Verurteilung mithilfe von Falschaussagen und aufgebauschten Beweismitteln – 36-Jähriger erhielt sieben Jahre Haft

(Minghui.org) Am 22. September 2022 wurde ein 36-Jähriger wegen seines Glaubens an Falun Dafa ins Gefängnis gesperrt. Sieben Jahre soll er in Haft verbringen, nachdem ein Richter ihn auf der Grundlage gefälschter Zeugenaussagen und aufgebauschter Beweismittel verurteilt hatte.

Gao Peng lebt in der Stadt Weifang, Provinz Shandong. Bereits als Kind praktizierte er Falun Dafa. Seit Beginn der Verfolgung wurden seine Eltern wegen ihres Glaubens immer wieder festgenommen und inhaftiert. Sein Vater Gao Guangcheng musste von 2009 bis 2019 zehn Jahre Haft verbüßen. In dieser Zeit kamen Beamte oft mitten in der Nacht, um den jungen Mann und seine Mutter zu schikanieren. Sie starb später bei einem Unfall.

Im Jahr 2021 wurde Gao Peng angezeigt, weil er angeblich Materialien über Falun Dafa verteilt hatte. Mit Hilfe von Überwachungskameras verfolgten Polizisten seine Spur und nahmen ihn am 18. Mai fest. Bei der Festnahme verprügelten Gao Yuzhu, der Vize-Direktor der Polizeiwache Nanhao, und der Polizist Cao Zhe den Praktizierenden. Da er sich danach nicht auf den Beinen halten konnte, schleppten sie ihn ins Polizeiauto.

Acht Tage dauerte das Verhör auf der Polizeiwache. Die Beamten zwangen Gao, insgesamt fünf Gesichtsmasken aufzusetzen, die zuvor mit einer scharfen Wasserlösung getränkt wurden. Sie drohten, Gaos Vater zu verhaften, und versuchten, einen Streit zwischen Gao und seiner Schwester anzuzetteln. Am 13. August übergab die Polizei Gaos Fall an die Staatsanwaltschaft Qingzhou. Sein Vater beauftragte einen Verteidiger und schickte eine Beschwerde an verschiedene Regierungsstellen. Die Polizei versuchte, ihn davon abzubringen, indem sie seine Tochter unter Druck setzte. Aber er gab nicht nach.

Am 9. September – einen Tag bevor der Verteidiger Gao Peng in Haft besuchen wollte – nahmen Polizisten seinen Vater fest. Ihm wurde auferlegt, eine im Dezember 2020 verhängte eineinhalb jährige Haftstrafe anzutreten, die zuvor wegen seines schlechten Gesundheitszustandes ausgesetzt worden war.

Am 10. September erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Gao Peng und gab seinen Fall an das Gericht Qingzhou ab. Sein Anwalt wurde gezwungen, das Mandat niederzulegen.

Zwei Gespräche führte der Staatsanwalt mit Gao. Anstatt ihn über den Fall zu befragen, verlangte er von dem Praktizierenden, sich schuldig zu bekennen. Gao weigerte sich.

Später beauftragte Gaos Familie einen anderen Anwalt, der dann von dem Vorsitzenden Richter Zheng Xuejun eingeschüchtert wurde. Als am 20. Dezember 2021 eine virtuelle Anhörung stattfand, schaltete der Staatsanwalt sein Mikrofon ab. So konnte Gao nichts von dem verstehen, was er sagte. Keiner der benannten Zeugen erschien vor Gericht und auch der Staatsanwalt legte keinerlei Beweise vor.

Schließlich verkündete der Richter sein Urteil: sieben Jahre Haft und eine Geldstrafe von 50.000 Yuan (etwa 7.000 Euro). Dabei gab er Gaos Ausweisnummer und Geburtsort falsch wieder.

Von den sieben von der Polizei vorgelegten Zeugenaussagen stammten drei von Personen, die Gao angezeigt hatten. Sie behaupteten, sie hätten eine in schwarz gekleidete Person gesehen, die Materialien über Falun Dafa verteilt hatte. Gao hingegen führte an, dass er gar keine schwarze Kleidung getragen habe.

Drei Zeugen waren Falun-Dafa-Praktizierende. Einer starb kurz vor Gaos Verhaftung, sodass seine Aussage nicht verifiziert werden konnte. Die beiden anderen Praktizierenden bestritten, der Polizei jemals die genannten Informationen gegeben zu haben.

Bei dem siebten Zeugen handelt es sich um den Angehörigen eines Praktizierenden. Ihm wurde angedroht, seine gesamte Familie hinter Gitter zu bringen. So sah er sich gezwungen, die von der Polizei vorgefertigte Aussage zu verlesen.

Gao bemerkte auch Ungereimtheiten bezüglich der angeführten Beweismittel. Laut Urteil hatte die Polizei in seiner Wohnung 700 Falun-Dafa-Bücher, 1.400 Flyer, 25 Broschüren, 136 Geldscheine mit Informationen über Falun Dafa sowie 23 Laufwerke gefunden.

Tatsächlich seien lediglich 49 Bücher, eine Broschüre, drei Flyer, 29 Geldscheine und drei Laufwerke beschlagnahmt worden, so Gao. Weiterhin behauptete die Polizei, dass er zu Hause Falun-Dafa-Bücher gedruckt habe. Die dafür notwendigen Gerätschaften fand man jedoch nicht.

Gao legte Berufung vor dem Mittleren Gericht von Weifang ein. Der zuständige Richter Ran Qingsong wies diese zurück.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Wang Xiugang, Sekretär des Komitees für Politik und Recht in Changle: +86-18853606688Guo Zhiwei, Polizeichef von Changle: +86-18653669886Ran Qingsong, Vorsitzender Richter des Mittleren Gerichts von Weifang

(Weitere Kontaktinformationen zu den Tätern sind im chinesischen Originalartikel aufgeführt)

Früherer Bericht:

Sieben Jahre Haft für den Sohn, Vater ebenfalls wegen seines Glaubens inhaftiert