Arzt für chinesische Medizin erneut zu Gefängnisstrafe verurteilt

(Minghui.org) Am 12. Dezember wurde ein 46-jähriger Arzt für chinesische Medizin wegen seines Glaubens an Falun Dafa zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Bereits vor 20 Jahren hatte er fünf Jahre im Gefängnis verbracht.

Shen Guosheng lebt in der Stadt Taiyuan, Provinz Shanxi. Ende 2021 begann Zhang Xiapeng, ein Agent des Büro 610 von Taiyuan, Shen zu schikanieren. Er setzte ihn unter Druck, damit er Falun Dafa aufgibt. Als Shen sich weigerte, blieb der Beamte einmal stundenlang in seiner Wohnung. Schließlich konnte Shens fast 80-jährige Mutter es nicht länger ertragen und vertrieb den Eindringling.

Am 29. Dezember 2021 brachen mehrere Zivilbeamte in Shens Wohnung ein. Sie zwangen seine Mutter, ihnen den Aufenthaltsort ihres Sohnes zu verraten, eine Gemeinschaftsklinik, in der er arbeitete. Die Polizisten machten sich auf den Weg und verhafteten den Praktizierenden. Anschließend brachten sie ihn zurück in seine Wohnung, die sie durchsuchten. Die Beamten beschlagnahmten sein Mobiltelefon, händigten aber keine Liste über die eingezogenen Gegenstände aus.

Laut Polizeiangaben wurde Shen verhaftet, weil jemand ihn beobachtet hatte, wie er vor einem Jahr „Dinge“ in die Fahrradkörbe anderer Leute gelegt hatte.

Einen Tag später brachte man Shen in die Haftanstalt Nr.3 von Taiyuan zum Antritt seiner Strafhaft. Kurz darauf wurde seine Festnahme von Yuan Hongjuan von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Yingze genehmigt.

Im Februar 2022 verlegten Beamte Shen ins die Haftanstalt Nr.2 von Taiyuan. Nachdem die Staatsanwaltschaft im April Anklage erhoben hatte, wurde der Fall an den Richter He Linhai vom Bezirksgericht Yingze übertragen.

Eine virtuelle Anhörung in dem Verfahren fand am 8. Juli statt. Der Richter untersagte Shens Familie die Teilnahme. Zur Begründung verwies er auf die geltenden Pandemiebedingungen. Shen beharrte darauf, dass er gegen kein Gesetz verstoßen habe, bloß weil er Falun Dafa praktiziere. Seine beiden Anwälte beantragten Freispruch.

Richter He und auch Staatsanwalt Yuan wollten von den Anwälten wissen: „Hat Ihr örtliches Justizministerium Sie nicht geschult oder einen Termin mit Ihnen vereinbart?“ Die Anwälte ließen sich von den dahinterstehenden Drohungen wegen des ihnen übertragenen Falun-Dafa-Falles jedoch nicht abschrecken. Sie erklärten dem Richter und dem Staatsanwalt, dass diese selbst gegen geltendes Recht verstoßen hätten, weil sie Shen zu Unrecht strafrechtlich verfolgen würden. Selbst wenn das Justizministerium sie unter Druck setzen und dazu zwingen wolle, das Mandat niederzulegen, so würden sie weitermachen, stellten die Anwälte klar.

Am 8. September kam es zu einer weiteren virtuellen Sitzungstermin, bevor Shen am 12. Dezember zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 680 Euro) verurteilt wurde. Gegen das Urteil legte er Berufung ein.

Frühere Verurteilung zu fünf Jahren Haft

Schon früher war Shen verhaftet worden, weil er Falun Dafa praktizierte.

Seit Anfang 2002 wurde der damals 26-jährige Shen immer wieder von der Polizei und seinen Vorgesetzten schikaniert, die ihn dazu zwingen wollten, Falun Dafa aufzugeben. Als er sich weigerte, verlangten die Behörden, dass er seine Stelle kündigte. Shen mietete mit zwei anderen Praktizierenden – Wang Zhiming und Luan Fusheng – eine Wohnung an. Gemeinsam betrieben die drei eine Produktionsstätte, um Informationsmaterialien über Falun Dafa herzustellen.

Da die Polizei Shen nicht ausfindig machen konnte, belästigten die Beamten seine Familie und brach mitten in der Nacht in deren Wohnung ein. Man wolle sehen, ob Shen zurückgekommen sei, hieß es. Sogar die Verwandten in der nahe gelegenen Provinz Hebei wurden bedrängt.

Am 1. Oktober 2002 wurde der Praktizierende Kang Zhiguo festgenommen, als er Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte. Dies zog die Festnahme von 64 weiteren Praktizierenden nach sich, darunter auch Shen. Über 20 der verhafteten Praktizierenden wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt, andere wurden ins Zwangsarbeitslager gesperrt.

Im Rahmen der Verfolgung starben fünf dieser Praktizierenden: Mao Yanping wurde von dem Polizisten Li Jingfeng totgeschlagen. Der Praktizierende Wang wurde in der Haftanstalt des Bezirks Wanbolin zu Tode gefoltert. Ding Lihong starb während einer Zwangsernährung. Kang wurde im Gefängnis Jinzhong zu Tode gefoltert. Der Praktizierende Luan Fusheng wurde im Gefängnis brutal gefoltert. Zwar konnte er den Misshandlungen standhalten, er starb jedoch kurz nach seiner Freilassung.

Am 17. November 2002 wurde Shen erneut abgeführt. Auf der Polizeiwache quälten die Beamten ihn mit Elektroschocks. Das Bezirksgericht Wanbolin verurteilte Shen im Jahr 2003 zu fünf Jahren Haft. Er legte Berufung beim Mittleren Gericht Taiyuan ein, aber der Richter hielt am Urteil der ersten Instanz fest.

Während seiner Haft im Gefängnis Jizhong wurde Shen von Gefangenen rund um die Uhr überwacht und immer wieder aufgefordert, seinen Glauben aufzugeben. Die Insassen verprügelten ihn mit Brettern und zwangen ihn, stundenlang an der Wand zu stehen.

Angaben zu den Tätern:

Zhang Jinzhong, Präsident der Staatsanwaltschaft des Bezirks YingzeYuan Hongjuan, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks YingzeWang Jinbin, Präsident des Bezirksgerichts YingzeHe Linhai (Richter am Bezirksgericht Yingze: +86-351-5688065Zhang Hao, Beamter der Polizeistation des Bezirks Yingze