Freilassung einer 68-Jährigen auf Kaution bis zur abschließenden Entscheidung des Berufungsgerichts

(Minghui.org) Eine 68-Jährige wurde wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Am 4. November 2022 legte sie Berufung ein. Sie beantragte Freispruch und die Rückgabe der beschlagnahmten Materialien.

Zhang Yanyan lebt in der Stadt Nanjing, Provinz Jiangsu. Die pensionierte Ingenieurin war am 9. September 2021 festgenommen worden. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie in einem Wohngebiet Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Diese wurden ebenso beschlagnahmt wie ihre Falun-Dafa-Bücher, der Computer und Drucker.

Die Polizei warf Zhang „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sekte“ vor – ein üblicher Vorwand, um Praktizierende vor Gericht zu bringen. Die Beamten stellten Zhang für ein Jahr unter Bewährung und forderten 2.000 Yuan (etwa 270 Euro) Kaution.

Da Zhang ihren Glauben an Falun Dafa nicht aufgeben wollte, leitete die Polizei ihren Fall am 21. Februar 2022 an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xuanwu weiter. Diese erhob Anklage. Am 7. Juni fand die Anhörung vor dem Bezirksgericht Xuanwu statt.

Am 24. Oktober erhielt Zhang einen Anruf vom Gericht. Sie sollte sich am 27. Oktober für eine Befragung bereithalten und zudem täglich einen Corona-Test durchführen. Später rief die Polizei bei ihr an und verlangte die Ergebnisse ihrer Corona-Tests. Zhang weigerte sich, dem nachzukommen.

Am 27. Oktober suchte Zhang zur angegebenen Zeit das Gericht auf, wo sie von drei Polizisten festgehalten wurde. Der Justizbeamte Xu Mengjiao überreichte ihr mehrere Dokumente und erklärte, dass Zhang zu einer Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren sowie 15.000 Yuan (etwa 2.050 Euro) Geldstrafe verurteilt worden sei. Sie könne innerhalb von zehn Tage Berufung einlegen. Nach dieser Information legten die Beamten Zhang Handschellen an und brachten sie zur Polizeiwache des Bezirks Xuanwu. Zwei Tage blieb sie in Quarantäne. Danach fuhren Polizisten mit der Praktizierenden in ein Krankenhaus, wo eine Röntgenaufnahme der Brust, eine Computertomografie des Gehirns, ein Elektrokardiogramm sowie eine Blutuntersuchung durchgeführt wurden.

Als Polizisten Zhang am 29. Oktober in die Haftanstalt Nanjing brachten, litt sie unter Bluthochdruck mit einem Wert von 250/120 mmHg. Die Wärter verweigerten ihre Aufnahme. Da bekannt war, dass Zhang Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wollte, genehmigte das Bezirksgericht Xuanwu ihre Freilassung auf Kaution bis zur abschließenden Entscheidung des Berufungsgerichts.

Am 4. November reichte Zhang Berufung beim Mittleren Gericht Nanjing ein. Sie argumentierte, dass die Polizei die beschlagnahmten Materialien über Falun Dafa als „Werbematerial für eine Sekte“ bezeichnet, sie aber nicht dem Gericht vorgelegt habe. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass das Ministerium für öffentliche Sicherheit zu keiner Zeit Falun Dafa als Sekte eingestuft habe. Zudem sei im Jahr 2011 das Veröffentlichungsverbot von Falun-Dafa-Büchern durch das chinesische Presse- und Publikationsbüro aufgehoben worden.

Zhang betonte, dass der Staatsanwalt sie wegen „der Untergrabung der Strafverfolgung“ beschuldigt habe, ohne weitere Einzelheiten zu benennen. Es sei unklar, gegen welche Gesetze sie verstoßen habe und welcher Schaden angeblich entstanden sei. Eine rechtliche Grundlage vermochte sie für eine derartige Beschuldigung nicht zu erkennen. Eine Entscheidung des Obersten Gerichts lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vor.

Beteiligt an der Verfolgung:

Xu Jinhui, Sekretär des Ausschusses für Politik und Rech der Stadt NanjingChang Heping, Polizeichef der Stadt NanjingWang Xiaomin, Direktor des Büros 610 der Stadt Nanjing: +86-18913862884

(Weitere Kontaktinformationen zu den Tätern finden Sie im chinesischen Originalartikel)

Früherer Bericht:

Örtliche Anwälte durften nicht auf „nicht schuldig" plädieren