Frau aus Shanghai stellt beim Obersten Gerichtshof Antrag auf Überprüfung ihrer rechtswidrigen Verurteilung

(Minghui.org) Eine 69-jährige Shanghaierin versucht weiterhin, vor dem Obersten Gericht in Shanghai Recht zu bekommen. Ihr Antrag auf Wiederaufnahme ihres Verfahrens wegen der Ausübung von Falun Dafa war von einem Mittleren Gericht abgelehnt worden.

Wegen ihres Glaubens ist Guan Longmei in den letzten 23 Jahren dreimal für insgesamt zwölf Jahre zu Unrecht inhaftiert worden. Außerdem ließ sich ihr Mann aufgrund des Verfolgungsdrucks von ihr scheiden.

Guan reichte im August 2021 beim Mittleren Gericht Nr. 1 der Stadt Shanghai einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen ihrer letzten Haftstrafe von 3,5 Jahren aus dem Jahr 2015 ein. Das Berufungsgericht registrierte den Fall am 18. Oktober. Am 4. Januar 2022 wurde ihr mitgeteilt, dass ihr Antrag abgelehnt wurde.

In der Mitteilung über die Ablehnung ihres Antrags schrieb das Gericht, dass sie keinen triftigen Grund für den Antrag habe und ihr Fall nicht für eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Frage komme.

In der Mitteilung zur Registrierung ihres Antrags war angegeben, dass der Fall von Richter Ren Dekang bearbeitet wurde. Der Ablehnungsbescheid vom 30. Dezember 2021 trug allerdings nur ein offizielles Gerichtssiegel, ohne die Unterschrift eines Richters.

Guan reichte daraufhin am 23. Januar 2022 beim Obersten Gericht von Shanghai einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Xue Huijun, Gerichtsschreiber des Mittleren Gerichts der Stadt Shanghai: +86-21-34254567Ren Dekang, Richter am Mittleren Gericht der Stadt Shanghai: +86-21-34254567, Durchwahl 6101

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