Mit der Verfolgung von Falun Dafa bricht die KP Chinas geltendes chinesisches Recht
(Minghui.org) Seit Juli 1999 verfolgt die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) Falun Dafa (auch Falun Gong genannt) – eine uralte Meditationspraxis, die auf den drei Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht beruht. Die Recherchen von Minghui.org zeichneten alleine für das Jahr 2021 und basierend auf den verifizierbaren Fällen folgendes Bild der Verfolgung: 132 Todesopfer, 5.886 Haftstrafen und mindestens 10.527 Fälle von behördlichen Schikanen.
Jedoch ist das angesichts der Zensur in China nur ein kleiner Ausschnitt. Das wirkliche Ausmaß und die Vehemenz der Verfolgung gehen wohl weit darüber hinaus. Neben Internierung, Folter und Zwangsarbeit exerziert die KPCh Organraub an gesunden Menschen und ermordet sie des Profits wegen, wobei die meisten Opfer Falun-Dafa-Praktizierende sind. Der Blutzoll dieser schrecklichen Schandtat bleibt unbekannt, aber man geht davon aus, dass der Organraub bereits mehrere zehntausend Leben oder noch mehr gefordert hat, und ein Ende ist bis heute nicht absehbar.
In diesem Artikel werden wir analysieren, wie die KPCh die Justiz in China missbraucht, um ihre landesweite Verfolgungspolitik über alle Hierarchieebenen hinweg zu implementieren.
Die Verfolgungs-Maschinerie der KP Chinas
Die von der KPCh errichtete Verfolgungs-Maschinerie besteht im Wesentlichen aus drei Teilen: dem Komitee für Politik und Recht, dem Büro 610 und dem Polizei- und Justizwesen. Das Komitee für Politik und Recht übernimmt die Rolle der Kommandozentrale, in der die Vorgehensweisen festgelegt werden. Gemeinsam mit den Führungsleuten im Büro 610 bestimmt es die Verfolgungspolitik und beaufsichtigt die Unterdrückung.
Das Büro 610 wurde am 10. Juni 1999 für einen einzigen Zweck gegründet: um die Verfolgung von Falun Dafa zu vollstrecken. Dieses staatliche Organ agiert außerhalb der Rechtsordnung, denn ihm wurde die Befugnis zugesprochen, sich über die chinesische Verfassung und das geltende Recht hinwegzusetzen. Es plant, dirigiert und führt die landesweite Verfolgung aus.
Für die konkrete Unterdrückung werden das ganze Polizei- und Justizwesen – also die Behörden für öffentliche Sicherheit (Polizeibehörden), die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften), die Gerichte sowie die Justizbehörden – und weitere staatliche Stellen herangezogen. Dazu gehört die Propagandaabteilung der KPCh, die Staatssicherheit, das Auswärtige Amt, das Militär, die Bewaffnete Volkspolizei und so weiter.
Von all diesen Stellen führt die Staatssicherheitsbehörde die meisten Verhaftungen, Misshandlungen und Überwachungen von Falun-Dafa-Praktizierenden durch. Die Staatssicherheitsbehörde ist das „Erste Büro“ – die Inlandsüberwachung – im Ministerium für Öffentliche Sicherheit und jede lokale Niederlassung der Öffentlichen Sicherheit hat eine solche Abteilung für Inlandsüberwachung.
Einst hieß die Staatssicherheitsbehörde „politisches Sicherheitsbüro“ und hatte hauptsächlich zum Ziel, „Konterrevolutionäre“ zu unterdrücken. Daneben ging es gegen politisch Andersdenkende, Menschenrechtsaktivisten, Gläubige, von der KPCh als illegal deklarierte Organisationen oder auch Leute vor, die gegen unfaire Behandlungen durch Regierungsbehörden petitionierten.
Seitdem die KPCh die Verfolgung gegen Falun Dafa betreibt, sind die Praktizierenden zur Hauptzielscheibe der Staatssicherheit geworden. Sie beobachtet, bespitzelt und verhaftet die Praktizierenden und überprüft zudem alle gegen Falun Dafa gerichteten Vorgänge anderer staatlicher Stellen. Beispielsweise gibt die Staatssicherheitsbrigade der Öffentlichen Sicherheit der Stadt Jincheng (Provinz Shanxi) in ihren Statuten zu Protokoll, dass sie zuständig ist für „das Befehligen und die Koordination aller Maßnahmen gegen Falun-Gong-Organisationen und gegen andere Qigong-Organisationen, die gefährlich für die Gesellschaft sind; die Organisation von Ermittlungen in Sonderfällen mit dem Schwerpunkt, die Befehlsstrukturen von Falun Gong im Untergrund auszugraben sowie das Aufbauen von Geheimdiensten im Kampf gegen Falun Gong und zur Verbesserung der nachrichtendienstlichen Erfassung“.
Dass alles zeigt deutlich, dass die KPCh sowohl das Büro 610 als auch die Staatssicherheit rechtswidrig eingerichtet und beauftragt hat, Falun Dafa und andere Menschen zu unterdrücken.
Mit ihrer Aufsicht über das Polizei- und Justizwesen und ihrer indirekten Verfügungsgewalt über zahlreiche andere staatliche Stellen war das Komitee für Politik und Recht in der Lage, über zehn Millionen Staatsbedienstete und riesige Budgets zu befehligen. Schließlich kreierte das allerdings für die KPCh und ihre innere Organisation selbst Probleme, da das Komitee für Politik und Recht seine Macht immer weiter ausbauen konnte und sich unter dessen früheren Chef Zhou Yongkang zu einem eigenständigen, zweiten Machtzentrum innerhalb der KPCh auswuchs.
Die Verfolgung entbehrte von Anfang an jeder rechtlichen Grundlage
Jiang Zemin – damals der Kopf der KPCh – befahl 1999 die Verfolgung von Falun Dafa. Zu dieser Zeit praktizierten es etwa 100 Millionen Menschen. Angesichts der Beliebtheit von Falun Dafa mobilisierte Jiang, getrieben von Neid und der Furcht, die Menschen könnten Falun Dafa vielleicht mehr zugeneigt sein als der KPCh, den kompletten Partei- und Staatsapparat und setzte im Juli 1999 die Verfolgung in Gang.
Aber bereits zu Beginn mangelte es der KPCh an einer juristischen Rechtfertigung für ihr Vorgehen. Im Oktober 1999 gab Jiang während eines Besuches in Frankreich der französischen Zeitung Le Figaro ein Interview, in dem er Falun Gong als Sekte beschimpfte, ohne dafür sachliche Gründe nennen zu können. Am nächsten Tag zitierte die People’s Daily – das Propagandasprachrohr der KPCh – Jiang und „erklärte“ Falun Gong zur Sekte. Sofort danach zwangen alle Instanzen der KPCh ganz China dieses Narrativ auf. Es ist aber nicht so, dass der ganze Staatsapparat mitziehen muss, nur weil der Kopf der KPCh es gesagt hat oder es in einem Kommentar der People’s Daily geschrieben stand. Weder der eine noch der andere hat den Stellenwert eines Gesetzes.
Es gibt in China keine Rechtsgrundlage dafür, dass etwas illegal ist, bloß weil ein Führungskader der KPCh es als illegal bezeichnet. Die Situation 1999 hatte mit Rechtstaatlichkeit nichts zu tun, sondern war eine totalitäre Machtausübung der KPCh. Tatsächlich gibt es in China kein Gesetz, welches Falun Dafa verboten hat – nicht ein einziges. Aus rechtlicher Sicht ist das Praktizieren von Falun Dafa in China vollkommen legal.
Mafiöse Politik
Die Order, die Jiang persönlich für die Verfolgung erließ, lautete: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch.“ Er sagte auch, dass es nichts bedeute, wenn man Falun-Gong-Praktizierende zu Tode prügele; dass man ihren Tod als Selbstmord zählen und folgendermaßen vorgehen solle: „Äschert die Leichen ein, ohne die Identität oder die Todesursache festzustellen.“
Alle diese Befehle von Jiang wurden am Gesetz vorbei erlassen. Er verletzte damit nicht nur grundlegende Menschenrechte und menschliche Moralvorstellungen, sondern stellte sich auch völlig gegen die in China herrschende Rechtsordnung. Bedauerlicherweise ist es Standard der KPCh, Jiangs Befehle als oberste Maxime zu betrachten und bestehende Gesetze zu ignorieren.
Später befahl Jiang den Organraub an lebenden Falun-Dafa-Praktizierenden, um daraus Profit zu schlagen. Der Organraub findet überwiegend in den Militärkrankenhäusern und den Krankenhäusern der Bewaffneten Volkspolizei statt. Das China Tribunal in London kam 2019 zu dem Urteil, dass sich die KPCh des Verbrechens des Organraubs an Falun-Dafa-Praktizierenden schuldig gemacht hat. Sowohl der US-Kongress als auch das EU-Parlament haben dieses abscheuliche Verbrechen der KPCh in Resolutionen verurteilt.
Gerichtsprozesse, die gegen die Rechtsordnung verstoßen
Entgegen der ständigen Behauptung der KPCh, nach „Recht und Gesetz“ zu handeln, verletzen die Gerichtsprozesse bei der Verfolgung von Falun Dafa alle Rechtsprinzipien.
I. Umerziehung durch Arbeit
Bis ins Jahr 2013 war die Umerziehung durch Arbeit die Hauptmethode, mit der die KPCh Falun-Dafa-Praktizierende verfolgte. Die Polizei war direkt ermächtigt, Menschen ohne Gerichtsprozess, also ohne eine Verhandlung, ohne ein richterliches Urteil und ohne die Möglichkeit auf Berufung, in ein Arbeitslager zu schicken.
In den Lagern folterten die Wärter die Praktizierenden mit allen erdenklichen Methoden. So sollten sie „umerzogen“ werden, sprich ihren Glauben aufgeben. Dafür gewährte die KPCh ihren Häschern je nach „Umerziehungsrate“ hohe Prämien, was dazu führte, dass viele Praktizierende zu Tode gefoltert wurden oder schwere Behinderungen erlitten.
Auf Druck aus dem In- und Ausland sah sich die KPCh Ende 2013 gezwungen, das System der Umerziehung durch Arbeit abzuschaffen. Aber das bedeutete nicht, dass die Verfolgung der Falun-Dafa-Praktizierenden aufhörte. Die KPCh ging einfach dazu über, die Justiz für Anklagen und Verurteilungen gegen Falun-Dafa-Praktizierende zu missbrauchen, und berief sich dabei auf die „Herrschaft des Gesetzes“. In den Gefängnissen kamen die gleichen Foltermethoden zum Einsatz, die zuvor in den Arbeitslagern angewendet worden waren.
II. Den Gerichtsprozessen fehlt die rechtliche Grundlage
Unter allen chinesischen Gesetzen findet sich kein einziger Paragraph, der Falun Gong als Sekte definiert oder besagt, dass das Praktizieren von Falun Gong ein Verbrechen ist. Der Grundsatz des chinesischen Strafrechts ist, dass es „keine Verurteilung ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung“ gibt. Folglich sind die Verhaftungen, Prozesse und Urteile gegen Falun-Dafa-Praktizierende allesamt rechtswidrig.
Das Ständige Komitee des 9. Nationalen Volkskongresses verabschiedete am 30. Oktober 1999 den „Beschluss zum Verbot von Sektenorganisationen und zur Verhinderung und Bestrafung von Sektenaktivitäten“. Bedeutenderweise wird darin Falun Gong nicht als eine zu verbietende Sekten-Organisationen genannt.
Die Oberste Staatsanwaltschaft und das Oberste Volksgericht veröffentlichten eine Rechtsauslegung des Beschlusses des Ständigen Komitees des Nationalen Volkskongresses. In dieser Auslegung wurde Falun Gong als Sekte bezeichnet und ausgeführt, dass der Beschluss die „argumentative und rechtliche Waffe“ im aktuellen Kampf gegen Falun Gong liefere. Diese Auslegung ist jedoch sehr zweifelhaft, da Falun Dafa im eigentlichen Beschluss nicht einmal erwähnt wird.
In vielen Gerichtsurteilen wird die Rechtsauslegung der Obersten Staatsanwaltschaft und des Obersten Volksgerichts als Grundlage für einen Schuldspruch zitiert und für die Bemessung des Strafmaßes hinzugezogen. Aber nach der chinesischen Verfassung liegt die Kompetenz zur Rechtsauslegung beim Ständigen Komitee und nicht bei der Obersten Staatsanwaltschaft oder dem Obersten Volksgericht, die eben keine Organe der Legislative sind. Also kann deren Auslegung nicht als gesetzliche Grundlage dienen.
Eine weitere Rechtsgrundlage, auf die das Justizwesen unter der Führung der KPCh bei der Verurteilung von Falun-Dafa-Praktizierenden häufig setzt, ist Artikel 300 des Strafgesetzbuches. Dieser besagt, dass man für die Nutzung oder Organisation einer Sekte zum Zwecke, die Umsetzung von Gesetzen zu untergraben, strafrechtlich verfolgt wird.
Die Strafrechtstheorie besagt, dass eine Handlung dann als kriminell anzusehen ist, wenn sie mindestens drei Merkmale erfüllt: mens rea (Schuldvorwurf, subjektiver Tatbestand), actus reus (schuldige Handlung, objektiver Tatbestand) und concurrence (Gleichzeitigkeit von mens rea und actus reus). Wendet man Artikel 300 auf die konkreten Fälle der Falun-Dafa-Praktizierenden an, mangelt es jedoch an allen drei Merkmalen.
Mens Rea: Die Umsetzung welches Gesetzes beabsichtigten die Praktizierenden zu untergraben?
Actus Reus: Welches Gesetz haben die Praktizierenden tatsächlich untergraben?
Concurrence: Da die Praktizierenden weder die Absicht hatten, ein Gesetz zu unterlaufen, noch ein Gesetz tatsächlich unterlaufen haben, liegt auch keine Gleichzeitigkeit von mens rea und actus reus vor.
Folglich haben die Falun-Dafa-Praktizierenden den Artikel 300 des Strafgesetzes gar nicht verletzt.
Einige Bedienstete im Justizwesen haben unumwunden eingeräumt, dass sie in diesen Fällen nicht dem Gesetz sondern politischen Anweisungen Folge leisten. Beispielsweise sagte der stellvertretende Sekretär des Komitees für Politik und Recht der Stadt Xichang (Provinz Sichuan), Liu, den Strafverteidigern von Praktizierenden direkt ins Gesicht: „Kommen Sie mir nicht mit dem Gesetz, wir reden hier nicht von Gesetzen!“ Feng Xiaolin, ein Richter am Gericht in der Stadt Qian’an (Provinz Hebei), gab auf Nachfrage der Familienangehörigen von Praktizierenden zu, dass sich Prozesse, wenn es um Falun Gong geht, nicht nach dem Gesetz richten. Ma, Direktor des Büro 610 im Kreis Nong’an (Provinz Jilin), meinte: „Hier haben wir das letzte Wort. Wir reden von Politik und ganz sicher nicht von Gesetzen. Dagegen könnt ihr klagen, soviel ihr wollt.“
Einige Richter gingen dazu über, sich bei der Kriminalisierung und Verurteilung von Falun-Dafa-Praktizierenden auf „interne Dokumente“ zu berufen, da sie ihre Fehlurteile rechtlich nicht begründen konnten. Die „internen Dokumente“ wurden natürlich nicht offengelegt. Wenn sich also die Gerichte bei Prozessen gegen Falun-Dafa-Praktizierende nicht nach dem Gesetz sondern nach den Anweisungen der KPCh beziehungsweise nach geheimen „internen Dokumenten“ zu richten haben, stellt das dann keine offensichtliche politische Verfolgung dar?
III. Das Komitee für Politik und Recht und das Büro 610 sind die eigentlichen Drahtzieher hinter den Prozessen und Urteilen
In China genießen die Gerichte keine richterliche Unabhängigkeit. Sie stehen völlig unter der Kontrolle des Komitees für Politik und Recht und des Büro 610, die im Hintergrund agieren. In einer Vielzahl von Prozessen gegen Falun-Gong-Praktizierende legen sie im Hinterzimmer das Strafmaß fest, noch bevor ein Gerichtsprozess stattfindet. Übrig bleiben dann bloße Schauprozesse, in denen der Richter das vom Komitee für Politik und Recht und dem Büro 610 beschlossene Strafmaß zu verkünden hat.
Zudem scheint es so zu sein, dass das Komitee für Politik und Recht und das Büro 610 „interne Richtlinien“ für die Prozesse definiert haben, die bei der Strafbemessung zum Tragen kommen. Einmal äußerte ein Richter, dass Praktizierende, die im Prozess laut „Falun Dafa ist gut“ rufen, zu sieben Jahren Haft verurteilt werden. Auf dem Papier sind weder das Komitee für Politik und Recht noch das Büro 610 den Gerichten gegenüber weisungsbefugt. Wenn die Gerichte bei der Verurteilung der Falun-Dafa-Praktizierenden deren Anweisungen und internen Vorgaben folgen, zeigt das sehr deutlich, dass der Wille der KPCh über dem Gesetz steht.
Es gibt noch weitere rechtswidrige Praktiken: Polizisten treffen Falschaussagen oder legen gefälschte Beweise vor; Gerichte üben Druck auf Verteidiger aus, nicht auf unschuldig zu plädieren; Praktizierende werden genötigt, ihre Anwälte zu entlassen und Anwälte, die Praktizierende verteidigt haben, werden von der Polizei verhaftet.
Resümee
Die Verfolgungs-Maschinerie der KPCh läuft ungebremst weiter. Die KPCh hat zahllose willkürliche Strafverfahren forciert und unzählige Falun-Dafa-Praktizierende verfolgt. Daran kann die ganze Welt die wahre Natur dieser Partei sehen: Sie stellt ihren eigenen Willen über das Gesetz. Chinas Justiz unterliegt der Herrschaft der KPCh und folgt nicht der Herrschaft des Rechts. Sie ist fernab jedweder Rechtsstaatlichkeit.
Auch bei der Unterdrückung der Uiguren, der Menschen in Hongkong, der Gläubigen anderer Religionen sowie all jener, die sich um die Menschenrechte sorgen, greift die KPCh – gestützt auf ihren absoluten Herrschaftsanspruch – auf ihre Verfolgungs-Maschinerie zurück. Letztlich bleibt kein Mensch in China davor gefeit.
Der einzige Weg, dem Machtmissbrauch der KPCh gegen das chinesische Volk Einhalt zu gebieten und die Katastrophen, die die KPCh über das chinesische Volk bringt, zu beenden, ist das Ende der KPCh. Erst dann kann ein neues China wirklich das Recht achten und den Falun-Dafa-Praktizierenden und allen Chinesen Gerechtigkeit zurückgeben.
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