Eine Falun-Dafa-Praktizierende will es wissen: 23 Dienstjahre auf Null gesetzt – auf welcher Rechtsgrundlage?
(Minghui.org) Zhang Yi hatte die erneute Prüfung ihres Antrags auf Offenlegung der Rechtsgrundlage beantragt, die ihren ehemaligen Arbeitgeber dazu veranlasst hatte, ihre Dienstjahre vollständig zu streichen. Dieser Antrag wurde am 12. Januar 2022 vom Obersten Gericht in Peking angenommen.
Zhang war früher als Straßenbau-Ingenieurin tätig und lebt in der Präfektur Liangshan in der Provinz Sichuan. Sie war am 28. Januar 2015 verhaftet worden, als sie die Lehre von Falun Dafa las. Später wurde sie zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1400 Euro) verurteilt. Im Frauengefängnis der Provinz Sichuan wurde sie unerbittlich gefoltert.
Nach ihrer Entlassung war sie am Boden zerstört, denn sie erfuhr, dass ihr gekündigt worden war und ihre 23 Dienstjahre auf Null reduziert worden waren. Obwohl sie das gesetzliche Rentenalter von 50 Jahren erreicht hatte, kam sie nicht in den Genuss von Rentenleistungen und hat nun große finanzielle Schwierigkeiten, ihre lebensnotwendigen Ausgaben zu bestreiten.
Zhang reichte am 14. Mai 2020 einen Antrag beim Ministerium für Personalwesen und soziale Sicherheit ein und forderte die Veröffentlichung des Dokuments mit dem Titel „Meinungen der staatlichen Arbeitsverwaltung zur Behandlung verschiedener spezifischer Fragen bei der Umsetzung der ‚Vorläufigen Verordnungen des Staatsrats über den Ruhestand und das Ausscheiden von Arbeitnehmern‘“. Das 1978 herausgegebene Dokument wurde von ihrem Arbeitgeber als Rechtfertigung für die Streichung ihrer Dienstjahre benutzt.
Nachdem das Ministerium für Personalwesen und soziale Sicherheit ihren Antrag abgelehnt hatte, reichte Zhang eine Klage beim Pekinger Mittleren Gericht 2 ein. Das Gericht ist zuständig für die Region, in der sich das Ministerium für Personalwesen und soziale Sicherheit befindet.
Der Richter wies ihren Fall am 29. Dezember 2020 mit der Begründung ab, dass ihr Fall nicht in den Bereich der Verwaltungsstreitigkeiten falle. Er forderte Zhang auf, eine Beschwerde bei der Regierungsbehörde einzureichen, die für die Offenlegung von Regierungsinformationen zuständig ist.
Zhang legte Berufung beim Obersten Gerichtshof in Peking ein, der sie abwies und die Entscheidung der unteren Instanz am 19. Juli 2021 bestätigte.
Zhang machte geltend, dass das von ihr angeforderte Dokument als öffentliche Information zugänglich sein müsse. Bevor sie die Klage einreichte, hatte sie das Ministerium für Personalwesen und soziale Sicherheit bereits um die Herausgabe des Dokuments ersucht. Erst nachdem ihr Antrag abgelehnt worden war, reichte sie die Beschwerde gegen das Ministerium ein. Die „Bestimmungen des Obersten Volksgerichts zu verschiedenen Fragen in Bezug auf die Verhandlung von Verwaltungssachen über die Offenlegung von Regierungsinformationen“, Artikel 3, besagen Folgendes: „Wenn der Kläger mit der Antwort des Verwaltungsorgans nicht einverstanden ist oder das Verwaltungsorgan es versäumt hat, innerhalb der Frist zu antworten, kann er beim Gericht eine Klage gegen die Behörde einreichen.“
Außerdem reichte Zhang Beschwerden bei der Zentralkommission für Disziplinaraufsicht, dem Obersten Gericht in Peking, dem Obersten Volksgerichtshof, der Zweiten Staatsanwaltschaft in Peking und der Staatsanwaltschaft in Peking gegen die Richter des Mittleren Gerichts Nr. 2 in Peking und des Obersten Gerichts in Peking wegen deren Fehlverhaltens ein. Auf der Website der Zentralkommission für Disziplinarinspektion wurde veröffentlicht, dass die Beschwerde eingegangen sei.
Die Meldeplattform des Obersten Gerichts von Peking antwortete Zhang später, dass ihre Beschwerde von der Justizbehörde und nicht von der Abteilung für Disziplinarinspektion oder -aufsicht bearbeitet werden sollte. Sie wurde aufgefordert, das rechtliche Verfahren bei der zuständigen Justizbehörde einzuleiten. Die Zweite Staatsanwaltschaft von Peking und die Staatsanwaltschaft von Peking antworteten nicht auf ihre Beschwerden.
Zhang reichte beim Obersten Volksgericht und beim 5. Gerichtsbezirk einen Antrag auf Wiederaufnahme ihres Verfahrens ein. Das Oberste Volksgericht verwies ihren Fall an das Oberste Gericht in Peking, das ihr am 12. Januar 2022 mitteilte, dass ihr Antrag angenommen worden sei.
Namen der Täter:
Tian Yan, Vorsitzender Richter am Obersten Gericht der Stadt PekingWang Ning und Fu Xiaohua, Richter am Obersten Gericht der Stadt PekingYao Xinyue, Assistent des RichtersMeng Xin, Gerichtsschreiber
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