(Minghui.org) Eine Geburtshelferin, die bei einer Gruppenverhaftung von Falun-Dafa-Praktizierenden ins Visier genommen wurde, erlitt in der Haft eine Hirnblutung und starb zwei Wochen später.
Sun Fengxian, 65, war Einwohnerin des Kreises Nong'an in der Provinz Jilin. Sie wurde am 15. Juli 2020 zusammen mit 21 weiteren Falun-Dafa-Praktizierenden verhaftet.
Sie wollte an diesem Tag um 7:30 Uhr zur Arbeit gehen, als mehrere Beamte in ihre Wohnung eindrangen. Sie durchsuchten alles, ohne einen Durchsuchungsbefehl vorzulegen. Ihr Computer, alle Informationsmaterialien über Falun Dafa, das Mobiltelefon ihres Mannes und ihre Fernsehantenne wurden beschlagnahmt.
Sowohl Sun als auch ihr Mann wurden zum Verhör auf die örtliche Polizeiwache gebracht. Sie hatte große Angst und ihr wurde schlecht. Sie wurde in der Krankenstation der Haftanstalt der Stadt Changchun behandelt und anschließend in das Gefängnis des Bezirks Nong'an verlegt.
Neben Sun blieben auch zwölf der anderen in Haft. Als ihre Fälle beim Stadtgericht Dehui angekommen waren, untersagte Richter Wang Rongfu ihren Anwälten und Familienverteidigern, die keine Anwälte waren, die Einsichtnahme in die Prozessunterlagen. Auch erlaubte er ihnen nicht an der Anhörung teilzunehmen mit der Begründung, dass sie nicht nachweisen konnten, keine Falun-Dafa-Praktizierenden zu sein.
Im Gespräch mit den Familien der Praktizierenden äußerte sich Richter Wang beleidigend und erniedrigend und sagte Dinge wie: „Wir haben bei höheren Gerichten nachgefragt, und dies [die Nichtzulassung von Anwälten zur Verteidigung der Praktizierenden vor Gericht] ist das, was mir gesagt wurde. Diskutieren Sie mit mir nicht darüber, ob es legal ist oder nicht, so machen wir es nun einmal. Lassen Sie mich Ihnen etwas sagen: Falun-Gong-Fälle sind etwas Besonderes. Keine Verteidigung ist keine Verteidigung. Ja, wir haben gegen das Gesetz verstoßen, na und?! Sie können mich verklagen, wo immer Sie wollen.“
Er verurteilte die Praktizierenden am 26. Juli 2021 zu 1,5 bis 10 Jahren Haft. Alle Praktizierenden legten beim Mittleren Gericht der Stadt Changchun gegen die Urteile Berufung ein. Suns Berufung wurde am 1. September angenommen. Richter Zang Wancheng entschied am 29. November, ihr ursprüngliches Urteil aufrechtzuerhalten.
Am 3. Dezember erlitt Sun in der Haftanstalt des Bezirks Nong'an um 16:30 Uhr einen hämorrhagischen Schlaganfall. Im Krankenhaus operierte ein Arzt sie mit der Zustimmung ihrer Familie. Die Operation dauerte fast fünf Stunden und war nach Angaben des Arztes erfolgreich. Sun blieb danach im Koma und wurde am 13. Dezember in das Krankenhaus für chinesische Medizin im Landkreis Nong'an verlegt. Zwei Tage später wurde ihre Familie benachrichtigt, dass Sun wiederbelebt werden müsse. Gegen 1:30 Uhr nachts war sie tot.
Suns Familie vermutet, dass Misshandlungen in der Haft zu ihrem Zustand geführt hatten. Sie werfen der Haftanstalt auch vor, dass sie ihnen nicht erlaubt habe, Sun in den wenigen Monaten vor dem Schlaganfall zu besuchen. Sie sagen, wäre ihnen erlaubt gewesen, sie früher zu sehen, hätten sie eine bessere Vorstellung von ihrer körperlichen und seelischen Verfassung gehabt. Vielleicht wäre die Tragödie dann nicht passiert.
Ihre Familie sagt, ihr Anwalt habe sie zuletzt am 26. August 2021 besucht. Die Haftanstalt verlangte zwar, dass der Anwalt gegen Covid-19 geimpft wird, lenkte aber später ein, nachdem sich die Familie bei der Bezirksregierung von Nong'an beschwert hatte.
Der Anwalt bat darum, Sun am 9. Oktober erneut besuchen zu dürfen, als sie gegen das ungerechtfertigte Urteil Berufung eingelegt hatte. Die Haftanstalt verlangte ein Genehmigungsschreiben von der örtlichen Justizbehörde des Anwaltes sowie die Erlaubnis von Richter Zang vom Mittleren Gericht in Changchun. Der Anwalt und ihre Familie reichten mehrere Beschwerden gegen den Richter ein, weil er den Besuch blockiert hatte, aber ohne Erfolg.
Am 24. Januar 2022 wurden die 57-jährige Gao Xiaoqi und die 68-jährige Zhao Xiulan, deren Einsprüche ebenfalls vom Richter abgelehnt wurden, in das Frauengefängnis der Provinz Jilin gebracht. Sie waren zu neun beziehungsweise fünf Jahren Haft verurteilt worden.
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