Berufung von 13 Praktizierenden zurückgewiesen – eine von ihnen liegt im Koma
(Minghui.org) Dreizehn Bewohner des Kreises Nong´an in der Provinz Jilin wurden wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt. Ende November 2021 wies das Gericht ihre Berufungen zurück. Eine Praktizierende erlitt zwischenzeitlich eine Hirnblutung und lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung im Koma.
Das Gericht verhängte folgende Haftstrafen:
Zhang Xiuzhi, 64 (w) – zehn JahreGao Xiaoqi, 56 (w) – neun JahreCai Yuying, 66 (w) – neun JahreFeng Liqi (m)– neun JahreWu Dongmei, 50 (w) – sieben JahreYu Jiaoru (Tochter von Cai), 34 – sechs JahreShan Weihe (m) – sechs JahreLu Xiangfu (m) – sechs JahreZhao Xiulan, 67 (w) – fünf JahreSun Xiuying, 68 (w) – vier JahreZhang Jingyuan (m) – zwei JahreSun Fengxiang, 65 (w) – zwei JahreDong Xiuhui (w) – eineinhalb Jahre
Praktizierende in kritischem Zustand
Die 65-jährige Sun Fengxian wurde am 15. Juli 2020 festgenommen. Das Gericht verurteilte sie am 26. Juli 2021 zu zwei Jahren Haft. Das Gericht wies die eingelegte Berufung am 29. November zurück. Am 3. Dezember um 16:30 Uhr erlitt sie nach Angaben des Untersuchungsgefängnisses des Kreises Nong´an eine Hirnblutung und wurde ins Krankenhaus gebracht. Mit Zustimmung der Familie fand eine Operation statt, die fast fünf Stunden dauerte. Ein Arzt schätzte diese als erfolgreich ein. Sun liegt auf der Intensivstation weiterhin im Koma.
Suns Familie vermutet, dass die Praktizierende während der Haft misshandelt wurde. Sie werfen der Gefängnisleitung vor, dass sie ihnen den Besuch in den Monaten vor dem Notfall verweigert hatte. Wenn die Behörden ein Treffen früher gestattet hätten, so hätte die Tragödie vielleicht vermieden werden können. Dann hätten die Angehörigen gewusst, in welchem körperlichen und geistigen Zustand sich Sun befand.
Zuletzt hatte Suns Anwältin die Praktizierende am 26. August 2021 besucht. Anfangs hatte die Gefängnisleitung darauf bestanden, dass sich die Anwältin gegen COVID-19 impfen lässt. Nachdem sich die Familie bei der Kreisverwaltung Nong´an beschwert hatte, lenkten die zuständigen Beamten jedoch ein.
Als die Anwältin am 9. Oktober nach Berufungseinlegung einen weiteren Besuch beantragte, verlangte die Gefängnisleitung ein Genehmigungsschreiben der örtlichen Justizbehörde sowie die Erlaubnis des Richters des Mittleren Gerichts Changchun. Suns Familie und die Anwältin reichten mehrere Beschwerden gegen den Richter Zang Wancheng vom Mittleren Gericht ein, weil er die Besuche verhinderte; sie fanden aber kein Gehör.
Verhaftung der weiteren zwölf Praktizierenden
Die zwölf anderen Praktizierenden waren am selben Tag wie Sun verhaftet worden – am 15. Juli 2020, wenige Tage vor dem 21. Jahrestag der Verfolgung von Falun Dafa (20. Juli). Außerdem war für den 23. Juli ein Besuch des Staatschefs Xi Jinping in der Region geplant. Zwei weitere Praktizierende wurden am gleichen Tag festgenommen. Bei ihnen handelte es sich um Jiang Quande, den Mann von Sun Xiuying, der kurz nach seiner Freilassung Anfang August 2020 starb, sowie Ren Yongping, die Frau von Zhang Jingyuan. Sie war am 4. März 2021 nach einem Freispruch freigelassen worden.
Gegen 6 Uhr morgens besuchte Gao Xiaoqi ihre Mitpraktizierende Zhao Xiulan, als dort Polizisten gerade die Wohnung durchsuchten. Sie nahmen auch Gao in Gewahrsam. Daraufhin durchsuchten Beamte auch ihre Wohnung und beschlagnahmten dort zahlreiche Plakate mit Informationen über Falun Dafa, Falun-Dafa-Bücher, ein Foto des Begründers der Praxis sowie über 100.000 Yuan (rund 13.900 Euro) Bargeld. Gaos über 80-jährige Mutter war von der Razzia schockiert.
Die Polizisten schienen über die Wertgegenständen, die sie bei Gao beschlagnahmt hatten, hocherfreut. „Das sind alles gute Sachen!“, sagte einer von ihnen.
Die Beamten brachten Gao zum Verhör auf die örtliche Polizeiwache. Weil sie die Fragen nicht beantwortete, schlugen die Polizisten ihr ins Gesicht.
Der Praktizierende Zhang wollte gegen 7 Uhr morgens seine Tochter zur Arbeit bringen. Sie stellten fest, dass das Schlüsselloch ihrer Haustür mit Papier verstopft war. Als sie das Papier entfernten, stürmten Polizisten herbei, zerrten Zhang zu Boden und legten ihm Handschellen an.
Die 49-jährige Wu Dongmei wurde von Zivilbeamten zehn Tage nach dem Tod ihres Mannes Zhao Dazhi verhaftet. Ihre älteste Tochter hatte gerade ihr Studium abgeschlossen und muss sich nun um ihre beiden jüngeren Geschwister kümmern.
Bei den anderen Praktizierenden handelte es sich um Zhang Xiuzhi, Cai Yuying und ihre Tochter Yu Jiaoru, Shan Weihe, Frau Xiuying, Feng Liqi, Lu Xiangfu und Dong Xiuhui.
Offensichtliche Rechtsverstöße der Richter der ersten und zweiten Instanz
Der zuständige Richter Wang Rongfu untersagte den Anwälten und Familienbeiständen der Praktizierenden Akteneinsicht. Auch ihre Teilnahme an der Anhörung lehnte er ab mit der Begründung, dass sie keine Dokumente vorlegen konnten, die belegen, dass sie selbst nicht Falun Dafa praktizierten.
In Gespräche mit den Familien äußerte sich der Richter beleidigend und erniedrigte sie. Er sagte Dinge wie: „Wir haben bei höheren Gerichten angefragt und das [die Nichtzulassung der Verteidiger der Praktizierenden vor Gericht] wurde mir gesagt“ oder „Diskutieren Sie nicht mit mir darüber, ob es legal ist oder nicht – so machen wir es nun einmal. Lassen Sie mich Ihnen etwas sagen: Falun-Gong-Fälle sind etwas Besonderes.“ Er sagte auch: „Keine Verteidigung ist keine Verteidigung. Ja, wir haben gegen das Gesetz verstoßen. Na und? Beschweren Sie sich, wo immer Sie wollen.“
Am 9. April fand die erste Anhörung vor dem Gericht Dehui statt. Der Richter versäumte es, die Praktizierenden drei Tage zuvor darüber zu informieren, wie es das Gesetz vorschreibt. Die Justizbeamten kamen am Morgen des Anhörungstages zu den Zellen der Praktizierenden im Untersuchungsgefängnis Nong´an. Sie zerrten sie ins Auto und fuhren mit ihnen zum Gericht. Die Wärter zogen Gao an den Haaren und schlugen ihr auf den Rücken, sodass es noch Wochen später schmerzte. Nachdem Yu von den Wärtern durch die Gegend geschleift worden war, hatte sie blaue Flecke am Arm. Alle Praktizierenden mussten unter dem Vorwand von Corona Schutzkleidung tragen, bevor sie das Gericht betreten durften.
Am 26. Juli 2021 verurteilte Richter Wang die Praktizierenden zu Haftstrafen unterschiedlicher Dauer. Die Familien reichten bei verschiedenen Behörden Beschwerden gegen den Richter ein. Am 25. Oktober erhielten sie eine Antwort vom Gericht Dehui. Darin wurde ein geheimes Dokument zitiert, womit gerechtfertigt wurde, dass der Richter die Verteidiger nicht zugelassen und die Praktizierenden verurteilt hatte. In der Antwort hieß es, dass der Richter sich bei seiner Entscheidung an das Gesetz gehalten hätte. Die Familien der Praktizierenden forderten eindringlich die Offenlegung dieses geheimen Dokuments, hatten aber keinen Erfolg.
Alle Praktizierenden legten beim Mittleren Gericht Changchun Berufung ein. Die Berufungen von Gao, Zhao und Sun Fengxian wurden am 1. September angenommen. Zuständiger Richter war Zang Wancheng.
Die Berufungen von Cai, Yu, Shan und Sun Xiuying wurden am 9. September angenommen, wobei der Richter Fan Wenhao ihre Fälle bearbeiten sollte. Derselbe Richter war auch für Zhangs Berufung zuständig, nachdem diese am 13. September angenommen worden war.
Ein weiterer Richter, He Fu, war für die Berufungen von Zhang, Lu und Feng zuständig. Einzelheiten über die Berufungen von Wu und Dong sind nicht bekannt.
Als die Angehörigen und Verteidiger der Praktizierenden zur Staatsanwaltschaft Changchun kamen und Akteneinsicht verlangten, wurden sie abgewiesen. Die Mitarbeiterin erklärte, dass die Dokumente nicht ins System eingepflegt worden seien. Später hieß es, dass die Dokumente nicht auf CDs gespeichert worden seien. Im weiteren Verlauf gab die Staatsanwaltschaft die Unterlagen an das Mittlere Gericht, ohne dass die Anwälte diese prüfen konnten.
Ähnlich wie in der ersten Instanz bestand auch der Richter Zang Wancheng darauf, dass die Anwälte und Familienbeistände ein Dokument vorlegen, wonach sie nicht Falun Dafa praktizierten. Zang übte sogar Druck auf die örtlichen Postämter aus. Nachdem er die persönliche Entgegennahme von Unterlagen verweigert hatte, verbot er den Postbeamten, Rechtsdokumente für die Familie zu versenden. Zudem untersagte er dem Untersuchungsgefängnis, die Verteidiger zu den Praktizierenden zu lassen.
Später bestätigte der Richter die Urteile der ersten Instanz. Weder die Anwälte noch die Familien der Praktizierenden wurden informiert.
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