Einst vier Jahre inhaftiert, jetzt erneut zu sechs Jahren verurteilt

(Minghui.org) Eine Einwohnerin der Stadt Xi'an, Provinz Shaanxi wurde Anfang Dezember 2021 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu sechs Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (ca. 2.800 Euro) verurteilt.

Dies ist das zweite Mal, dass die 60-jährige Jin Rong wegen ihres Glaubens verurteilt wurde. Bereits im September 2014 wurde sie zu vier Jahren Haft verurteilt und musste im Gefängnis verschiedene Folterungen ertragen.

Jin wurde am 21. April 2020 verhaftet. Ein junger Mann namens Yang Zhiyin hatte sie angezeigt, weil sie mit ihm über Falun Dafa gesprochen hatte. Polizisten beschlagnahmten am Abend eine große Menge ihrer persönlichen Gegenstände. Während sie auf der Polizeiwache Huaqing festgehalten wurde, ging Jin in den Hungerstreik, um gegen die Inhaftierung zu protestieren. Sie forderte die Beamten auf, sich nicht an der Verfolgung zu beteiligen. Zwei Tage später wurde sie gegen Kaution freigelassen.

Die Polizisten nahmen Jin am 8. Juni erneut fest und durchsuchten ihre Wohnung. Am nächsten Tag wurde sie in das Untersuchungsgefängnis im Bezirk Lintong gebracht. Alle bei ihr beschlagnahmten Gegenstände, darunter Falun-Dafa-Bücher, Informationsmaterialien, Computerspeicherkarten und Mobiltelefone, wurden der Staatsanwaltschaft als Beweismittel gegen sie vorgelegt.

Liu Hu und Su Di, zwei Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft des Bezirks Baqiao, erhoben am 27. September 2020 Anklage gegen Jin. Der Prozess gegen sie wurde am 24. März 2021 per Videokonferenz im Bezirksgericht Baqiao geführt. Ihr Anwalt plädierte für sie auf nicht schuldig. Der Anwalt argumentierte, dass seine Mandantin nichts getan habe, um irgendjemandem oder der Gesellschaft zu schaden. Das Verteilen von Falun-Dafa-Materialien oder das Sprechen mit Menschen darüber sei ihre freie Meinungsäußerung. Die Staatsanwaltschaft habe keine Beweise für ihre Anschuldigung der „Untergrabung des Strafvollzugs durch eine Sektenorganisation“ vorgelegt. Dies wird als Standardvorwand für die Kriminalisierung von Falun-Dafa-Praktizierenden verwendet.

Jin sagte auch zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Sie sagte, dass die Anhörung selbst rechtswidrig sei. Bei den beschlagnahmten Falun-Dafa-Materialien handele es sich um ihr persönliches Eigentum, und sie habe mit dem Besitz dieser Materialien oder dem Gespräch mit Menschen darüber gegen kein Gesetz verstoßen.

Jin war bereits 2014 vom Bezirksgericht Lianhu zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Sie wurde von den Wärtern im Frauengefängnis der Provinz Shaanxi ständig geschlagen. Dadurch hatte sie sechs Vorderzähne verloren und wäre fast an den Schlägen gestorben. Als sie im April 2018 entlassen wurde, war sie abgemagert und hager.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Luo Chengxing, Richter am Mittleren Gericht der Stadt Xi'an: +86-29-87658229Zhang Minsheng, Leiter der Staatsanwaltschaft der Stadt Xi'an: +86-29-86130681Duan Wenwen, Richter am Bezirksgericht Baqiao: +86-29-83512033Su Di, Staatsanwalt im Bezirk Baqiao: +86-29-83524035

(Weitere Kontaktinformationen zu den Tätern sind im chinesischen Originalartikel zu finden)