Polizei stiehlt bei Hausdurchsuchung wertvolle Briefmarkensammlungen

(Minghui.org) Eine 73-jährige Frau in der Stadt Wuhan, Provinz Hubei legte am selben Tag Berufung ein, an dem sie wegen des Praktizierens von Falun Dafa zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war. Ihre Familie reichte am folgenden Tag Beschwerde gegen den Vorsitzenden Richter ein, weil er sie rechtswidrig verurteilt hatte.

Zhou Xiuhua wurde am 15. Juli 2020 zu Hause verhaftet. Nachdem sie und ihr Mann zum Verhör auf das Polizeirevier Wujiashanjie gebracht worden waren, durchsuchte die Polizei stundenlang ihre Wohnung, ohne dass jemand aus ihrer Familie anwesend war. Als die beiden am nächsten Tag freigelassen wurden, stellten sie fest, dass ihre Falun-Dafa-Bücher und zwei wertvolle Briefmarkensammlungen verschwunden waren. Auf Drängen von Zhou willigte die Polizei ein, eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände vorzulegen, die jedoch nicht die Briefmarkenbücher enthielt. Die Liste enthielt weder die Namen oder Unterschriften der Beamten, die die Durchsuchung durchgeführt hatten, noch das Polizeisiegel oder gar ein Datum.

Zhou wurde am 28. Januar 2021 auf die Polizeiwache vorgeladen. Als sie dort ankam, nahmen die Beamten sie zu einer körperlichen Untersuchung mit ins Krankenhaus. Obwohl sie die Untersuchung viermal hintereinander nicht bestand, zwang die Polizei die Haftanstalt Nr. 1 der Stadt Wuhan, die Praktizierende aufzunehmen. Im Februar 2021 ging die Fallakte von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Dongxihu an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Hanyang über. Zhou wurde anschließend in das Untersuchungsgefängnis 1 der Stadt Wuhan verlegt.

Zhou wurde angeklagt und ihr Fall wurde im Juni 2021 dem Bezirksgericht Hanyang vorgelegt. Am 22. Dezember 2021 fand ihr Prozess statt: in einer 20-minütigen Videokonferenz. Ihre Familie hatte beantragt, sie als nichtanwaltliche Verteidigung vor Gericht zu vertreten, aber der Vorsitzende Richter, Deng Wei, bestand auf der Bestellung eines Anwalts. Der wurde allerdings angewiesen, ein Schuldgeständnis für sie abzugeben.

Yang Kuo, ein Beamter des Mittleren Gerichts der Stadt Wuhan, informierte Zhous Angehörige am 26. Januar 2022, dass sie zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde. Yang ging auch selbst in das Untersuchungsgefängnis, um Zhou das Urteil zu überbringen. Es ist nicht klar, warum Yang vom Berufungsgericht und nicht jemand vom erstinstanzlichen Gericht selbst die Nachricht überbrachte. Zhou legte noch am selben Tag Berufung gegen das Urteil ein.

Am nächsten Tag, dem 27. Januar, reichte Zhous Familie Beschwerde gegen Richter Deng Wei vom Bezirksgericht Hanyang ein. Außerdem gegen die Staatsanwaltschaft des Bezirks Hanyang, die Staatsanwaltschaft der Stadt Wuhan, die Staatsanwaltschaft der Provinz Hubei, das Bezirksgericht Hanyang selbst und gegen das Mittlere Gericht der Stadt Wuhan.

Ihre Familie erklärte in ihren Beschwerden, dass das Gericht nach chinesischem Recht keinen zusätzlichen Rechtsbeistand bestellen sollte, wenn ein Angeklagter bereits einen Anwalt habe. Aber selbst als Richter Deng wusste, dass Zhou ein Familienmitglied mit ihrer Verteidigung betraut hatte, habe er trotzdem einen Anwalt für sie bestellt, ohne ihre Familie um Erlaubnis zu fragen oder sie überhaupt zu informieren. Außerdem habe der Richter ignoriert, dass die Polizei rechtswidrig ihre persönlichen Gegenstände beschlagnahmte, ihre Wohnung ohne die Anwesenheit ihrer Familie durchsuchte und ihre Familie über die Anhörung im Unklaren ließ.

Zhous Familie beantragte am 28. Januar beim Obersten Gericht, sie in der Berufungsinstanz zu vertreten. Es ist derzeit nicht klar, ob ihre Berufung oder der Antrag ihrer Familie auf Vertretung angenommen wurde.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Yang Kuo, Gerichtsschreiber, Mittleres Gericht der Stadt Wuhan: +86-27-65686614Zhang Yong, Beamter, Mittleres Gericht Wuhan: +86-27-65686762Deng Wei, Richter, Bezirksgericht Hanyang: +86-27-84586522, +86-18717176081
(Kontaktinformationen zu weiteren Tätern finden Sie im chinesischen Originalartikel)

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