Wegen ihres Glaubens inhaftiert – Rente ausgesetzt

(Minghui.org) Eine pensionierte Lehrerin in der Stadt Fushun, Provinz Liaoning wurde am 3. November 2021 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Der Familie wurde vor kurzem ein weiterer Schlag versetzt: Die örtliche Sozialversicherungsbehörde hat Wang Jiemeis Rente ausgesetzt und fordert die Rückzahlung der Rentenzahlungen, die sie seit ihrer Verhaftung am 21. Februar 2021 erhalten hat.

Die Sozialversicherungsanstalt behauptet, eine neue Richtlinie besage, dass Rentner, die eine Zeit lang im Gefängnis sitzen, keinen Anspruch auf ihre Rente hätten. Wangs Familie erklärt, dass es im chinesischen Arbeitsrecht keine derartige Bestimmung gebe und dass ihr die Rente rechtmäßig zustehe und nicht etwas sei, was die Regierung willkürlich aussetzen könne. Die Sozialversicherungsbehörde droht Wang mit einer Klage, sollte sie ihre „Schulden“ nicht begleichen.

Wang Jiemei

Wang, 60, wurde am 21. Februar 2021 auf einem Markt in der nahegelegenen Stadt Shenyang verhaftet, weil sie Marktbesucher darüber informierte, dass ihre verschiedenen Krankheiten durch das Praktizieren von Falun Dafa geheilt wurden. Am 11. Oktober fand die Verhandlung vor dem Gericht der Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone im Ersten Untersuchungsgefängnis der Stadt Shenyang statt.

Die Anhörung fand in einem ca. neun Quadratmeter großen Besucherraum mit zwei Sitzreihen statt. Mit Ausnahme des Gerichtsschreibers Duan Kexin, der auf einem Stuhl saß, um die Gerichtsverhandlung zu tippen, standen der vorsitzende Richter, Yang Song, ein Geschworener und ein Gerichtsdiener während der Verhandlung. Zwei weitere Richter konnten nur auf dem Gang stehen. Die Staatsanwälte, Hou Yu und Wei Xiaoxue, teilten sich einen Stuhl und setzten sich abwechselnd hin. Wangs Anwalt und der Verteidiger ihrer Familie teilten sich einen weiteren Stuhl. Wang blieb hinter einem Metallgitter sitzen. Ihre Familie war von der Teilnahme an der Anhörung ausgeschlossen, da sie kein Unterstützungsschreiben vom Gemeindeamt erhalten konnte.

Wangs Anwalt plädierte auf nicht schuldig. Er sagte, es sei nicht hinnehmbar, dass die Polizei sie verhaftet und über ein halbes Jahr lang festgehalten hat, nur weil sie ein paar Worte zu anderen gesagt habe. Als der Staatsanwalt sie unter der Standardanschuldigung der „Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ anklagte, fragte der Anwalt, wie Wang angeblich die Durchsetzung des Gesetzesvollzugs untergraben habe und welches Gesetz untergraben worden sei. Der Staatsanwalt ging nicht darauf ein.

Der Anwalt fügte hinzu, dass die Polizei bei der Bearbeitung ihres Falles gegen rechtliche Verfahren verstoßen habe, einschließlich der Durchsuchung ihrer Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl und der Angabe des falschen Datums der Verhaftung. Die Polizeiwache Gaokan in Shenyang hatte die Polizeiwache Gaowan in Fushun aufgefordert, bei der Durchsuchung von Wangs Wohnung zu helfen. Doch ein solches Ersuchen musste von der örtlichen Polizeibehörde kommen und nicht von den örtlichen Polizeiwachen selbst. Dadurch wurde die Hausdurchsuchung bei Wang ungültig, und die in ihrer Wohnung beschlagnahmten Falun-Dafa-bezogenen Materialien hätten von vornherein nicht als Beweismittel der Anklage zugelassen werden dürfen, so der Anwalt.

Der Anwalt forderte den Richter außerdem auf, den Zeugen vorzuladen und den Staatsanwalt aufzufordern, die Beweismittel der Anklage zum Kreuzverhör vorzulegen.

In seinem Schlussplädoyer sagte der Anwalt: „Trotz des kalten Wetters und der Pandemie erzählte sie, eine ältere Frau, Fremden von Falun Dafa und wünschte, dass sie sicher seien. Das geschah ganz aus Güte und Freundlichkeit heraus. Wenn man nicht glaubt, was sie sagt, muss man sie zumindest respektieren. Selbst wenn Sie sie nicht respektieren, können Sie einfach weggehen. Warum müssen Sie sie verhaften und so lange einsperren?“

Nach der Anhörung versuchte auch Wangs Familie, die Richter dazu zu bewegen, sich nicht an der Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden zu beteiligen. Die Richter hörten nicht auf sie und verurteilten Wang am 3. November zu dreieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.400 Euro).

Wang legte beim Mittleren Gericht der Stadt Shenyang Berufung ein. Als ihre Familie am 20. Dezember die für ihren Fall zuständige Richterin Wang Bing anrief, wiederholte diese die Verleumdungspropaganda der KP Chinas und weigerte sich, mit der Familie zu sprechen. „Natürlich halten Sie als ihre Familie sie für unschuldig und sprechen für sie.“ Dann legte sie den Hörer auf.

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