Staatsanwaltschaft erhebt erneut Anklage gegen 83-jährige bettlägerige Frau

(Minghui.org) Ein Gericht in der Stadt Kunming in der Provinz Yunnan hatte das Verfahren gegen die Bürgerin Gao Qiongxian vorläufig eingestellt. Nur drei Tage danach erneuerte der Staatsanwalt die Anklageschrift in dem Versuch, weiterhin Anklage gegen sie zu erheben.

Wenn in China ein Verfahren vorläufig eingestellt wird, bedeutet dies, dass das Gericht den Prozess vorübergehend unterbricht und den Fall zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufnehmen und ein Urteil fällen kann.

Die 83-jährige Gao wird angeklagt, weil sie für ihren Glauben an Falun Dafa eintritt.

Eine weitere Praktizierende aus Kunming, Wang Jin, Ende 50, die zusammen mit Gao verhaftet und angeklagt wurde, wird seither im Untersuchungsgefängnis der Stadt Kunming festgehalten. Ihr aktueller Verfahrensstand ist unklar.

Gao und Wang wurden um den 27. Oktober 2020 von der Staatssicherheit der Stadt Anning verhaftet. Während Wang seitdem inhaftiert ist, wurde Gao aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands gegen eine Kaution von 1.000 Yuan (ca. 140 Euro) freigelassen.

Wangs Mutter, Xie Jiayang, 89, war wegen der Verhaftung ihre Tochter völlig aufgelöst. Sie erlitt eines Abends einen Schlaganfall und stürzte auf der Toilette. Obwohl sie nach Wiederbelebungsmaßnahmen überlebte, war sie danach nicht mehr in der Lage zu sprechen. Sie verstarb Monate später am 5. April 2021.

Im selben Monat wurden Wang und Gao von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xishan angeklagt.

Als sie später vor dem Bezirksgericht Xishan erschienen, sagten beide zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Sie beteuerten, dass sie nichts Falsches getan und gegen kein Gesetz verstoßen hätten, indem sie Falun Dafa praktizierten und nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht lebten. Wangs Anwalt Li Yan und Gaos Anwalt Li Haiming (vom Gericht bestellt) plädierten für sie auf nicht schuldig.

Im August 2021 stürzte Gao zu Hause und brach sich die Beine. Als das Gericht die zweite Anhörung für Dezember 2021 ansetzte, ordnete es an, dass sie zu Hause eine Kamera installieren sollte, um der Anhörung virtuell beizuwohnen. Das wurde jedoch von ihrer Familie abgelehnt.

Der Richter entschied am 17. Dezember, das Verfahren gegen Gao vorläufig einzustellen. Staatsanwalt Zhang Li erneuerte jedoch am 20. Dezember die Anklageschrift und versuchte weiterhin, Anklage gegen Gao zu erheben. In der Zwischenzeit schikanierten Polizei und Staatsanwaltschaft sie mehrmals zu Hause.

Vor ihrer jüngsten Verfolgung war Gao zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Die Polizei hatte sie im Juli 2004 festgenommen, weil sie mit Menschen über Falun Dafa gesprochen hatte. Am 29. August 2017 wurde sie erneut verhaftet, zusammen mit vier anderen Praktizierenden. Alle fünf wurden später vom Kreisgericht Jinning verurteilt. Gao wurde zu zwei Jahren Haft auf drei Jahre Bewährung verurteilt.

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