Kein Ende der Menschenrechtsverletzungen in China: Fünf Jahre Folter und Gehirnwäsche – Teil IV

(Minghui.org)

Teil ITeil IITeil III

Anmerkung der Redaktion: Chen Jing, eine begabte Hochschulabsolventin, wurde mit Anfang 20 verfolgt, nur weil sie an ihrem Glauben an Falun Dafa festhielt. Während ihres Studiums stellte man sie unter Hausarrest und drohte ihr mit Exmatrikulation und Inhaftierung. Nach ihrem Abschluss wurde sie aus ihrer guten Stelle in einem Krankenhaus entlassen. Sie musste ständig umziehen, um der Verfolgung zu entgehen, und lebte jahrelang in Angst. Als sie 37 Jahre alt war, wurde sie verhaftet und zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. In den Untersuchungsgefängnissen und im Gefängnis war sie verschiedenen Arten brutaler Folter ausgesetzt.

Chen Jing

Chen schildert hier ausführlich, wie sie physisch und psychisch verfolgt wurde.

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Berufung vor dem Mittleren Gericht

Mein Anwalt reichte meine Berufung am 19. Januar 2017 beim Mittleren Gericht Jiamusi ein. Ich übergab der Haftanstalt am 27. Januar meine handgeschriebene Berufung und bat um Weiterleitung an das Mittlere Gericht Jiamusi.

Am 8. März trafen sich Zhou Chen und Jiang Liang vom Mittleren Gericht mit mir. Sie teilten mir mit, dass sie meine handschriftliche Beschwerde nicht erhalten hätten. Während des zweistündigen Gesprächs mit Zhou Chen fragte er mich nach meinem Vorstrafenregister. Meine kurzzeitige Inhaftierung von 15 Tagen nach der Festnahme am 22. Januar 2016 notierte er als Vorstrafe. Ich beharrte darauf, dass er diese streicht. Er jedoch wollte dies als Beweismittel für eine gerichtliche Entscheidung heranziehen. Er bot mir sogar an hinzuzufügen, dass die Inhaftierung illegal gewesen sei. Ich lehnte ab und erwiderte, dass die Festnahme Gegenstand desselben Verfahrens gewesen sei. Er könne sie nicht gegen mich verwenden und mich doppelt bestrafen. Als er keine Ausreden mehr fand, strich er den Satz schließlich durch.

Erneut schilderte ich ihm, wie ich gefoltert worden war, und nannte die Namen der Beteiligten. Wiederholt erwähnte ich Li Zhongyi, der in das gesamte Verfahren involviert war – von der Anzeige, über die Anklage bis hin zu Verhandlung und Urteil. Zhou tat, als würde er Li Zhongyi nicht kennen. Er fragte mich, woher ich Lis Namen und Informationen über ihn hätte. Ich antwortete: „Egal, wie sehr man versucht, seine Verbrechen zu vertuschen, eines Tages wird alles aufgedeckt werden. Viele Beamte haben Li wegen seines schlechten Charakters verurteilt. Natürlich ist mir sein Name bekannt.“

Nach einer Weile stellte mir Zhou Chen plötzlich viele persönliche Fragen: Warum ich nicht geheiratet hätte. Warum ich meine Arbeit im Krankenhaus aufgegeben hätte. Wie ich meinen Lebensunterhalt bestreiten würde. Wie viel ich für meinen Computer ausgegeben hätte.

Das alles waren Fragen, die vorher schon die Polizei und die Staatsanwaltschaft gestellt hatten. Ich wusste, dass sie die Angaben verwenden wollte, um Falun Gong zu verleumden – vielleicht, um den Eindruck zu erwecken, dass Falun-Gong-Praktizierende eigenartig sind, nicht heiraten oder finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten, welches das kommunistische Regime stürzen will.

Ich sagte, dass ich gern über mich selbst sprechen würde, wenn wir uns nicht unter solchen Umständen treffen würden. Weil die Fragen für den Fall jedoch unerheblich seien, würde ich sie nicht beantworten.

Ich schlug ihm vor, in meiner Berufungssache eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Er meinte, dass er den Kollegialausschuss befragen müsse. Als ich nach den Mitgliedern des Gremiums fragte, nannte er mir alle Personen namentlich.

Am 7. April übergab mir Zhou Chen die gerichtliche Entscheidung. Ich bereitete drei Anträge an das Berufungsgericht vor: den Antrag auf eine öffentliche Anhörung, den Antrag auf Anhörung der Sachverständigen und Zeugen im Termin sowie den Antrag, dass Aussagen, die durch illegale Methoden wie Folter erhoben wurden, sowie Beweismittel und -dokumente, die verfahrenswidrig erhoben wurden, auszuschließen sind. Ich gab Zhou diese Anträge. Er weigerte sich jedoch, sie anzunehmen.

Auf meine Frage, warum das Gericht keine öffentliche Anhörung anberaumt habe, erwiderte er, dass das Gremium diese Entscheidung getroffen habe. Mir fiel auf, dass die Mitglieder des Gremiums andere waren als die, die er mir am 8. März benannt hatte. Der Wortlaut des Urteils verunglimpfte Falun Gong noch mehr als das Urteil erster Instanz.

Die von mir vorgelegten Dokumente seien rechtskonform, sagte ich. Der Fall könne jedoch nicht nach geltendem Recht entschieden werden, wenn die Richter sie nicht lesen. Ohne mich anzusehen, erwiderte Zhou Chen, dass es sinnlos sei, ihm die Dokumente jetzt zu geben. Immer wieder forderte er mich auf, das Urteil zu unterschreiben.

Ich weigerte mich. Stattdessen schrieb ich darauf: „Dieses Urteil ist gesetzwidrig. Ich nehme das Urteil nicht an. Ich verweigere die Unterschrift.“ Auf die Zustellungsurkunde schrieb ich, dass ich die Annahme des Urteils verweigerte. Ich unterschrieb in dem Feld, dass für den Verteidiger vorgesehen war, und trug das Datum ein. Dann gab ich es Zhou und bat ihn, alles zusammen mit den anderen Dokumenten zu den Akten zu nehmen. In meinem zukünftigen Berufungsverfahren würde ich mich darauf beziehen, deutete ich an. Er reagierte nicht darauf und meinte, er würde meinen Anwalt über die gerichtliche Entscheidung informieren.

Das von mir eingelegte Rechtsmittel verlief im Sande.

Kein Ort für Menschen“

Am 10. Mai 2017 wurde ich in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang gebracht, um meine fünfjährige Haftstrafe anzutreten. Es handelt sich um einen Ort, den Yang Bo und Li Zhongyi als „kein Ort für Menschen“ bezeichneten.

Am Tag meiner Ankunft lernte ich die Gefangenen kennen, die mich „managen“ sollten. Ich stellte mich ihnen vor und erklärte ruhig, dass ich keine Kriminelle sei und kein Verbrechen begangen hätte. Die Gefangene Tian Yanru beschimpfte und schubste mich: „Sei still, rede nicht, schau dich nicht um, gehe mit gesenktem Kopf. Weißt du, wo du bist? Du musst dich erinnern, wer du bist…“

„Warum dürfen die Leute nicht reden?“, erwiderte ich.

Tian schrie: „Diese Falun-Gong-[Praktizierende] scheint nicht gut über die Vorschriften des Gefängnisses informiert zu sein und kennt die Regeln nicht.“

Dann zerrten mich die Gefangene Zhou Lirong und zwei große, kräftige Insassinnen gewaltsam in eine kleine dunkle Zelle und begannen, mich zu schlagen und zu treten. Mir wurde schwindlig. Nach den Schlägen konnte ich mich nicht mehr bewegen. Der Leiter der Gruppe sechs sowie drei Häftlinge zogen mich in die Gruppe sechs und warfen mich neben einem leeren Bett in der Ecke auf den Boden. Die Gefangene Huang Liyan schrieb mit einem schwarzen Filzstift Worte, die Falun Gong und den Meister verfluchten, auf den Boden. Als ich sie mit den Händen wegwischen wollte, konnte ich sie nicht entfernen.

Huang sagte zu mir: „Chen Jing, hör zu. Von nun an werden all deine Aktivitäten in dieser kleinen Zelle stattfinden, während du auf [den Namen deines] Meisters trittst.“

Einer anderen Gefangenen befahl Huang, das neue Bettzeug und die Matratze, die mir gegeben worden waren, wegzunehmen. Stattdessen brachte sie mir schmutziges, dünnes Bettzeug. In dieser Nacht versuchten sie, mich dazu zu zwingen, auf einem kleinen Hocker zu sitzen. Nachdem ich erklärt hatte, dass ich um 5:00 Uhr morgens aufgestanden war und tagsüber noch nichts gegessen hatte, gaben sie nach. Um 21:30 Uhr durfte ich zu Bett gehen.

Die dunkelsten Tage

Am nächsten Morgen wurde ich einer brutalen Gehirnwäsche unterzogen. Ich sagte Huang Liyan, dass ich den Inhalt der Gehirnwäsche-CDs und -Bücher sehr gut kennen würde und diese bei mir nicht funktionierten. Wutentbrannt schrie sie mich an: „Dann können wir uns direkt um dich kümmern und die harten Methoden anwenden, ohne uns ‚aufzuwärmen‘. […] Wir brauchen uns nicht erst auf eine Bank zu setzen. Lasst sie von morgens bis abends stehen!“

Daraufhin stand ich zunächst von 5:00 bis 22:00 Uhr; dann von 4:00 bis 23:00 Uhr, später von 3:00 bis 24:00 Uhr und schließlich rund um die Uhr. Für die Mahlzeiten räumten sie mir drei oder fünf Minuten ein, aber hinsetzen durfte ich mich zum Essen nicht. Um zu verhindern, dass ich anderen Falun-Gong-Praktizierenden begegnete, begleiteten mich zwei Gefangene zur Toilette. Jedes Mal hatte ich nur zwei Minuten Zeit. Morgens bekam ich fünf Minuten, um mich zu waschen; abends höchstens zehn.

Alle Insassen, die mich beaufsichtigen sollten, ließen ihre Wut an mir aus, wenn sie schlecht gelaunt waren. Sie beschimpften mich oder bereiteten mir absichtlich Probleme. Als das Überwachungsgerät in meiner Zelle nicht mehr funktionierte, schlugen die Gefangenen mich nach Belieben, wobei die Wärter sie noch anspornten.

Die Häftlinge, die mich nachts überwachen sollten, durften nicht schlafen. Das ließen sie an mir aus, indem sie mich kniffen und schubsten. Sie stachen mir mit Zahnstochern in die Augenlider oder übergossen mich mit Wasser. Eines Nachts quälten mich die Gefangenen Li Zhenghuan und Ning Hongshuai mehrere Stunden lang auf diese Weise. Plötzlich packte mich Li am Kragen und schubste mich heftig hin und her. Sie drohte mir und schrie: „Weiß du, wie ich hier gelandet bin? Ich habe jemanden umgebracht. Reiz mich nicht, sonst mach ich, was ich will.“

Huang erlaubte niemandem, mit mir zu sprechen oder mir zu helfen. Da ich gerade erst angekommen war, besaß ich nicht einmal das Nötigste. Während meiner Menstruation erlaubte mir Huang nicht, nach Bedarf zur Toilette zu gehen. Meine Hose war blutbefleckt, aber ich durfte sie nicht wechseln. Weiterhin wurde ich gezwungen, den ganzen Tag lang zu stehen.

Da ich keine Kompromisse einging, beauftragte der Gefängniswärter Yang Shuo eine große, kräftige und unbarmherzige Insassin, mit Huang zusammenzuarbeiten und mich zu quälen. Ihre Haftzeit war verkürzt worden, weil sie Falun-Gong-Praktizierende verfolgte. Yang verprügelte mich, wann immer sie schlecht gelaunt war. An einem Tag hatte ich ein blaues Auge, an einem anderen Tag blutete ich am Mund. Mein ganzer Körper war mit blauen Flecken übersät. Während ich stand, legte mir Yang manchmal ein Blatt Papier zwischen die Beine. Sobald es herunterfiel, prügelte sie auf mich ein.

Nach einiger Zeit wurden drei der auffälligsten jugendlichen Gefangenen in Huangs Gruppe versetzt; Ning Hongshuai, Hou Haiyue und Li Jianing. Sie schikanierten die Praktizierenden, darunter auch solche, die über 60 oder 70 Jahre alt waren. Sie nahmen ihnen Geld weg und arbeiteten mit Huang zusammen, um persönliche Vorteile zu erhalten.

Eines Abends als ich gegen 18 Uhr zur Strafe stehen musste, war die jugendliche Gefangene Hou nicht gerade glücklich über die ihr bevorstehende Nachtschicht zu meiner Überwachung. Sie log Yan an, dass ich ungehorsam sei. Yang war ebenfalls schlecht gelaunt, sodass sie sich auf mich stürzte. Sie trat und prügelte wie wild auf mich ein. Dabei trug sie feste Schuhe. Sofort bekam ich blaue Flecken und Kratzer. Als sie bemerkte, dass ich nicht zurückwich, versetzte sie mir einen kräftigen, hochgradigen Stoß. Ich flog aus der Zelle auf den Flur und prallte auf die etwa vier Meter entfernte Wand, dann stürzte ich zu Boden. Meine Wirbelsäule war schwer verletzt. Als Huang das bemerkte, bat sie andere Gefangene, mich zurück in die Zelle zu zerren. Eilig schloss sie die Tür.

In den Folgetagen liefen meine Füße zuerst blau, dann lila und schließlich schwarz an. Die Blutergüsse breiteten sich bis zu den Waden aus. Wegen der geschwollenen Füße konnte ich die Gefängnisschuhe nicht tragen. Huang bestand jedoch darauf. Sie stopfte meine Füße hinein. Die Schuhränder schnitten in mein angeschwollenes Fleisch, sodass Schuhe und Füße mit Blut verschmiert waren.

Ich wurde zur Zielscheibe für Huang und die anderen Gefangenen. Eines Nachts war sie wütend. Sie befahl allen anderen Falun-Gong-Praktizierenden im Raum, ins Bett zu gehen und die Augen zu schließen. Alle Häftlinge, die mich bearbeiten sollten, blieben wach. Sie schlugen mich zu Boden. Dann nahmen die beiden jugendlichen Gefangenen Hou Haiyue und Li Jianing jeweils einen kleinen Hocker und drückte sie mir gegen die Oberschenkel. Dann setzten sie sich darauf. Li Xiangzhen und Cao Fengping hielten mich an den Armen fest. Huang zog sich die oberste Schicht ihrer Kleidung aus und ritt auf mir. Während sie schrie, zog sie mir gewaltsam mein Oberteil aus. Als sie mir auch meine Hose ausziehen wollte, wehrte ich mich mit aller Kraft, sodass sie aufgab. Plötzlich kniff sie mir heftig in eine Brustwarze, sodass ich vor Schmerz laut aufschrie. Danach drehte Ning mein andere Brustwarze um. Mehr als zwei Wochen waren meine Brustwarzen geschwollen.

Die ganze Nacht hindurch überschütteten sie mich mit kaltem Wasser, während ich kraftlos und zitternd auf dem Boden lag. Als ich ohnmächtig wurde, hörte ich vage, wie Huang laut rief, man solle eine schmutzige Socke oder Unterwäsche holen und mir in den Mund stopfen. Als ich zu mir kam, war ich von Kopf bis Fuß nass.

Später wickelte Huang mir durchsichtiges Klebeband um Mund und Leib. Trotzdem musste ich stehen. Die Gefangene Cao Fengping drohte mir: „Huang Liyan kann alles mit dir machen. Sie kann sogar Zahnbürsten zusammenbinden und sie dir in die Vagina schieben und herumdrehen. Das wird deinen Willen brechen.“ Huang Liyan fügte hinzu: „Ich könnte dich auch in eine große Wanne stecken und dich während deiner Menstruation mit kaltem Wasser überschütten, um dich gründlich zu waschen.“

Am 5. April 2018 wurde Huang aus dem Gefängnis entlassen. Als Gegenleistung für ihre Beteiligung an der Verfolgung von Falun-Gong-Praktizierenden war ihre Haftstrafe um fast fünf Jahre verkürzt worden.

Die Tatsache, dass ich weiterhin darauf beharrte, nichts Falsches getan zu haben, bloß weil ich Falun Gong praktizierte, bereitete den Gefängniswärtern Kopfzerbrechen. Wie sollten sie mich nach Huangs Freilassung überwachen? Sie beschlossen, mich in dieselbe Gruppe wie Yang Shuo zu stecken, wo ich weiterhin jeden Tag genauestens überwacht wurde.

(Fortsetzung folgt)