80-Jährige wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zum dritten Mal zu einer Haftstrafe verurteilt

(Minghui.org) Kurz nach dem chinesischen Neujahrsfest Anfang Februar 2022 wurde eine 80-jährige Frau wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.

Dies ist bereits das dritte Mal, dass Frau Wang Jingcui seit Beginn der Verfolgung von Falun Dafa durch das chinesische kommunistische Regime im Jahr 1999 verurteilt wurde.

Jüngste Verhaftung und Verurteilung

Wang aus der Stadt Daqing in der Provinz Heilongjiang wurde im November 2019 verhaftet. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie auf einem Bauernmarkt mit Menschen über Falun Dafa sprach. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung und ließ Wang aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands gegen Kaution frei, nachdem sie fünf Stunden lang auf der Polizeiwache festgehalten worden war. Seitdem rief die Polizei regelmäßig ihren Sohn an und forderte ihn auf, in ihrem Namen eine Erklärung über den Verzicht auf Falun Dafa zu unterschreiben.

Obwohl sich Wangs Gesundheitszustand verschlechterte und sie nicht mehr gehen konnte, nahmen Polizeibeamte sie am 8. Mai 2021 erneut zu Hause fest und brachten sie in einem Rollstuhl in die Haftanstalt Nr. 2 in der Stadt Daqing. Sie befand sich bereits in einem kritischen Zustand und musste notfallmäßig behandelt werden. Nachdem sie in die örtliche Haftanstalt zurückgebracht worden war, verwehrten die Behörden ihren Familienangehörigen jeglichen Besuch.

Das Gericht der High-Tech-Industrieentwicklungszone Daqing verurteilte Wang heimlich zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (rund 1.412 Euro). Erst als ihre Familienangehörigen das Gericht am 15. Oktober auf eigene Initiative anriefen, erhielten sie Kenntnis über das Urteil. Überdies stellten sie fest, dass das Gericht die 10.000 Yuan ohne ihr Wissen direkt von Wangs Bankkonto einbehalten hatte.

Wang wurde im Februar 2022 in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang verlegt. Es ist nicht klar, ob ihre Familienangehörigen sie seitdem besuchen durften.

Frühere Verfolgung

Wang fing 1998 an, Falun Dafa zu praktizieren. Seit Beginn der Verfolgung wurde sie mehrfach verhaftet und ihre Wohnung mehrfach durchsucht. Neben ihrer letzten Gefängnisstrafe hat sie zusätzlich eine Strafe im Zwangsarbeitslager sowie zwei frühere Gefängnisstrafen eingesessen.

Einjährige Strafe im Arbeitslager

Wang wurde erstmals am 13. Juni 2000 verhaftet, als sie nach Peking reiste, um das Recht auf die Ausübung von Falun Dafa einzufordern. Man brachte sie zurück nach Daqing und hielt sie 55 Tage lang in Gewahrsam. Am 17. Juni erpressten die Regierungsbeamten von ihr 3.300 Yuan (rund 466 Euro).

Am 30. September 2000 wurde Wang ein weiteres Mal verhaftet und 15 Tage lang festgehalten.

Am 28. November 2000 reiste sie erneut nach Peking, um sich für Falun Dafa einzusetzen, was zu einer weiteren Verhaftung führte. Nach zwei Tagen Haft in Peking wurde sie zurück nach Daqing gebracht. Am 2. Dezember erpressten die Regierungsbeamten von ihr weitere 1.250 Yuan (rund 176.54 Euro).

Am 8. Januar 2001, nach fast 40 Tagen Internierung, wurde Wang in das Frauen-Zwangsarbeitslager der Provinz Heilongjiang überstellt, wo sie eine einjährige Haftstrafe verbüßen musste. Am 18. März erpressten die Wärter von ihr 200 Yuan.

Da Wang sich weigerte, Falun Dafa abzuschwören, zwangen die Wärter sie, sich Propagandamaterial anzusehen, das die Praktik verleumdete, sowie Videos, die andere Religionen propagierten. Zusätzlich zur Gehirnwäsche wurde sie gezwungen, ohne Bezahlung Pappkartons herzustellen. Am 22. Juni 2001 ließ man sie frei.

Am 27. August 2001 erpressten die Behörden von Wang weitere 1.655 Yuan (rund 234 Euro) und setzten den Zuschuss für Geringverdiener, den ihre Familie bezog, aus.

Am 11. Oktober 2001 wurde Wang erneut verhaftet, nachdem sie von der Polizei beim Verteilen von Informationsmaterialien über Falun Dafa verfolgt worden war. Diesmal hielt man sie 45 Tage lang in Gewahrsam.

Erste Freiheitsstrafe: Fünf Jahre

Am 30. Mai 2002 nahmen sieben Beamte Wang zu Hause fest. Sie fesselten ihre Handgelenke auf dem Rücken und brachten sie in die Daqing-Haftanstalt, wo sie acht Monate lang interniert wurde.

Das Bezirksgericht Honggang hielt am 11. November im Geheimen eine Anhörung mit Wang ab und verurteilte sie später zu fünf Jahren Haft im Frauengefängnis Heilongjiang. Dort war sie ständiger Folter ausgesetzt. Einmal hielten sie die Wärter in Einzelhaft, nur weil sie die Augen geschlossen hatte.

Zweite Freiheitsstrafe: Vier Jahre

Während Wang nach der ersten Haftstrafe vorzeitig entlassen wurde, nahm man sie nach einer Anzeige am 9. Juni 2006 erneut fest, weil sie mit Menschen über Falun Dafa gesprochen hatte.

Folternachstellung: Zwangsernährung

In der Haftanstalt Daqing trat Wang in einen 40-tägigen Hungerstreik, woraufhin man sie zweimal täglich zwangsernährte. Beim Versuch, sich gegen die Zwangsernährung zu wehren, wurden ihr zwei Zähne ausgeschlagen und ihre Lippen schwollen stark an. Außerdem wurde sie mit Handschellen ans Bett gefesselt. Als sie losgebunden wurde, war sie so schwach, dass sie nicht mehr ohne Hilfe gehen konnte.

Am 25. Juli 2006 wurde Wang im Bezirksgericht Honggang vor Gericht gestellt. Der vorsitzende Richter Zhang Xiuren, sein Assistent Kong Qingguo sowie der Vizepräsident des Gerichts Chen Dehu verurteilten sie zu weiteren vier Jahren im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang.

Als Wang am 9. Juni 2010 entlassen wurde, war sie arbeitsunfähig und hatte mit Gedächtnisschwund zu kämpfen.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Wang Liguo (王立国), Leiter des Frauengefängnisses der Provinz Heilongjiang: +86-451-86639099Shi Genghui (史耕辉), politischer Ausbilder des Gefängnisses: +86-451-86639088, +86-451-86639066, +86-13804541111

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