Oberstes Gericht verweist Rechtsstreit von zwei Praktizierenden zurück ans Berufungsgericht

(Minghui.org) Zwei Bewohner von Chongqing legten Berufung ein, nachdem sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu Unrecht verurteilt worden waren. Ihre Berufung wurde vom Mittleren Gericht Nr. 1 von Chongqing zunächst zurückgewiesen. Dagegen legten sie Rechtsmittel vor dem Obersten Gericht Chongqing ein. Dieses gab den Praktizierenden Recht und verwies den Fall zurück an das Mittlere Gericht, das die Fälle nun erneut prüfen muss.

Sachverhalt

Die 75-jährige Fu Zhongbi gab dem Ladeneigentümer Tong am 4. Oktober 2020 zwei Flyer und einen Kalender mit Informationen über Falun Dafa. Tong erstattete Anzeige bei der Polizei, die Fu später verhaftete. Am 19. April 2021 legten die Beamten den Fall der Staatsanwaltschaft des Bezirks Jiangbei vor. Der Staatsanwalt erhob am 3. Juli Anklage und reichte die Akte an das Gericht Jiangbei weiter. Am 19. Oktober fand eine gerichtliche Anhörung statt. Am 23. Dezember 2021 verurteilte das Gericht die Praktizierende zu drei Jahren und drei Monaten Haft sowie einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (rund 700 Euro).

Der 52-jährige Chen Mingxi wurde am 8. Juni 2021 in seiner Wohnung festgenommen. Sein Prozess fand am 23. Dezember 2021 vor Gericht statt, das ihn am 18. Februar 2022 zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 13.000 Yuan (rund 1.800 Euro) verurteilte. Vor seiner letzten Verurteilung verbrachte Chen insgesamt drei Jahre im Arbeitslager, wo er zweimal inhaftiert war. Bei dem ersten Aufenthalt wurde er gefoltert bis er behindert war. Chens Frau, Wang Xiaoxiao, starb am 22. Oktober 2015 nach einer Gerichtsverhandlung, in der sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa angeklagt worden war.

Berufung vor dem Mittleren und Obersten Gericht

Fu und Chen legten jeweils Berufung beim Mittleren Gericht Nr. 1 von Chongqing ein. Dieses erklärte die Urteile erster Instanz am 28. beziehungsweise 29. März für rechtmäßig.

In der Entscheidung des Mittleren Gerichts heißt es: „Es ist allgemein bekannt, dass Falun Gong eine Sekte ist“ – obwohl es dafür keinerlei rechtliche Grundlage gibt. Das Gericht ignorierte auch die Tatsache, dass das chinesische Publikationsamt das Verbot von Falun-Dafa-Literatur im Jahr 2011 aufgehoben hatte. Die bei den Praktizierenden beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher wurden trotzdem als Beweise der Anklage gewertet.

Am 2. April 2022 legten die Praktizierenden Rechtsmittel vor dem Obersten Gericht Chongqing ein und beantragten eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Das Gericht gab ihnen Recht und gab die Akten zurück an das Mittlere Gericht, das nun die Rechtslage erneut prüfen muss. Erst wenn das Mittlere Gericht die Berufung abermals zurückweist, ist eine Verhandlung vor dem Obersten Gericht möglich.

Als die Praktizierenden ihren erneuten Antrag beim Mittleren Gericht einreichten, verweigerte dies zunächst die Annahme. Dabei argumentierte das Gericht, dass bereits über die Berufung entschieden worden sei. Erst als die Praktizierenden darauf verwiesen, dass das Oberste Gericht die Vorgänge zurückverwiesen habe, nahm das Mittlere Gericht am 8. April den Antrag an.

Kontaktdaten der Beteiligten:

Ou Mingyan, Vorsitzende Richterin des Mittleren Gerichtes Chongqing Nr. 1 [Anmerkung der Redaktion: In einem früheren Artikel wurde ihr Name fälschlicherweise als Ouyang Yan angegeben].Xie Yi, Richter am Mittleren Gericht Nr.1 ChongqingLi Ying, Richter am Mittleren Gericht Nr.1 ChongqingXie Yujie, Assistent des RicchtersChen Jiayu, Gerichtsschreiber: +86-23-67679767

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