Frau im Geheimen wegen ihres Glaubens verurteilt (Provinz Liaoning)

(Minghui.org) Wang Shuyuns Familie erfuhr kürzlich, dass ihre Angehörige wegen ihres Glaubens an Falun Dafa insgeheim zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (ca. 2.840 Euro) verurteilt wurde.

Wang stammt aus der Stadt Fushun, Provinz Liaoning. Sie wurde am 28. Oktober 2021 verhaftet, weil sie an einem Busbahnhof mit Menschen über Falun Dafa gesprochen hatte. Polizisten durchsuchten ihre Wohnung und hielten sie im Untersuchungsgefängnis in Nangou fest.

Wangs Tochter suchte das örtliche Polizeirevier Zhanqian auf, um sich nach ihrem Fall zu erkundigen, aber niemand gab irgendwelche Informationen preis. Die Tochter verlangte ein Treffen mit dem Polizeichef, aber der war immer in einer Besprechung oder hatte einen anderen Fall zu bearbeiten.

Später fand die Tochter heraus, dass das Bezirksgericht Dongzhou eine geheime Anhörung zum Fall von Wang abgehalten hatte. Sie rief Richter Tian Hao an und erkundigte sich nach dem Fall. Tian, der in den vergangenen zwei Jahren 14 Falun-Dafa-Praktizierende zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren verurteilt hatte, sagte zu ihr: „Was glauben Sie, wer ich bin? Dies ist ein Gericht!“ Damit wollte er offenbar andeuten, dass sie ihn nicht einfach so hätte anrufen oder ihm Fragen stellen dürfen.

„Warum haben Sie uns nicht über die Anhörung informiert?“, fragte die Tochter.

„Der Fall war nicht öffentlich. Ihre Mutter hat Berufung eingelegt und der Fall ist mit mir hier abgeschlossen. Wenn Sie Fragen haben, sollten Sie sich an die Haftanstalt wenden“, erwiderte Tian.

Die Familie erfuhr Anfang April von dem Urteil gegen Wang. Es ist nicht klar, ob sie tatsächlich gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, wie von Richter Tian angegeben.

Frühere Verfolgung

Bevor Wang 1996 mit Falun Dafa begann, litt sie an vielen Beschwerden, darunter ein Herzleiden, Migräne und Rheuma. All diese Beschwerden verschwanden kurz, nachdem sie Falun Dafa erlernt hatte.

Mehrere Beamte in Zivil brachen am 14. Februar 2001 um 18:00 Uhr in Wangs Wohnung ein und durchsuchten alles. Da sie nicht zu Hause war, als sie kamen, wurde sie noch am selben Abend auf die Polizeiwache vorgeladen.

Nach einem nächtlichen Verhör brachte die Polizei sie in das Untersuchungsgefängnis Nr. 1 der Stadt Fushun. Während ihrer 15-tägigen Haft musste sie sich dort ein Zimmer mit 16 anderen Gefangenen teilen. Sie schliefen auf einem großen, breiten Brett, und jeder konnte nur auf der Seite schlafen. Diejenigen, die später in die Zelle gebracht wurden, konnten nur auf dem Betonboden schlafen. In dem Essen, das sie bekamen, war viel Sand.

Da Wang sich weigerte, nach den 15 Tagen der ersten Inhaftierung Falun Dafa abzuschwören, wurde sie von der Polizei ohne ordnungsgemäßes Verfahren für zwei Jahre in das Zwangsarbeitslager Fushun eingewiesen.

Eines Tages im Jahr 2005 wurde Wang erneut auf die Polizeiwache vorgeladen. Die Polizei forderte sie auf, Falun Dafa und seinen Begründer zu verurteilen. Als sie sich weigerte, brachte man sie in die Gehirnwäsche-Einrichtung Luotaishanzhuang, wo sie 20 Tage lang festgehalten wurde. Man zwang sie, Zeitungsartikel zu lesen, in denen Falun Dafa verteufelt wurde. Die Behörden beauftragten auch Personen, die zuvor Falun Dafa praktiziert hatten, sie einer Gehirnwäsche zu unterziehen.

Am 29. Juli 2008 wurde Wang erneut verhaftet, weil sie in einem Wohngebiet Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl und beschlagnahmte über 60 DVDs und 150 Yuan (ca. 21 Euro) in bar.

Nachdem sie in die Haftanstalt gebracht worden war, verlangten die Wärter 200 Yuan (ca. 28 Euro) für Toilettenartikel und gaben ihr dann gebrauchte Dinge. Sie wurde auch gezwungen, jeden Tag lange Stunden ohne Bezahlung Pullover zu stricken.

Um Wang in die Falle zu locken, fotografierte die Polizei sie mit Falun-Dafa-Materialien, die sie von einem anderen Ort erhalten hatte, und fabrizierte, dass sie am 27. Oktober 1999 wegen der Ausübung von Falun Dafa verhaftet worden war. Sie wollten damit zeigen, dass sie eine „Wiederholungstäterin“ war.

Als Wang im Bezirk Xinfu vor Gericht stand, erlaubte der Richter ihr nicht, sich zu verteidigen. Er veranlasste zudem den Staatsanwalt Gao Hong von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xinfu, eine Erklärung abzugeben, in der Falun Dafa verleumdet wurde. Wang legte nach ihrer Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft beim Mittleren Gericht der Stadt Fushun Berufung ein, die jedoch abgelehnt wurde. Im März 2008 wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning gebracht.

Im August 2016 setzte die örtliche Sozialversicherungsbehörde ihre Rente aus und forderte sie auf, die 60.000 Yuan (ca. 8.520 Euro) zurückzuzahlen, die sie während der Haftzeit erhalten hatte. Die Behörde berief sich dabei auf eine neue Regelung, wonach Rentner, die eine Haftstrafe verbüßt haben, keinen Anspruch auf Rentenzahlungen hätten, obwohl das chinesische Arbeitsrecht dies nicht vorsieht.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Guo Wei, Leiter der Staatsanwaltschaft des Bezirks DongzhouTian Hao, Richter am Bezirksgericht Dongzhou: +86-18641318747Zhang Yuchen, Beamter der Polizeiwache Zhanqian: +86-24-58302600Xu Yang, Leiter der Polizeiabteilung des Bezirks Xinfu: +86-13942375678, +86-15504931888, +86-24-52369001

(Weitere Kontaktinformationen zu den Tätern sind im chinesischen Originalartikel zu finden)