Örtliche Anwälte durften nicht auf „nicht schuldig“ plädieren

(Minghui.org) Eine pensionierte leitende Informationsingenieurin stand am 7. Juni 2022 vor Gericht, weil sie Falun Dafa praktiziert. Sie sagte zu ihrer eigenen Verteidigung aus und plädierte auf nicht schuldig.

Zhang Yanyan, eine 68-jährige Einwohnerin der Stadt Nanjing in der Provinz Jiangsu, war am 9. September 2021 verhaftet worden; jemand hatte sie angezeigt, weil sie in einem Wohngebiet Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Bei einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmte die Polizei ihre Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien, ihren Computer und Drucker.

Gegen eine Kaution von 2.000 Yuan (ca. 280 Euro) wurde Zhang ein Jahr lang auf freien Fuß gesetzt und unter Verdacht der „Untergrabung des Gesetzesvollzugs durch eine Sektenorganisation“ gestellt. Diese Anklage nach Paragraph 300 benutzt das kommunistische Justizsystem standardmäßig gegen Falun-Dafa-Praktizierende, Menschenrechtsaktivisten und Dissidenten, um sie ins Gefängnis zu bringen. Zhang zahlte die Kaution.

Da Zhang sich weigerte, Falun Dafa abzuschwören, legte die Polizei ihren Fall am 21. Februar 2022 der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xuanwu vor. Kurz darauf wurde gegen sie Anklage erhoben.

Qiu Zhendong von der Kreispolizeibehörde Xuanwu und Sun Zhongzhou von der Polizeiwache Houzaimen erhielten im Juni 2022 Anrufe von Falun-Dafa-Praktizierenden aus dem Ausland, die sie aufforderten, den Fall von Zhang fallen zu lassen. Sie reagierten wütend auf die Anrufe und drohten, Zhang wieder in Gewahrsam zu nehmen.

Verteidigung vor Gericht

Zhang erschien am 7. Juni vor dem Bezirksgericht Xuanwu. Der Anwalt, den sie von außerhalb der Stadt engagiert hatte, durfte aufgrund der örtlichen Pandemiepräventionsmaßnahmen nicht nach Nanjing einreisen. Die örtlichen Anwälte durften für sie nicht auf nicht schuldig plädieren. So musste sie ihren Anwalt entlassen und sich selbst vor Gericht verteidigen.

Der Vorsitzende Richter Fang Tian, zwei weitere Richter (Namen unbekannt), der Gerichtsschreiber Xu Mengjiao, der Staatsanwalt Chen Lifang und ein Gerichtsbeamter nahmen an der Verhandlung teil. Auf der Tribüne saßen viele Menschen, die Zhang nicht kannte.

Als Richter Fang den Namen von Zhang erfragte und bestätigte, verlangte sie, auch die Namen der beiden anderen Richter zu erfahren. Aber der Richter ignorierte sie.

Der Staatsanwalt verlas eine Liste von Gegenständen, die bei Zhang beschlagnahmt worden waren und die die Polizei als „Werbematerial für Sekten“ bezeichnete, ohne die tatsächlichen Gegenstände vor Gericht zu zeigen.

Zhang verlangte vom Staatsanwalt, die Falun-Dafa-Materialien zum Kreuzverhör vor Gericht vorzulegen. Sie forderte auch, dass die Polizei die beschlagnahmten Gegenstände, die nicht als Beweismittel der Staatsanwaltschaft aufgeführt waren, wie ihren Computer und ihren Drucker, an sie zurückgeben sollte. Der Staatsanwalt blieb stumm.

Zhang fuhr fort, den Staatsanwalt zu fragen, ob jemand das Dokument der Polizei unterschrieben habe, in dem ihre Falun-Dafa-Materialien als Sektenpropaganda bezeichnet wurden. Sie fragte den Staatsanwalt zweimal, aber dieser antwortete nicht. Als sie im Begriff war, den Staatsanwalt nach der Qualifikation der Polizei zur Bewertung der Beweise zu fragen, wurde sie vom Richter unterbrochen.

Der Staatsanwalt sagte daraufhin, dass Falun Dafa eine Sekte sei. Zhang wies ihn zurecht und wies darauf hin, dass Falun Dafa nicht in der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit veröffentlichten Sektenliste aufgeführt sei. Sie fügte hinzu, dass das Verbot von Falun-Dafa-Büchern vom staatlichen Hauptamt für Presse, Publikationen, Radio, Film und Fernsehen im Jahr 2011 aufgehoben worden sei.

Der Staatsanwalt behauptete, dass man jede Gruppe als Sekte bezeichnen könne, solange sie die Merkmale einer Sekte erfülle. Zhang entgegnete sofort, dass Falun Dafa in China nie durch ein Gesetz kriminalisiert wurde und dass man eine solche Entscheidung nicht einfach selbst treffen könne, da nur eine gesetzgebende Instanz die Befugnis habe, eine Gruppe zu verbieten oder als Sekte zu bezeichnen.

Der Staatsanwalt blieb wiederum stumm.

Der Richter wies Zhang an, den Bescheid des oben erwähnten staatlichen Hauptamtes über die Aufhebung des Verbots von Falun-Dafa-Büchern vorzulegen. Da sie keinen Ausdruck bei sich hatte, wies der Richter es ab und sagte, sie könne ihn nicht als Beweis der Verteidigung verwenden.

Der Staatsanwalt beschuldigte Zhang daraufhin, „verdeckt verbotene Materialien zu verbreiten“. Zhang wies diesen Vorwurf zurück, da sie aufgrund der Verfolgung keine Möglichkeit gehabt habe, dies offen zu tun.

Als Zhang weiter vorbrachte, dass es ihre Glaubensfreiheit sei, Falun Dafa zu praktizieren und dafür einzutreten, unterbrach der Richter sie und warf ihr vor, vor Gericht für Falun Dafa zu werben. Der Richter ließ sie ihr Schlussplädoyer nicht zu Ende verlesen und vertagte die Verhandlung, ohne ein Urteil zu verkünden.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Li Jianhua, leitender Beamter der Polizeibehörde des Bezirks Xuanwu: +86-18913861900Sun Zhongzhou, Beamter der Polizeiwache Houzaimen: +86-1732798182386Fang Tian, Richter am Bezirksgericht Xuanwu: +86-25-83185115Chen Lifang, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xuanwu

(Kontaktinformationen weiterer Täter finden Sie im chinesischen Originalartikel)