Ehemaliges deutsches Gefängnis in Shandong dient der Inhaftierung von Falun-Dafa-Praktizierenden

(Minghui.org) Die Praktizierende Xu Li wurde 38 Tage lang festgehalten, weil sie ihren Glauben an Falun Dafa nicht aufgeben wollte. Schließlich kam sie auf Kaution frei. Während ihrer Inhaftierung wurde sie mehrfach verhört und in verschiedenen Einrichtungen eingesperrt – darunter in einem ehemaligen deutschen Gefängnis, das noch für Besucher geöffnet ist. Als die Besucher sich nach den dort inhaftierten Personen erkundigten, sagten die Wärter, dass es sich um Schauspieler handele, die ein Theaterstück nachspielen würden.

Xu Li lebt in der Stadt Qindao, Provinz Shandong. Sie wurde am 11. Juli 2022 um 9:30 Uhr von vier Polizisten bei der Arbeit festgenommen. Bei den Beamten handelte es sich um Zhu, Xu Bin, Liu Bin und einen Mann unbekannten Namens. Sie beschlagnahmten Xus Falun-Dafa-Bücher, zwei Handys und einen Computer.

Nach ihrer Ankunft auf der Polizeiwache Zhanshan um 10:30 Uhr wurde Xu verhört. Die Beamten erzählten ihr, dass sie beim Verteilen von Informationsmaterialien über Falun Dafa gefilmt worden sei. Die gestellten Fragen beantwortete Xu jedoch nicht.

Gegen Mittag kam ein anderer Beamter, der mit Nachnamen ebenfalls Xu hieß. 20 Minuten lang schimpfte er auf Falun Dafa und seinen Begründer, bevor er ging. Am Nachmittag kamen andere Polizisten, die Xu weiter verhörten.

Xu weigerte sich und kooperierte nicht mit der Polizei. Daher wurde sie um 21:30 Uhr zu einer anderen Polizeiwache gebracht. Auch dort blieb sie schweigsam, sodass sie zunächst zur Polizei Zhanshan zurück und sodann gegen 23:15 Uhr zur Polizeiwache Badaxia verlegt wurde.

In dieser Polizeiwache befinden sich im Keller acht Räume, die als Quarantäneeinrichtung dienen sollten. Jeder Raum hatte eine Glastür und war kleiner als zehn Quadratmeter. Pro Raum hielten die Beamten bis zu 13 Personen fest. Da Qingdao an der Küste liegt, war die Luft im Keller sehr feucht. Als Xu am Morgen aufwachte, war ihre Decke nass und roch muffig. Die Behörden etablierten dort auch Verhörräume.

Nach vier Tagen im Keller wurde Xu am 15. Juli zur Mittagszeit zu einer Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Der Arzt nahm ihr Blut ab und führte einen Nasen- und Rachenabstrich für einen COVID-Test durch. Danach brachte man sie zurück zur Polizeiwache Zhanshan, wo sie auf das Testergebnis warten musste. In der Zwischenzeit nahmen die Beamten ihre Fingerabdrücke ab sowie eine Stimmprobe und andere Informationen zur Gesichtserkennung.

Um 17 Uhr wurde Xu in das deutsche Gefängnis gebracht, das während der Pandemie ebenfalls als Quarantänestation genutzt wurde – mit zwei Räumen für Frauen und fünf für Männer. Das Personal bewachte die Gefangenen abwechselnd in vier Schichten pro Tag. In jeder Schicht gab es einen Aufseher, einen Arzt und zwei Polizisten. Nach neun Tagen hatten alle Pause.

Bei dem Gefängnis handelt es sich um eine historische Sehenswürdigkeit. Trotz Aufenthalt der Praktizierenden verkauften die Behörden auch weiterhin Eintrittskarten an die Besucher – für 23 Yuan (etwa 3,30 Euro) pro Person. Als die Besucher mehr über die inhaftierten Personen wissen wollten, erzählte ein Wärter, dass es sich um Schauspieler handele, die eine Szene nachstellen.

Xu war 21 Tage an diesem Ort eingesperrt. Am 5. August wurde sie ins Untersuchungsgefängnis Chenyang verlegt, wo die Lebensbedingungen äußerst miserabel waren. 14 Tage später überführten Beamte die Praktizierende in die Haftanstalt Pudong.

Am 16. August fand um 9:30 Uhr eine virtuelle Anhörung mit Ma Yue und Yang Ping von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Shinan statt. Am Nachmittag kam ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und forderte Xu auf, das Anhörungsprotokoll zu unterschreiben. Sie weigerte sich. Als sie sich das Dokument durchlas, stellte sie fest, dass die Polizei ihren Haftbefehl der Staatsanwalt am 15. August vorgelegt hatte und diese drängte, die Verhaftung im Nachhinein zu genehmigen.

Üblicherweise kann die Polizei Verdächtige 37 Tage lang festhalten. Bis dahin muss die Genehmigung der Staatsanwaltschaft vorliegen. Bei Xu waren es 38 Tage. Bevor sie am 18. August freigelassen wurde, brachten Polizisten Xu zur Polizeiwache Zhanshan. Dort sollte sie Dokumente unterschreiben und eine Kaution bezahlen. Sie weigerte sich. Nach stundenlangem Hin und Her wurde sie schließlich um 23:44 Uhr freigelassen.

Xus Forderung, die bei ihr beschlagnahmten Gegenstände herauszugeben, lehnte die Polizei ab. Sie setzten Xus Familie unter Druck, damit diese 1.200 Yuan (etwa 170 Euro) bezahlt. Dieses Geld sollte die Lebenshaltungskosten sowie die medizinische Untersuchung während der Haft decken. Die Angehörigen verweigerten die Zahlung.