(Minghui.org) Vor kurzem wurde ein 65-Jähriger zu 2,5 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 640 Euro) verurteilt. Es ist das zweite Mal, dass er wegen seines Glaubens an Falun Dafa vom kommunistischen Regime verfolgt wird. Bereits im Jahr 2012 hatte ein Gericht gegen ihn eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt.
Zhou Yubao lebt in der Stadt Shifang in der Provinz Sichuan. Der ehemalige Angestellte eines Phosphorchemischen Unternehmens war am 24. Februar 2023 verhaftet worden, als er bei der Post sieben Briefe mit Informationen über Falun Dafa aufgeben wollte. Die Polizei zog die Briefe als Beweismittel ein.
Am 1. März 2023 beauftragte Zhous Familie den in Peking ansässigen Rechtsanwalt Zhang. Bald darauf fuhr die Familie mit dem Anwalt zur Haftanstalt Shifang, um Zhou zu besuchen. Er erzählte ihnen, dass die Polizisten in seinem Fall gegen das Gesetz verstoßen haben. Bei der Verhaftung hätten sie weder ihre Ausweise gezeigt noch einen richterlichen Beschluss für eine Wohnungsdurchsuchung vorgelegt. Nur einer der Beamten hätte eine Uniform getragen. Die anderen mehr als ein Dutzend Beamten seien in Zivil gekleidet gewesen. Auch eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände, wie das Gesetz es vorschreibt, hätte er nicht erhalten, schilderte Zhou.
Im Anschluss suchte der Anwalt mit den Angehörigen die Polizeiwache Shifang auf und bat um ein Treffen mit einem Mitarbeiter der Staatssicherheit, die für die Razzia verantwortlich war. Ein Sicherheitsbeamter äußerte, dass das zuständige Büro bereits ein Treffen mit der Familie abgelehnt habe. Der Anwalt bat darum, noch einmal telefonisch nachzufragen, doch dies lehnte der Beamte ab. Der Verteidiger äußerte: „Es ist Ihre Verantwortung, wenn Sie nicht anrufen, aber es ist die Angelegenheit der Staatssicherheit zu entscheiden, ob man sich mit uns treffen will.“ Der Beamte willigte schließlich ein, doch zum Telefon zu greifen. Kurz darauf kam ein Beamter, der mit dem Anwalt sprach, aber nicht mit den Angehörigen.
Der Anwalt legte seine Vollmacht vor und verlangte, dass die Polizei den Fall seines Mandanten gesetzeskonform behandelt. Er habe davon gehört, dass die Polizei bei der Festnahme seines Mandanten gegen das Gesetz verstoßen habe, schilderte der Verteidiger. Außerdem forderte er, dass die Polizei Zhou seinen Ausweis zurückgibt. Ob die Polizei dem nachgekommen ist, ist nicht bekannt.
Daraufhin wandten sich der Anwalt und die Familie an die Staatsanwaltschaft Shifang, um eine Beschwerde gegen die Polizisten wegen der unrechtmäßigen Verhaftung von Zhou und der gesetzwidrigen Wohnungsdurchsuchung einzureichen. Direktor Cao schlug jedoch vor, stattdessen eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde der Polizei einzureichen. Das würden sie tun, sagte der Anwalt, allerdings würde dies nicht die Überwachungsfunktion der Staatsanwaltschaft ersetzen.
Cao willigte ein, die Beschwerde anzunehmen. Gleichzeitig machte er darauf aufmerksam, dass die Staatsanwaltschaft den Fall am Ende vielleicht doch an die Polizei weiterleiten würde. Das sei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, entgegnete der Anwalt. Aber zumindest müsste sie die Beschwerde erst einmal annehmen.
Am nächsten Tag kam Zhous Familie zurück zur Staatsanwaltschaft, um die formelle schriftliche Beschwerde abzugeben. Cao nahm sie entgegen mit den Worten, dass in einer Woche entschieden würde, ob man den Fall an die Polizei abgebe.
Am 19. Oktober stand Zhou vor dem Gericht Shifang, das ihn anschließend zu zweieinhalb Jahren verurteilte.
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