50-Jährige aus Jilin wegen ihres Glaubens zu 3,5 Jahren Haft verurteilt

(Minghui.org) Eine 50-jährige Frau aus dem Kreis Nong'an in der Provinz Jilin wurde am 18. August 2023 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.420 Euro) verurteilt, weil sie Falun Dafa praktiziert.

Drei Tage später legte Pan Yanjun Berufung ein; der Fall ist beim Mittleren Gericht der Stadt Changchun anhängig.

Pan Yanjun

Am 2. März 2023 verhaftet

Eine Gruppe von Beamten der Polizeistation der Gemeinde Qingshan im Bezirk Nong'an durchsuchte am 2. März 2023 Pans Elternhaus im Dorf Nantaizi. Anschließend durchsuchten sie ihren Wohnsitz im Kreis Nong'an und verhafteten sie. Am nächsten Tag wurde sie in die Haftanstalt des Kreises Nong'an gebracht, wo sie weiterhin inhaftiert ist.

Polizeichef Liu Xiaolin leitete die Verhaftung und legte Pans Fall der Staatsanwaltschaft des Kreises Nong'an vor, die ihn dann an die Staatsanwaltschaft der Stadt Dehui weiterleitete.

Pans Familie beauftragte einen Anwalt aus Peking, sie zu vertreten. Die Polizeibehörde des Kreises Nong'an und die Staatsanwaltschaft Nong'an verweigerten dem Anwalt jedoch unter verschiedenen Vorwänden ein Treffen mit seiner Mandantin oder die Einsichtnahme in ihre Prozessunterlagen (die zu diesem Zeitpunkt noch bei der Staatsanwaltschaft des Kreises lagen). Der Anwalt legte den Fall nieder.

Der zweite Anwalt, den Pans Familie beauftragte, konnte ihre Fallunterlagen einsehen, allerdings erst, nachdem sie dem Gericht der Stadt Dehui vorgelegt worden waren. Es war ihm nicht gestattet, Pan in der Haftanstalt aufzusuchen. Der Leiter der Haftanstalt listete mehr als zwölf Bedingungen auf, die der Anwalt erfüllen musste, bevor er die Genehmigung für einen Besuch erhielt. Laut Gesetz haben Verteidiger allerdings das Recht, ihre Mandanten in der Haft ohne jegliche Voraussetzungen zu besuchen.

Da Pans Anwalt ihre Prozessunterlagen nicht einsehen konnte, wurde er seines Rechts beraubt, sie nach bestem Wissen und Gewissen zu verteidigen.

Verhandlung am 13. Juli 2023

Richter Jia Xiaoqiu verhandelte Pans Fall am 13. Juli 2023 vor dem Stadtgericht Dehui. Familienangehörige durften der Verhandlung nicht beiwohnen.

Staatsanwalt Yu Xianhe warf Pan vor, gegen Artikel 300 des Strafgesetzes verstoßen zu haben, der besagt, dass jeder, der eine „Sekten-Organisation“ benutzt, um die Strafverfolgung zu untergraben, mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt werden muss.

Yu führte jedoch auch Artikel 22 des Strafgesetzes als Rechtsgrundlage an. Dieser besagt, dass ein Verdächtiger, der lediglich Instrumente vorbereitet oder die Voraussetzungen für eine Straftat schafft, im Vergleich zu einem, der die Straftat tatsächlich ausführt, milder bestraft oder sogar von der Strafe befreit werden kann.

Pans Anwalt wies dies zurück und sagte, dass kein Gesetz Falun Dafa jemals kriminalisiert oder als Sekte eingestuft habe. Darüber hinaus sagte er, dass Pan durch das Praktizieren von Falun Dafa weder irgendjemandem noch der Gesellschaft im Allgemeinen schade, geschweige denn die Strafverfolgung untergrabe. Er kam daher zu dem Schluss, dass Artikel 300 des Strafgesetzes auf Pans Fall nicht anwendbar sei.

Der Anwalt sagte, dass Yus Verweis auf Artikel 22 des Strafgesetzes darauf hindeute, dass er keinerlei Beweise habe, um Pan eines Verbrechens nach Artikel 300 anzuklagen. Weshalb er auf das geringere Vergehen der „Vorbereitung eines Verbrechens“ nach Artikel 22 zurückgegriffen habe, was theoretisch die Anwendung von Artikel 300 im selben Fall ausschließe.

Solche widersprüchlichen Aussagen über die anwendbaren Gesetze sind wahrscheinlich das Ergebnis des Drucks höherer Behörden, Falun-Dafa-Praktizierende zu kriminalisieren, die mit der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit kein Gesetz brechen.

Yu empfahl eine hohe Strafe von 3–7 Jahren.

Verurteilt am 18. August 2023

Pans Familie erfuhr Mitte November 2023, dass sie am 18. August ihr Urteil erhalten hatte, in dem sie zu dreieinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan verurteilt wurde. Am 25. August legte sie beim Mittleren Gericht der Stadt Changchun Berufung ein.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Pan wegen ihres Glaubens verfolgt wird. Sie und ihr Mann, der auch Falun Dafa praktiziert, wurden in den vergangenen 24 Jahren der Verfolgung wiederholt verhaftet und schikaniert. Etwa vier oder fünf Jahre lang behielt die Polizei die Ausweise des Ehepaares ein, was ihnen große Schwierigkeiten bei der Bewältigung ihres Alltags bereitete. Sie konnten nicht außerhalb der Stadt arbeiten, keinen Kredit aufnehmen und viele alltägliche Dinge nicht tun, für die man in China einen offiziellen Ausweis benötigt.

Früherer Bericht:

Pan Yanjun wegen des Praktizierens von Falun Dafa vor Gericht (Provinz Jilin)