Prozess gegen vier Falun-Dafa-Praktizierende fortgesetzt (Provinz Liaoning)

(Minghui.org) Am 8. November standen vier Praktizierende zum zweiten Mal unrechtmäßig vor dem Stadtgericht Linghai, weil sie Falun Dafa praktizieren.

Bei den vier Praktizierenden handelt es sich um die 55-jährige Yu Jing, Wang Yinghua (w), Wang Jingzhong (m) und die 59-jährige Dai Xiuhua. Sie waren nach monatelanger Überwachung in der Zeit vom 9. bis 12. März verhaftet worden. Polizisten hatten vor ihren Wohngebäuden gewartet und sie zu Fuß oder mit dem Auto beschattet, sie fotografiert und sogar Peilsender an ihren Elektrofahrräder und knopfgroße Abhörgeräte an ihren Türen befestigt.

Später legte die Polizei die Fälle der Staatsanwaltschaft Linghai vor, die Anklage erhob. Am 31. Oktober 2023 standen die Praktizierenden erstmalig vor dem Stadtgericht Linghai, die zweite Anhörung erfolge acht Tage später. Bis auf Dai hatten alle Praktizierende einen Anwalt beauftragt, wobei einem Praktizierenden zwei zusätzliche Familienbeistände zur Seite standen.

Die Stadt Linghai steht unter der Verwaltung der Stadt Jinzhou. Für die Bearbeitung von Fällen, die mit Falun Dafa in Verbindung stehen, sind sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht Linghai zuständig.

Angeklagte mussten Handschellen und Fußfesseln tragen

Als die Praktizierenden am 31. Oktober in den Gerichtssaal geführt wurden, trugen sie alle Handschellen und Fußfesseln als wären sie Schwerverbrecher. Der Anwalt Sheng (Pseudonym) forderte deren Entfernung, was jedoch von der Vorsitzenden Richterin Huang Yanchun abgelehnt wurde. Daraufhin begann der Verhandlungstermin.

Nach etwa 40 Minuten verlangte Sheng erneut, die Praktizierenden von den Fesseln zu befreien. Andernfalls drohte er an, der Richterin den Fall entziehen zu lassen.

Die Richterin unterbrach kurz die Sitzung. Als die Verhandlung fortgesetzt wurde, stellte Sheng fest, dass die Praktizierenden weiterhin die Fesseln trugen. Die Richterin teilte mit, dass mehrere Richter während der Pause beraten hätten. Letztlich hätten sie entschieden, den Zustand der Praktizierenden nicht zu ändern.

Sheng argumentierte mit Artikel 16 Absatz 3 der Vorschriften der Kriminalpolizei zur Gewährleistung der Strafverfolgung, die vom Obersten Volksgerichts im Jahr 2009 erlassen wurden. Darin heißt es: „Während der Gerichtsverhandlung sind die Angeklagten von den Fesseln zu befreien, es sei denn, ihnen droht eine lebenslange oder Todesstrafe oder es bestehen Anzeichen, dass sie fliehen, andere verletzen, Suizid begehen oder sich selbst schaden könnten.“

Der Anwalt vertrat den Standpunkt, dass seine Mandanten aufgrund der Vorschrift von den Fesseln befreit werden sollten. Die Richterin wies dies zurück und behauptete, dass die Praktizierenden gemäß der Lehre von Falun Dafa Selbstmord begehen oder sich selbst verletzen könnten. Sheng und ein weiterer Anwalt fielen der Richterin ins Wort: Falun Dafa verbiete zu töten, einschließlich Suizid. Stattdessen lehre es die Menschen, den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht zu folgen. Die Verteidiger wiesen darauf hin, dass das kommunistische Regime Falun Dafa dämonisiert, um die Verfolgung der friedlichen spirituellen Kultivierungsmethode zu rechtfertigen.

Die Richterin ging nicht auf die Argumente ein. Die Anwälte könnten niemals garantieren, dass sich ihre Mandanten nicht umbringen oder verletzten, behauptete sie. Aus diesem Grund müssten die Vorschriften eingehalten werden. Sie fügte hinzu, dass die Fälle der Praktizierenden sehr schwerwiegend seien, zumal sie sich weigerten, ihre Schuld anzuerkennen. Kurz darauf vertagte sie die Sitzung.

Mehrere Angehörige von der zweiten Verhandlung ausgeschlossen

Später teilte das Gericht den Anwälten und Familienbeiständen mit, dass am 8. November um 9:00 Uhr eine zweite Anhörung stattfinde. Als sie an diesem Morgen jedoch beim Gericht eintrafen, erfuhren sie, dass der Termin ohne ihr Wissen auf 9:30 Uhr verlegt worden war. Die Sitzung verzögerte sich darüber hinaus und begann erst um 10:10 Uhr. Einer der Anwälte musste wegen eines anderen Termins den Gerichtssaal vorzeitig verlassen.

Fast 30 Angehörigen der Praktizierenden kamen am Verhandlungstag zum Gerichtsgebäude. Als sie nach stundenlangem Warten den Gerichtssaal betreten wollten, hielten Justizbeamte sie auf. Es hieß, es würden nur zwei Angehörige pro Angeklagten zugelassen.

Ein Angehöriger berief sich auf das Gesetz, wonach alle Personen, die ihren Ausweis vorlegen, an einer öffentlichen Anhörung teilnehmen könnten. Ein Justizbeamter erwiderte: „Sprechen Sie mit mir nicht über das Gesetz. Von welcher Familie sind Sie?“ Trotz der Diskussion wurden nur acht Angehörige in den Saal eingelassen. Die anderen mussten auf dem unbeheizten Flur bei niedrigen Temperaturen ausharren.

Gleichzeitig ließen die Justizbeamten zwei Männer, die eine Brille trugen, in den Gerichtssaal. Die Angehörigen gehen davon aus, dass die beiden vom Büro 610 oder dem Komitee für Politik und Recht geschickt worden waren – beides Behörden, die für die Durchsetzung der Verfolgung der Praktizierenden zuständig sind.

Als der Anwalt Sheng die Richterin befragte, warum so viele Angehörige der Praktizierenden von der Verhandlung ausgeschlossen wurden, nannte diese drei Gründe. Erstens handele sich um einen heiklen Fall, da die Praktizierenden wegen „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sekte“ angeklagt worden seien. Zweitens würden drei der vier Praktizierenden verweigern, sich schuldig zu bekennen. Und drittens seien zu viele Angehörige anwesend. Die meisten seien ausgeschlossen worden, um die Ordnung während der Sitzung zu gewährleisten und die Rechte der Angeklagten zu schützen. Die Richterin drohte Sheng mit einer Strafe, sollte er weiterhin „absichtlich die Gerichtsordnung stören“.

Widerlegung haltloser Anschuldigungen und zweifelhafte Beweise

Die drei Anwälte und zwei Familienbeistände, die Yu sowie Herrn und Frau Wang vertraten, beantragten Freispruch. Sie argumentierten, dass Staatsanwalt Li Feng ihre Mandanten zwar der „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sekte“ beschuldigte, aber nicht näher anführte, wie sie das taten und wem welcher konkreter Schaden zugefügt worden sei.

Der wichtigste Einwand jedoch war, dass Falun Dafa in China durch kein Gesetz als Straftat eingestuft wird und die Angeklagten lediglich gemäß ihrem Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit Falun Dafa praktizierten und anderen davon berichteten.

Der Verteidiger Sheng wies zudem darauf hin, dass keiner der von der Staatsanwaltschaft aufgeführten Zeugen anwesend sei. Einige Zeugenaussagen seien nicht einmal ordnungsgemäß unterschrieben worden, erklärte er weiter. Der Staatsanwaltschaft habe es auch versäumt, die als Beweismittel bei den Praktizierenden beschlagnahmten Gegenstände, die mit Falun Dafa in Verbindung stehen, vorzulegen.

Yu und Frau Wang schilderten dem Gericht, wie sie bei ihrer Verhaftung von der Polizei verprügelt worden waren. Ein Polizist habe Yu zehnmal geohrfeigt. Bei der vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung sei bei ihr ein Tumor im Unterleib festgestellt worden. Der Arzt habe zu einer sofortigen Operation geraten. Die Polizei hingegen hätte eine Behandlung abgelehnt und auf ihre Inhaftierung bestanden.

Wang erklärte, dass sie auf offener Straße von mehreren Zivilbeamten zu Boden gestoßen worden sei. Die Festnahme sei außerdem erfolgt, ohne dass die Beamten sich ausgewiesen hätten.

Herr Wang schien verwirrt, als er während der Anhörung Fragen beantwortete. Seine Familie vermutet, dass er in der Haft misshandelt wurde. Denn ihm ging es offensichtlich schlecht, vor seiner Verhaftung war er vollkommen gesund gewesen.

Einschüchterungsversuche vor der Anhörung

Vor der zweiten Anhörung versuchte die Richterin, den Sohn eines Praktizierenden einzuschüchtern, damit seine Mutter ihren Familienbeistand aufgab. Der Sohn zeigte sich jedoch unbeeindruckt. Auch die Anwaltskanzlei, in der Sheng arbeitet, stand unter Druck. Sie erhielt ein Einschüchterungsschreiben, aber der Anwalt bestand weiterhin darauf, den Fall zu vertreten.

Sheng erzählte, dass das Gericht ihm als einzigen Verteidiger eine sogenannte Subpoena zur zweiten Anhörung zugesandt hätte. Dabei handelt es sich um eine Art strafbewehrte richterliche Anordnung, mit dem eine Erzwingungsstrafe angedroht wurde. Sheng sah dies als Reaktion auf seine mehrfache Aufforderung an die Richterin, den Praktizierenden die Fesseln abzunehmen. Während seiner jahrzehntelangen juristischen Tätigkeit sei er noch nie auf diese Weise vorgeladen worden, kritisierte er. Er fühlte sich durch dieses Prozedere erniedrigt und forderte die Richterin sowie den Gerichtspräsidenten auf, sich bei ihm zu entschuldigen. Richterin Huang entschuldigte sich dafür, sich während der zweiten Anhörung nicht entschuldigt zu haben.

Früherer Bericht:

Vier Bürgerinnen von Liaoning wegen Praktizierens von Falun Dafa vor Gericht

Fünf Bewohner aus Jinzhou wegen ihres Glaubens festgenommen