Zwei Frauen aus Liaoning wegen des Praktizierens von Falun Dafa zu Haftstrafen verurteilt
(Minghui.org) Zwei Frauen aus dem Kreis Faku in der Provinz Liaoning wurden zu neun Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 700 Euro) verurteilt, weil sie an Falun Dafa glauben.
Meng Qingxia, 70, und Liu Chunjie, 58, haben beim Mittleren Gericht der Stadt Shenyang Berufung eingelegt. Shenyang ist für den Kreis Faku zuständig.
Meng und Liu wurden am 21. April 2023 verhaftet, nachdem ein Einwohner namens Qiao Lihua sie wegen der Verteilung von Falun-Dafa-Informationsmaterialien angezeigt hatte. Die an der Verhaftung beteiligten Beamten des Stasi-Büros im Bezirk Faku und der Polizeiwache Shiqiao durchsuchten die Wohnungen der beiden Praktizierenden. Gao Qiang soll Zeuge der Polizeirazzien gewesen sein. Es ist ungewiss, ob Gao ein Polizeibeamter war.
Liu wurde am nächsten Tag in das erste Untersuchungsgefängnis der Stadt Shenyang gebracht, während Meng unter Hausarrest gestellt wurde. Polizisten täuschten Meng jedoch, so dass sie drei Tage später, am 25. April, zur Polizeiwache Shiqiao ging und wieder in Gewahrsam genommen wurde. Es ist unklar, wo sie festgehalten wird.
Der Beamte Dong Junliang (+86-15998398699) von der Polizeiwache Shiqiao hat den Fall der beiden Praktizierenden an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Liaozhong in der Stadt Shenyang übergeben. Staatsanwalt Li Panpan (+86-24-27880199) klagte sie an und leitete den Fall an das Bezirksgericht Liaozhong weiter.
Meng und Liu standen zweimal vor Gericht, am 11. September und am 16. Oktober 2023. Richter Duan Xiaoguang (+86-24-27899819) führte den Vorsitz in der Verhandlung. Die Richter Xia Lijie und Zhang Nan, der Assistent der Richter, Jin Jian, und der Gerichtsschreiber Guo Shuang waren ebenfalls anwesend.
In beiden Gerichtsverhandlungen sagten die beiden Praktizierenden zu ihrer eigenen Verteidigung aus, und auch ihre jeweiligen nichtanwaltlichen Verteidiger wiesen die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück. Richter Duan verurteilte Meng und Liu jedoch trotzdem.
Anschuldigungen entbehren der rechtlichen Grundlage
Staatsanwalt Li beschuldigte sowohl Meng als auch Liu, gegen Artikel 300 des Strafgesetzes verstoßen zu haben, der besagt, dass jeder, der eine Sektenorganisation benutzt, um die Strafverfolgung zu untergraben, mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt werden muss.
Mengs und Lius Verteidiger argumentierten, dass Chinas gesetzgebendes Organ, der Volkskongress, nie ein Gesetz erlassen hat, das Falun Dafa kriminalisiert oder als Sekte bezeichnet. Daher gebe es keine rechtliche Grundlage für die Verurteilung.
Staatsanwalt Li berief sich dann auf eine gesetzliche Auslegung von Artikel 300 des Strafgesetzes, die vom Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 herausgegeben wurde, als Rechtsgrundlage. Die Auslegung verlangte, dass jeder, der Falun Dafa praktiziert oder fördert, so weit wie möglich strafrechtlich verfolgt wird.
Die Verteidiger wiesen darauf hin, dass am 1. Februar 2017 eine neue Gesetzesauslegung in Kraft getreten ist, die die Version von 1999 ersetzt. In der neuen Auslegung wird Falun Dafa nicht erwähnt und es wird betont, dass jede Anklage gegen eine Person, die einer Sekte angehört, auf soliden rechtlichen Grundlagen beruhen muss. Da es in China kein Gesetz gibt, das Falun Dafa als Sekte bezeichnet, entbehrten die Anschuldigungen gegen Meng und Liu, die sich auf die Gesetzesauslegung stützen, einer rechtlichen Grundlage. Die Verteidiger argumentierten auch, dass angesichts des Grundsatzes der Trennung von Kirche und Staat keine Regierung, auch nicht das kommunistische Regime Chinas, in der Lage ist, zu bestimmen, ob ein Glaubenssystem eine Sekte ist oder nicht.
Eine Person kann nur für ihre gesetzeswidrigen Handlungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, nicht für ihre religiösen Überzeugungen oder Gedanken. Meng und Liu haben durch die Verteilung von Falun-Dafa-Informationsmaterialien weder einer Einzelperson noch der Gesellschaft im Allgemeinen Schaden zugefügt. Tatsächlich gab es in ihrem Fall kein einziges Opfer.
Qiao, der Hinweisgeber, der die beiden Praktizierenden angezeigt hatte, war nicht zum Kreuzverhör vor Gericht erschienen.
Polizei verstößt bei der Bearbeitung von Fällen gegen das Gesetz
Meng und Liu sowie ihre Verteidiger sagten auch gegen die Polizei aus, weil sie bei der Bearbeitung ihrer Fälle gegen geltendes Recht verstoßen hatte.
Die Polizisten hatten weder einen Ausweis noch einen Durchsuchungsbefehl vorgezeigt, bevor sie die Wohnungen der beiden Praktizierenden durchsuchten. Gao, die Person, von der die Polizei behauptete, sie habe die Razzien beobachtet, war im Gerichtssaal nicht zu sehen. Die Polizei gab Gaos Identität nie preis. Was auch immer Gao über die in den Wohnungen der Praktizierenden beschlagnahmten Gegenstände sagte, konnte nicht überprüft werden, wurde jedoch als Beweismittel der Anklage verwendet. Die Unterschriften der Zeugen auf den Listen der beschlagnahmten Gegenstände schienen von zwei verschiedenen Personen zu stammen, was der Behauptung der Polizei widersprach, Gao sei der einzige Zeuge gewesen, der bei den Durchsuchungen der Wohnungen der beiden Praktizierenden anwesend war.
Die Verteidiger stellten außerdem fest, dass die Polizei die ursprünglichen Zeiten ihrer Razzien durchgestrichen und auf denselben Listen mit den beschlagnahmten Gegenständen neue Zeiten eingetragen hatte.
Es gab auch Unstimmigkeiten in Bezug auf die wichtigsten Informationen zu den Festnahmen in zwei der von der Polizei eingereichten Formulare. Eines davon war das Fallregistrierungsformular und ein anderes die Zusatzinformationen.
Nach dem Gesetz sind nur unabhängige, dritte gerichtsmedizinische Stellen befugt, Beweise der Staatsanwaltschaft zu prüfen und zu beglaubigen. Die festnehmenden Beamten legten ihre Beweise jedoch ihrer vorgesetzten Polizeibehörde zur Überprüfung vor. Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass es sich bei den beschlagnahmten Gegenständen um „Kultgegenstände“ handelte. Doch ihr Bericht trug keine Unterschrift und enthielt keine Angaben über das Verfahren, das zu dieser Schlussfolgerung führte. Staatsanwalt Li akzeptierte jedoch das Ergebnis der Überprüfung und nahm es in die Anklageschrift gegen die beiden Praktizierenden auf.
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