Vater und Großmutter infolge der Verfolgung tot; Sohn muss sich verstecken

(Minghui.org) Wie üblich putzte Ma Guobiao, ein Einwohner von Shanghai, am 4. Juni 2022 die Glasscheiben und erledigte die Hausarbeit für seine 75-jährige Mutter. Dann ging er weg und versteckte sich, um nicht erneut wegen seines Glaubens an Falun Dafa verhaftet zu werden.

Zu dieser Zeit hatte Shanghai gerade den einmonatigen COVID-Lockdown aufgehoben, und die Menschen mussten ihren Gesundheitscode auf ihrem Mobiltelefon scannen, um überallhin gelangen zu dürfen. Ohne Telefon oder Ausweis konnte Ma nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, in ein Hotel einchecken oder gar einkaufen gehen. Es ist schwer vorstellbar, wie er diese Tage verbrachte.

In den vergangenen 24 Jahren haben Ma, seine Eltern und seine Großmutter väterlicherseits wegen ihres Glaubens an Falun Dafa unvorstellbare Verfolgung erlitten – körperlich wie auch geistig.

Ma wurde fünfmal verhaftet. Er saß zwei Jahre in einem Arbeitslager und sechs Jahre im Gefängnis. Seine Mutter Jin Runfang wurde ebenfalls fünfmal verhaftet und eingesperrt. Das Gericht verurteilte sie zu vier Jahren Gefängnis. So verbrachte sie zwei Jahre in einem Zwangsarbeitslager. Ihre Schwiegermutter und ihr Mann waren in den Jahren 2005 bzw. 2013 unter dem Druck verstorben.

Sohn wiederholt verhaftet und gefoltert

Ma hatte im Juni 1999 im Alter von 28 Jahren begonnen, Falun Dafa zu praktizieren. Im Mai 2000 fuhr er nach Peking, um für das Recht, Falun Dafa praktizieren zu dürfen, zu appellieren. Am 14. Mai wurde er in das Pekinger Untersuchungsgefängnis Haidian gebracht und dort neun Tage lang festgehalten. Danach verlegte man ihn zurück in das Untersuchungsgefängnis Changning, wo er weitere 15 Tage absitzen musste. Außerdem kündigte ihm nach seiner Freilassung sein Arbeitgeber.

Im Januar 2001 wurde Ma verhaftet und in eine Gehirnwäsche-Einrichtung der Juristischen Fakultät Qingpu gebracht. Während seiner dreimonatigen Haft bestand er darauf, jeden Tag die Falun-Dafa-Übungen zu machen, obwohl man ihm mit Zwangsarbeit drohte.

Zwar wurde er kurz darauf freigelassen, aber ein paar Monate später erneut verhaftet und 30 Tage lang in der Haftanstalt Changning festgehalten.

Im Dezember 2002 wurde Ma ein weiteres Mal verhaftet, dieses Mal auf der Arbeit. Von dort kam er in das Untersuchungsgefängnis Changning. Die Polizei verlangte von ihm, eine Erklärung zu unterschreiben, dass er Falun Dafa aufgeben werde. Weil er sich weigerte, wurde er zu einer zweijährigen Haftstrafe im Männerarbeitslager Nr. 3 in Shanghai verurteilt.

Folter im Arbeitslager

Im Arbeitslager schockten die Wärter Ma mit einem elektrischen Schlagstock im Intimbereich. Er ertrug den sogenannten „Tigerhocker im Shanghai-Stil“, bei dem er mit dem Rücken zur Wand und weit auseinander gespreizten Beinen auf dem Hocker sitzen musste und dazu noch von mehreren Insassen schwer geschlagen wurde. Außerdem durfte er nicht schlafen.

Folter-Nachstellung: Elektroschocks

Ma wurde Zeuge, wie Insassen andere Falun-Dafa-Praktizierende schlugen. Die Insassen waren von den Gefängniswärtern dazu angestiftet worden, indem sie ihnen reduzierte Haftzeiten versprachen. Es gab Überwachungskameras im Überwachungsraum, aber die Insassen knebelten die Praktizierenden mit Lumpen, um sie vom Schreien abzuhalten. Der Falun-Dafa-Praktizierende Lu Xingguo wurde im Oktober 2003 unter solchen Umständen zu Tode geprügelt. Aber keiner der Insassen wurde je dafür bestraft.

Zu sechs Jahren Haft verurteilt

Die Polizei brach am 22. Februar 2008 in Mas Wohnung ein und verhaftete seine Eltern und mehr als ein Dutzend weiterer Praktizierender, die sich dort zum Fa-Lernen aufhielten. Die Polizei beschlagnahmte auch die beiden Computer der Familie, zwei Kopierer, einen Drucker, einen Rekorder, ein Laminiergerät, einen Papierschneider und Münzen.

Obwohl Ma an diesem Tag auf der Arbeit war, wurde auch er verhaftet und schwer geschlagen. Die Polizisten rissen ihm die Brille herunter und zogen ihm seine Daunenjacke aus. Dann fesselten sie ihm die Hände mit Schnürsenkeln hinter seinem Rücken. Am nächsten Tag wurden er und seine Eltern in das Untersuchungsgefängnis Jiading gebracht, wo ihre Verhaftung am 28. März 2008 genehmigt wurde.

Das Bezirksgericht Jiading verhandelte am 12. Januar 2009 geheim über den Fall der Familie. Dafür hatte das Gericht drei Anwälte bestellt, die sie vertreten sollten, doch die Anwälte plädierten auf schuldig.

Ma wurde zu sechs Jahren Haft im Gefängnis Tilanqiao verurteilt und seine Mutter Jin Runfang zu vier Jahren im Frauengefängnis Shanghai. Sein Vater, Ma Dongquan, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, durfte aber aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes seine Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses absitzen. Die Familie legte Berufung ein, aber das Mittlere Volksgericht Nr. 2 in Shanghai bestätigte am 26. Februar 2009 ihre ursprünglichen Urteile.

Jüngste Verfolgung

Während Shanghai am 22. Mai 2022 durch den Lockdown noch abgeriegelt war, ging Ma hinaus, um Informationsmaterialien über Falun Dafa zu verteilen, wurde aber dabei von jemandem angezeigt.

Polizisten spürten ihn durch Straßenüberwachungskameras auf und brachen in seine Wohnung ein. Sie nahmen ihm seinen Drucker, einen Computer, einen Papierschneider und Informationsmaterialien weg. Aufgrund des Lockdowns weigerte sich das örtliche Untersuchungsgefängnis, Ma aufzunehmen, und so wurde er noch am selben Tag gegen Kaution freigelassen.

Um der Verfolgung zu entgehen, beschloss Ma am 4. Juni 2022 unterzutauchen. Er ließ seinen Personalausweis und sein Mobiltelefon zu Hause zurück, um nicht von der Polizei verfolgt werden zu können.

Nachdem die Polizei von seiner Flucht erfahren hatte, suchte sie überall nach ihm, auch bei seinen Verwandten und Freunden zu Hause. Einmal schikanierten sie die Verwandten, als Mas Mutter sie besucht hatte. Erst da begriff Jin, dass sie verfolgt worden war. Nach diesem Vorfall traute sich Jin nicht mehr, das Haus zu verlassen.

Verfolgung der Mutter

Jin war nach ihrer Arbeit in der Fabrik für Kunststoffteile in Shanghai Rentnerin. Sie litt damals an mehreren Krankheiten, darunter am Menière-Syndrom, an Migräne und Depressionen. Alle ihre Krankheiten verschwanden bald, nachdem sie im März 1996 mit dem Praktizieren von Falun Dafa begonnen hatte.

Seit Beginn der Verfolgung wurde Jin fünfmal verhaftet und zweimal für insgesamt sechs Jahre eingesperrt.

Im Gefängnis gefoltert

Jin wurde am 22. April 2000 verhaftet und in der Strafanstalt Changning inhaftiert, weil sie in einem Park die Falun-Dafa-Übungen gemacht hatte. Am 17. Oktober 2000 wurde sie erneut verhaftet und in der Strafanstalt Minhang festgehalten.

Jin fuhr nach ihrer Freilassung nach Peking, um für das Recht zu appellieren, Falun Dafa praktizieren zu dürfen. Die Polizei verhaftete sie am 15. Dezember 2000 in Peking. In einem Pekinger Untersuchungsgefängnis wurde Jin Zeugin der Brutalität der Wärter. Die schrillen Schreie der Praktizierenden unter der Folter waren herzzerreißend. Später schickte man Jin zurück nach Shanghai, wo sie dann zu einer zweijährigen Haftstrafe im Shanghaier Zwangsarbeitslager für Frauen verurteilt wurde.

Die Folter, die Jin im Arbeitslager ertragen musste, bestand aus stundenlangem Stillstehen und bewegungslosem Sitzen, dem Abschreiben der Arbeitslager-Regeln, dem Lesen verleumdender Artikel, Schlafentzug und Zwangsarbeit. Zu Hause lebte ihre Familie durch die dauernden Schikanen in ständiger Angst.

Nach einer weiteren Verhaftung im Februar 2008 verurteilte ein Gericht sie zu vier Jahren Haft im Frauengefängnis Shanghai. Dort stifteten die Wärter die Insassen an, sie und andere inhaftierte Falun-Dafa-Praktizierende brutal zu verfolgen. Zu diesem Zweck boten sie ihr eine „Umerziehung“ an. Die Insassen hatten schon versucht, Jin mit allen Mitteln „umzuerziehen“. Sie traten sie oft, beschimpften sie und schlugen ihr mit einem schweren Buch auf den Kopf.

Jin durfte auch nicht schlafen oder an heißen Tagen den Ventilator benutzen. Sie wurde oft gezwungen, stundenlang auf einem kleinen Hocker zu sitzen. Nur einmal am Tag durfte sie sich Gesicht und Hände waschen. Duschen war nicht erlaubt. Manchmal musste sie übermäßig viel essen und wurde mit unbekannten Substanzen zwangsernährt. Sie sagte einmal, wenn sie nicht ihren festen Glauben an die Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht gehabt hätte, wäre sie während dieser vier Jahre Gefangenschaft verrückt geworden.

Finanzielle Verfolgung

Im März 2022 teilte das Kommunale Versicherungszentrum Shanghai der Praktizierenden mit, sie solle mehr als 180.000 Yuan (etwa 24.230 Euro) an Rente zurückzahlen, die ihr während ihrer vierjährigen Haftstrafe ausgezahlt worden waren. Jin weigerte sich.

Im Juli 2022 wurde ihr vom Sozialversicherungszentrum Huangpu mitgeteilt, dass man ab August 3.000 Yuan (etwa 405 Euro) von ihrer monatlichen Rente einbehalten werde, um auf diese Weise ihre 180.000 Yuan „Schulden“ zurückzukommen. So blieben ihr nur 1.420 Yuan (etwa 190 Euro) im Monat, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

Wegen der körperlichen und seelischen Verfolgung erlitt Jin vor zwei Jahren einen Schlaganfall. Die finanzielle Verfolgung verschlechterte ihren Gesundheitszustand und die rechte Hälfte ihres Körpers blieb behindert. Dank ihrer beharrlichen Bemühungen beim Praktizieren von Falun Dafa erholte sie sich allmählich.

Am 14. Februar 2023 schikanierte die Polizei Jin erneut. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie den Mitarbeitern des Wohnkomitees Informationsmaterialien über Falun Dafa gegeben hatte. Ihre Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien wurden beschlagnahmt.

Jins Schwiegermutter lebte seit Beginn der Verfolgung in ständiger Angst. Der psychische Druck belastete ihre Gesundheit so, dass sie im Januar 2005 starb.

Vater stirbt

Nach der Verhaftung ihres Sohnes im Jahr 2002 täuschte die Polizei Jins Mann Ma Dongquan, mit dem Versprechen, dass sie seinen Sohn freilassen würden. Dafür sollte er eine Erklärung unterschreiben, dass er nicht nach Peking gehen werde, um für Falun Dafa zu appellieren. Sie hielten jedoch seinen Sohn immer noch in Gewahrsam und verpassten ihm eine zweijährige Haftstrafe im Arbeitslager.

Ma erlitt einen Schlaganfall. Nachdem er im Februar 2008 zusammen mit seiner Frau und seinem Sohn verhaftet worden war, konnte er nicht mehr gehen. Die Wärter ließen ihn während seiner elfmonatigen Haft auch nicht medizinisch versorgen. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er freigelassen und wurde angewiesen, die dreijährige Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses zu verbüßen. Während sie ihn nach Hause brachten, durchsuchten die Polizisten erneut seine Wohnung und nahmen ihm die Satellitenschüssel weg, mit der die Familie unzensierte Fernsehprogramme von ausländischen Medien empfangen hatte.

Während seine Frau und sein Sohn im Gefängnis saßen, lebte Ma allein in endloser Not. Trotzdem wurde er immer noch streng von der Polizei überwacht und sein Gesundheitszustand verschlechterte sich weiter.

Am 4. August 2009 verhaftete die Polizei Ma erneut und brachte ihn in die Gehirnwäsche-Einrichtung Qingpu.

Die Behörden nahmen ihn vom 30. April bis 4. Mai 2010 während der Weltausstellung in Shanghai täglich von 7 bis 19 Uhr im Nachbarschaftskomitee in Gewahrsam. Er musste Gedankenberichte schreiben und trotz seines Gesundheitszustandes unbezahlte Arbeit verrichten.

Im Frühjahr 2011 hatte Ma einen schweren Autounfall. Sein gebrochenes Bein wurde mit einer Stahlplatte versorgt. Danach brachte man ihn in einem Seniorenzentrum unter, wo er mehrere Schlaganfälle erlitt.

Als seine Frau 2012 entlassen wurde, befand er sich bereits in einem ernsten Zustand. Er wurde 2013 bettlägerig und starb am 13. Dezember 2013.

Früherer Bericht:

Todesmeldung: Falun Gong-Praktizierender aus Shanghai stirbt nach jahrelanger Verfolgung – Yuanming Europa