Richter vereitelt Verteidigung eines Praktizierenden – zwei Anwälte sollen Schuldanerkenntnis abgeben

(Minghui.org) Nachdem Jiang Minghui wegen seines Glaubens an Falun Dafa angeklagt worden war, beauftragte seine Frau einen Anwalt. Gleichzeitig beantragte sie, ihren Mann als Familienbeistand zu vertreten. Gemeinsam mit dem Verteidiger wollte sie einen Freispruch erwirken. Der Vorsitzende Richter lehnte dies jedoch ab und beauftragte stattdessen zwei andere Anwälte, die für den 50-Jährigen auf schuldig plädieren sollten.

Jiang lebt in der Stadt Lanzhou, Provinz Gansu. Er wurde am 4. August 2021 festgenommen, weil er Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Zwei Tage später rief der Beamte Li Dong bei Jiangs Frau Wang Xiaojing an. Er teilte ihr mit, dass Jiang in Strafhaft genommen und wegen „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sekte“ angeklagt werden solle. Mit dieser Anklage nach Paragraph 300 des chinesischen StGB versuchen die Justizbehörden standardmäßig, Praktizierende hinter Gitter zu bringen.

Am 20. August genehmigte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Chengguan Jiangs Festnahme. Daraufhin reichte seine Frau einen Brief an den Beamten Li ein, in dem sie die Freilassung ihres Mannes sowie anderer Beteiligter forderte. Es gebe kein Gesetz in China, das das Praktizieren von Falun Dafa als Straftat einstufe, argumentierte sie. Zudem habe das Staatliche Presseamt das Verbot von Falun-Dafa-Lektüre bereits im Jahr 2011 aufgehoben. Aus diesem Grund dürften die in der Wohnung beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher und -Materialien auch nicht als Beweis herangezogen werden.

Später suchten Jiangs Frau, seine Mutter sowie sein Bruder Polizei und Staatsanwaltschaft auf, um seine Freilassung zu fordern. Als sie erfuhren, dass die Polizei Jiangs Fall am 9. September 2021 an die Staatsanwaltschaft weitergereicht hatte, reichten sie am 13. September ein Schriftstück an die Staatsanwältin Zhang Jing ein und beantragten die Einstellung des Verfahrens. Trotzdem wurde Anklage erhoben.

Am 6. September beantragte Wang beim Gericht, sie als Familienbeistand zuzulassen. Der Richter Teng Xiaoqiong lehnte ihr Gesuch ab. Er sagte, er habe bereits zwei andere Anwälte mit dem Fall ihres Mannes beauftragt. Der eine war Ma Pengbin von der Anwaltskanzlei Yuancengtong. An ihn schrieb Wang einen Brief und teilte ihm mit, dass sie bereits einen Anwalt beauftragt habe. Sie werde ihn daher nicht als Verteidiger anerkennen. Der Anwalt widersprach. Jiangs Frau sei nicht befugt, einen Anwalt zu beauftragen. Das müsse ihm Jiang selbst mitteilen.

Am 28. März 2023 lud der Richter Jiang vor. Mit einem Trick brachte er ihn dazu, die beiden vom Gericht bestellten Anwälte schriftlich anzuerkennen.

Das Gericht beraumte eine Anhörung für den 7. April 2023 an. Nähere Einzelheiten sind noch nicht bekannt.

Jiang ist ehemaliger stellvertretender Direktor der Maschinenbehörde der Stadt Lanzhou. Er war bereits im Dezember 2004 wegen der Verbreitung von Falun-Dafa-Materialien verhaftet und im Juli 2005 vom Bezirksgericht Chengguan zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er wurde von der Maschinenbehörde entlassen und seine damalige Frau ließ sich von ihm scheiden.

Beteiligt an der Verfolgung

Teng Xiaoqiong, Richter am Bezirksgericht Chengguan: +86-931-8522918Ma Pengbin, Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Yuanchengtong: +86-18394593129

Frühere Berichte:

Mann aus Gansu nach sieben Jahren Haft wegen seines Glaubens erneut angeklagt

Die Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden im Gefängnis von Lanzhou

Die versteckte Verfolgung im Untersuchungsgefängnis der Stadt Lanzhou