Schlaganfall einer 71-Jährigen in der U-Haft – Monate später wird sie zu zwei Jahren Haft verurteilt

(Minghui.org) Eine kranke 71-jährige Frau in der Stadt Changchun in der Provinz Jilin wurde am 11. April 2023 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Polizei hatte Zang Hongyan am 16. September 2022, einen Monat vor dem 20. Kongress der Kommunistischen Partei Chinas, verhaftet. Sie brachten sie in ein Quarantäne-Zentrum COVID-19 und hielten sie dort fest. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Chaoyang erhob Anklage gegen Zang und leitete ihren Fall im Januar 2023 an das Bezirksgericht Chaoyang weiter.

Am 19. Januar wurden bei Zang hoher Blutdruck und Symptome eines Schlaganfalls festgestellt. Sie kam in ein Polizeikrankenhaus, wo sie weiterhin inhaftiert ist und keine Besuche von Angehörigen empfangen darf.

Das Bezirksgericht Chaoyang verhandelte ihren Fall am 7. Februar und verkündete das Urteil am 11. April.

Bevor sie angeklagt wurde, hatte ihre Familie wiederholt darum gebeten, einen Anwalt zu ihrer Verteidigung engagieren zu dürfen, aber der Vorsitzende Richter Jiang Hui fand alle möglichen Ausreden, um das abzulehnen. Er versprach, sie über Zangs Anhörung zu informieren, was er jedoch nicht tat. Selbst am Tag der Anhörung log Jiang, als Zangs Familienverteidiger zum Gericht ging, um die Unterlagen für ihre Vertretung einzureichen. Anstatt den Familienverteidiger über die Anhörung zu informieren, sagte Jiang, dass es noch ein paar Monate dauern würde, bis er einen Termin festlegen könne.

Jiang lehnte den Antrag des Familienverteidigers, sie vor Gericht zu vertreten, ab, sagte aber, sie könnten einen örtlichen Anwalt beauftragen (aber keinen Anwalt von außerhalb der Provinz). Der von ihnen beauftragte Anwalt erfuhr vor kurzem von Zangs Verurteilung, als er sie besuchte.

Frühere Verfolgungen

In den vergangenen 24 Jahren der Verfolgung von Falun Dafa wurde Zang mehr als zehn Mal festgenommen und inhaftiert. Viermal erfolgten Verurteilungen zu Arbeitslager, wobei sie aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes von der Ableistung einer dieser Strafen befreit wurde. Wenn sie nicht in Haft war, wurde sie von der Polizei schikaniert und ihre Wohnung mehrmals durchsucht.

Am 1. September 1999 wurde Zang zusammen mit ihrer Tochter verhaftet und mehrere Tage lang festgehalten. Im Sommer 2000 reiste sie zweimal nach Peking, um sich für Falun Dafa einzusetzen, und wurde beide Male verhaftet und 15 Tage lang inhaftiert.

Im Jahr 2000 erfolgte Zangs Verhaftung, weil sie Unterschriften für eine Petition gesammelt hatte, in der ein Ende der Verfolgung gefordert wurde. Nach 15 Tagen in der Haftanstalt Daguang kam sie für ein Jahr in das Frauen-Zwangsarbeitslager Heizuizi. Aufgrund ihres Gesundheitszustandes durfte sie sechs Monate früher gehen.

Im Juni 2001 fuhr Zang erneut nach Peking, um Einspruch zu erheben. Die Polizisten versetzten ihr Elektroschocks und brachten sie ein zweites Mal in das Frauen-Zwangsarbeitslager Heizuizi. Da sie sich weigerte, eine Erklärung abzugeben, mit der sie sich von Falun Dafa lossagte, verlängerten die Behörden ihre Haftstrafe und ordneten an, dass sie die restliche Zeit ihrer vorherigen Haftstrafe absitzen müsse. Sie war für insgesamt 20 Monate inhaftiert und kam erst am 15. Februar 2003 frei.

Die Polizei beschattete Zang und verhaftete sie Ende Dezember 2003 in der Wohnung ihres Verwandten. Sie bekam eine dritte Arbeitslagerstrafe und wurde im März 2004 aus gesundheitlichen Gründen auf freien Fuß gesetzt.

Weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte, wurde sie vom Leiter des Nachbarschaftskomitees angezeigt und am 16. Dezember 2006 verhaftet. Sie wurde einen Monat lang im Untersuchungsgefängnis 3 der Stadt Changchun festgehalten und erhielt eine vierte Haftstrafe im Frauen-Zwangsarbeitslager Heizuizi. Die Polizei unternahm drei Versuche, sie zu inhaftieren, aber die Wärter nahmen sie alle drei Male nicht auf, weil sie gesundheitlich angeschlagen war.

Zang wurde vier weitere Male verhaftet, am 2. Juni 2010, im Sommer 2011, am 7. Februar 2012 und am 1. Juni 2018, weil sie Falun-Dafa-Materialien verteilt oder mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Zhuang Jun, Präsident des Bezirksgerichts Chaoyang: +86-431-85377011, +86-431-85640829Jiang Hui, Richter, Bezirksgericht Chaoyang: +86-431-88559210, +86-18644933399Lyu Peng, Präsident der Staatsanwaltschaft des Bezirks Chaoyang: +86-431-85887006, +86-431-85838071Liu Lin, StaatsanwaltZhang Yong, Leiter der Polizeiwache Changjiu Straße: +86-31-85954980Wang Zihang, stellvertretender Leiter der Polizeiwache Changjiu Straße: +86-15754363985

(Kontaktinformationen zu weiteren Tätern finden Sie im chinesischen Originalartikel)