Pekingerin zu vier Jahren Haft verurteilt, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa aufgehängt haben soll

(Minghui.org) Nur fünf Monate, nachdem eine 57-jährige Pekingerin eine zweijährige Haftstrafe abgesessen hatte, wurde sie erneut verhaftet und wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Wang Lei wurde am 9. Oktober 2022 zu Hause verhaftet und in der Haftanstalt des Bezirks Dongcheng festgehalten. Als sie am 16. März 2023 vor dem Bezirksgericht Dongcheng erschien, behauptete der Staatsanwalt, eine Überwachungskamera habe aufgenommen, wie jemand an einer Bushaltestelle Falun-Dafa-Materialien aufgehängt habe. Er habe vermutet, dass es sich dabei um Wang handele.

Wang leugnete, in der besagten Zeit an dem besagten Ort Materialien aufgehängt zu haben, und führte an, dass sie lediglich wegen ihres Glaubens an Falun Dafa ins Visier genommen wurde. Ihr Anwalt plädierte für sie auf nicht schuldig und erklärte, die Verfolgung von Falun Dafa entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Der Richter verkündete am 21. März das Urteil über Wang: vier Jahre Haft und eine Geldstrafe von 8.000 Yuan (etwa 1.120 Euro). Sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Frühere Verfolgung

Als Wang noch ein Kind war, wurde bei ihrer Mutter Leukämie diagnostiziert, und trotz zahlreicher Krankenhausbesuche und allerlei Behandlungen mit westlicher und traditioneller chinesischer Medizin konnte keine Besserung eintreten. Wang erinnert sich, dass sie in ständiger Angst lebte, ihre Mutter jederzeit zu verlieren. Das Schicksal ihrer Mutter änderte sich jedoch, als sie mit dem Praktizieren von Falun Dafa begann. Als Wang Zeuge der Genesung ihrer Mutter wurde, begann sie selbst Falun Dafa zu praktizieren.

Nach Beginn der Verfolgung wurde Wang mehrmals verhaftet und war insgesamt vier Jahre lang inhaftiert.

Im Juli 2002 wurde sie verhaftet und in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht. Man sperrte sie in Isolationshaft, ließ sie nicht schlafen und nicht auf die Toilette gehen. Sie wurde mit verschiedenen Methoden gefoltert: man drückte ihren Oberkörper nach unten, bis die Brust die Beine berührte; man zog ihre Arme hoch, während sie sich gegen eine Wand beugen musste; oder man band ihre Beine fast acht Stunden lang in der Lotussitzposition fest.

Folter-Nachstellung: Sitzen auf einem kleinen Hocker

Wang wurde am 30. Mai 2009 erneut verhaftet, worauf eine Wohnungsdurchsuchung folgte.  Später kam sie für zwei Jahre in das Pekinger Frauen-Zwangsarbeitslager. Auch hier erlitt sie viele Formen der Folter wie Schlafentzug. Sie musste stundenlang auf einem kleinen Hocker sitzen, ohne sich zu bewegen, und musste ohne Bezahlung schwere Arbeiten, meist in der Landwirtschaft, verrichten.

Nach einer weiteren Verhaftung am 3. März 2017 war Wang bis zum 2. April 2017 im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Changping inhaftiert.

Wangs nächste Verhaftung erfolgte am 9. Mai 2020 wegen der Verteilung von Informationsmaterialien zu Falun Dafa. Die Verhandlung gegen sie fand am 25. Mai und am 30. Juli 2021 vor dem Bezirksgericht Xicheng statt. Sie wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sie legte Berufung beim Mittleren Gericht in Peking ein, das ihr ursprüngliches Urteil im April 2022 bestätigte. Am 10. Mai 2022 kam sie frei, wurde aber fünf Monate später erneut verhaftet und zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

He Magen, Präsident, Bezirksgericht DongchengBai Chongwei, Richter, Bezirksgericht Dongcheng: +86-10-84190716He Wei, Präsident, Bezirksstaatsanwaltschaft Dongcheng: +86-10-59115988, +86-10-64017886

(Kontaktinformationen zu weiteren Tätern finden Sie im chinesischen Originalartikel)