Zwei Frauen wegen Verteilung von Informationsmaterialien zu Haftstrafen verurteilt

(Minghui.org) Zwei Einwohnerinnen der Stadt Tieling in der Provinz Liaoning wurden kürzlich zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie auf die Verfolgung ihres Glaubens aufmerksam gemacht hatten. Qiu Tieling und Wang Jinhui praktizieren Falun Dafa.

Die Frauen wurden am 4. Juni 2021 verhaftet, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatten. Ihre beiden Elektromotorräder wurden beschlagnahmt wie auch ihre Falun-Dafa-Bücher, das Foto des Begründers von Falun Dafa und ihre Mobiltelefone. Die Polizei machte auch Fotos von ihnen und nahm ihnen Blutproben ab.

Qiu wurde in der Haftanstalt des Bezirks Tieling festgehalten. Wang wurde in einen Metallkäfig im Keller des Polizeireviers des Bezirks Xincheng gesperrt, nachdem bei ihr Fieber festgestellt worden war. Ihre Verhaftung wurde am 3. Juli genehmigt.

Vor der Anhörung der Praktizierenden am 26. Oktober reiste Wangs Familie mehrmals zum Bezirksgericht Yinzhou und bat darum, sie vor Gericht vertreten zu dürfen. Der Vorsitzende Richter weigerte sich, mit ihnen zu sprechen oder ihre Anrufe zu beantworten. Als die Familie mit dem Assistenten des Richters sprach, war dieser nicht in der Lage, irgendwelche Fragen zu beantworten. Erst als die Familie den Richter am Tag vor der Anhörung erneut anrief, nahm er ihren Anruf entgegen. Er sagte, dass die Familie ein von Wang unterschriebenes Schreiben vorlegen müsse, um sie vertreten zu können.

Die Familie eilte in die Haftanstalt. Der diensthabende Wärter erlaubte Wang nicht sofort, das Vertretungsdokument zu unterschreiben, sondern fragte erst seinen Vorgesetzten um Erlaubnis. Als die Familie das unterschriebene Dokument erhielt und zum Gericht ging, war es bereits kurz vor Ende des Arbeitstages.

Die Familie rief den Richter an und fragte, was sie als Nächstes tun solle. Der Richter antwortete ungeduldig: „Ich kann Ihnen nur erlauben, an der Anhörung teilzunehmen, aber Sie können sie nicht verteidigen.“

Am 26. Oktober um 7 Uhr morgens nahm Qius kranker, an den Rollstuhl gefesselter Mann mit Hilfe anderer Familienmitglieder ein Taxi und erreichte das Gericht vor 8 Uhr morgens. Der Anwalt flehte den Gerichtsdiener an: „Als ich meine Mandantin besuchte, fragte sie ständig nach ihrem Mann. Sie sollten die beiden per Videoanruf miteinander sprechen lassen, damit sie sich keine Sorgen um ihn machen muss.“ Das Gericht lehnte den Antrag dennoch ab.

Die Anwälte von Qiu und Wang plädierten für sie auf nicht schuldig. Sie argumentierten, dass ihre Mandantinnen durch das Praktizieren von Falun Dafa niemandem oder nichts in der Gesellschaft geschadet hätten. Der Staatsanwalt Zhou Hongbo warf ihnen zwar „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sektenorganisation“ vor, konnte aber nicht präzisieren, welches Gesetz in welcher Weise untergraben wurde. Außerdem wurde Falun Dafa in China durch kein Gesetz jemals kriminalisiert. Stattdessen sei es die Polizei gewesen, die gegen das Gesetz verstoßen habe, indem sie die Praktizierenden bei ihren Verhaftungen geschlagen habe.

Die Anwälte fügten hinzu, dass ihre Mandanten ganz normale Falun-Dafa-Praktizierende seien. Die beschlagnahmten Bücher seien für ihren persönlichen Gebrauch bestimmt gewesen und nicht, um für Falun Dafa zu werben. Sie praktizierten Falun Dafa lediglich, um gute Menschen zu sein und sich fit zu halten. Dennoch wurden sie verfolgt, weil sie ihre Grundrechte ausübten. „Sie lieben ihre Familien. Sie sind Ihre Mitbürger, nicht Ihre Feinde. Bitte sprechen Sie sie frei“, sagten die Anwälte zum Richter.

Qiu und Wang sagten auch zu ihrer eigenen Verteidigung aus und berichteten, wie sie vom Praktizieren von Falun Dafa profitiert hatten. „Falun Gong lehrt die Menschen, den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht folgen und gute Menschen zu sein. Wir verteilen die Materialien nur, und fordern die Menschen auf, gut zu sein und dem kommunistischen Regime bei der Verfolgung guter Menschen nicht mehr zu folgen.“

Die Staatsanwältin räumte ein, dass Artikel 36 der chinesischen Verfassung besagt, dass die chinesischen Bürger Religionsfreiheit haben und dass keine staatlichen Stellen oder gesellschaftlichen Gruppen die gläubigen Bürger behindern oder diskriminieren dürfen. Trotzdem wiederholte sie eine Entscheidung des Ministeriums für zivile Angelegenheiten, das die Falun-Dafa-Forschungsgesellschaft am 22. Juli 1999 als illegale Qigong-Organisation bezeichnete, nachdem sich die Gesellschaft längst aus der Chinesischen Qigong-Forschungsgesellschaft zurückgezogen hatte und aufgelöst worden war.

Die Staatsanwältin sagte auch, dass sie zu viele Anrufe und E-Mails sowohl aus dem Ausland als auch aus China erhalte, in denen sie aufgefordert werde, sich nicht an der Verfolgung zu beteiligen. Ohne jeglichen Beweis beschuldigte sie die beiden Praktizierenden, die Anrufe organisiert zu haben, die ihr tägliches Leben und ihre Arbeit beeinträchtigt hätten.

Die Familien der Praktizierenden erfuhren am 8. Dezember, dass Qiu zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 2.000 Yuan (ca. 284 Euro) und Wang zu acht Monaten und einer Geldstrafe von ebenfalls 2.000 Yuan verurteilt worden waren. Bevor ihre Angehörigen von ihrem Urteil erfuhren, hatte Qiu bereits am 7. Dezember Berufung eingelegt. Sowohl sie als auch Wang befanden sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts immer noch in der Justizvollzugsanstalt von Tieling.

Früherer Bericht:

Zwei Falun-Dafa-Praktizierende immer noch in Haft, obwohl Staatsanwalt den Fall mangels Beweisen an Polizei zurückgegeben hat