Nach sieben Jahren Vertreibung verhaftet und vor Gericht gestellt

(Minghui.org) Eine 56-jährige Einwohnerin der Stadt Qian'an in der Provinz Hebei stand am 27. April 2023 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht.

Wen Qingfang befindet sich seit ihrer Festnahme am 1. August 2022 in der Haftanstalt Nr. 1 der Stadt Tangshan. Nach neun Monaten Haft hat sie sehr viel Gewicht verloren, wirkte jedoch vor Gericht in guter psychischer Verfassung. Sie weigerte sich, sich von dem vom Gericht bestellten Anwalt vertreten zu lassen, sondern trat als ihr eigener Anwalt auf und plädierte auf nicht schuldig.

Nach sieben Jahren Vertreibung, um sich vor der Polizei zu verstecken, war Wen schließlich doch festgenommen worden. Bei einer früheren Verhaftung am 15. Dezember 2015 war eine Krankheit festgestellt worden, so dass die örtliche Haftanstalt sie damals nicht aufgenommen hatte. Nach ihrer Freilassung war sie untergetaucht, aber die drei weiblichen Praktizierenden, die mit ihr verhaftet worden waren, mussten in Gewahrsam bleiben und wurden später zu Gefängnisstrafen verurteilt: Wan Yonghong wurde zu 4 Jahren und Zhou Xiuxia und Liu Xiaoyuan zu jeweils 3,5 Jahren Haft verurteilt.

Nach Wens jüngster Verhaftung arbeitete die Polizei kurzfristig mit dem Staatsanwalt Wang Xiaojing zusammen, um ihr Strafverfahren wieder aufzunehmen.

Während der Verhandlung erklärte Wen, dass kein Gesetz Falun Dafa in China kriminalisiere. Sie sagte, dass Falun Dafa nicht auf der Sektenliste stehe, die vom Ministerium für Öffentliche Sicherheit im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Außerdem habe die Allgemeine Verwaltungsbehörde für Presse und Veröffentlichungen das Verbot von Falun-Dafa-Büchern schon im Jahr 2011 aufgehoben.

Staatsanwältin Wang beschuldigte sie, gegen Artikel 300 des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben, der besagt, dass jeder, der eine Sektenorganisation benutzt, um die Durchsetzung von Gesetzen zu untergraben, im vollen Umfang des Gesetzes strafrechtlich verfolgt werden sollte.

Als Wen die Staatsanwältin fragte: „Bitte sagen Sie mir, welches Gesetz von mir untergraben wurde“, schwieg Wang.

Wen wollte eigentlich vor Gericht aus dem Buch Neun Kommentare über dieKommunistische Partei zitieren, das Licht auf die Täuschungs- und Mordgeschichte des Regimes wirft, doch der Richter lehnte ihren Antrag ab.

Frühere Verfolgung

Wen arbeitete früher für das Amt für Wohnungswesen und Stadt- und Landentwicklung in der Stadt Qian'an. Sie begann im April 1998, Falun Dafa zu praktizieren. Bald darauf war sie voller Energie und ihre Schuppenflechte sowie die Schwäche der Gliedmaßen verschwanden.

Als Wen im Juli 1999 nach Peking ging, um für das Recht, Falun Dafa zu praktizieren, zu appellieren, wurde sie verhaftet, nach Qian'an zurückgebracht und zwei Wochen lang eingesperrt. Seitdem stand sie auf der schwarzen Liste der Polizei, die sie dann wiederholt verhaftete und schikanierte, vor allem vor wichtigen politischen Treffen.

Im Juli 2000 wurde sie erneut verhaftet und ihre Wohnung durchsucht. Der stellvertretende Polizeichef Peng Minghui schlug sie während ihrer zweiwöchigen Haft und verlangte von ihr eine Kaution in Höhe von 5.000 Yuan (etwa 650 Euro), bevor er sie freiließ.

Am 21. Dezember 2000 holte man Wen von ihrem Arbeitsplatz weg zu einer siebentägigen Gehirnwäsche. Da sie sich weigerte, Falun Dafa aufzugeben, brachten Beamte sie in die örtliche Haftanstalt, wo Polizeichef Peng sie mit Elektrostäben schockte. Sie weigerte sich jedoch weiter, Falun Dafa aufzugeben. So kam sie einen Monat später in die Gehirnwäsche-Einrichtung zurück.

Die Angestellten der Gehirnwäsche-Einrichtung bedrohten ihre Familie und sagten, wer Falun Dafa praktiziere, sei ein Konterrevolutionär. Deshalb würde nicht nur Wen selbst ins Gefängnis kommen, sondern auch die Familie würde darin verwickelt werden. Aus Angst fiel Wens Mutter zweimal in Ohnmacht und hat seither Herzprobleme.

Wen wurde ein Jahr und zwei Monate lang in der Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten. Nach ihrer Entlassung schikanierte die Polizei sie zu Hause und bei der Arbeit weiter, so dass ihre Tochter oft vor Angst zitterte.

Die Polizei nahm Wen am 25. Februar 2006 vor einer Jahreskonferenz des kommunistischen Regimes erneut fest. Während der einmonatigen Haft trat sie in Hungerstreik. Dann hielten die Wärter und Insassen sie fest und injizierten ihr eine unbekannte Substanz, was zu unerträglichen Schmerzen in ihren Gliedmaßen und inneren Organen führte. Ihr rechtes Bein wurde taub und steif. Erst als sie anfing, Unsinn zu reden und dem Tod nahe war, wurde sie von der Haftanstalt freigelassen.

Wens Angehörige brachten sie zur Untersuchung ins Krankenhaus. Der dortige Arzt erklärte ihnen, Wens Zentralnervensystem sei geschädigt und sie würde für den Rest ihres Lebens behindert bleiben. Über sechs Monate lang war Wen arbeitsunfähig und musste von ihrer Familie ins Freie getragen werden. Als sie beharrlich Falun Dafa praktizierte, erholte sie sich auf wundersame Weise.

Vor einem weiteren politischen Treffen verhaftete die Polizei Wen am 28. September 2007 und durchsuchte ihre Wohnung. In der Haftanstalt trat sie erneut in Hungerstreik und wurde zwangsernährt. 26 Tage später wurde sie freigelassen.

Folter-Nachstellung: Zwangsernährung

Kurz vor den Olympischen Spielen 2008 in Peking verlangte Wens Arbeitgeber, dass sie wieder zur Arbeit kommt; auf diese Weise wollte er verhindern, dass sie nach Peking ging, um für Falun Dafa zu appellieren. Sie bekam 800 Yuan (etwa 105 Euro) pro Monat, was kaum ausreichte, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Erst Anfang 2012 erhöhte ihr Arbeitgeber ihr Gehalt auf 1.300 Yuan (etwa 170 Euro), mit einer weiteren Gehaltserhöhung von 200 Yuan (etwa 26 Euro) in der zweiten Jahreshälfte. Sie bekam auch keine anderen Vergünstigungen. Im Vergleich zu ihren Kollegen mit ähnlich vielen Dienstjahren erhielt sie weniger als die Hälfte von dem, was sie bekamen. Sie lebte viele Jahre mit ihrer Tochter ein mittelloses Leben, und die meisten Mahlzeiten bestanden einfach nur aus Nudeln.

Zwischen dem 2. und 5. November 2012 schikanierte die Polizei Wen vor einem weiteren wichtigen politischen Treffen erneut. Die Polizisten berichteten, sie hätten „von oben“ den Auftrag erhalten, Falun-Dafa-Praktizierende vor dem Treffen zu „besuchen“.

Kontaktdaten zu den Tätern:

Wang Xiaojing, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft der Stadt Qian'anWang Ziliang, Vorsitzender Richter des Stadtgerichts Qian'an: +86-18932980520Xu Fu, Richter am Stadtgericht Qian'anWang Hong, Richter am Stadtgericht Qian'an: +86-18712875866, +86-315-7983586Jia Shenglin, Direktor der Polizeibehörde der Stadt Qian'an: +86-19131599444
(Weitere Kontaktinformationen der Täter finden Sie im chinesischen Originalartikel)