Pekingerin wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu acht Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) Eine Bewohnerin des Pekinger Bezirks Haidian wurde am 9. März 2021 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verhaftet.

Kürzlich wurde bekannt, dass Han Chunbo vom Bezirksgericht Fangshan zu acht Jahren Haft verurteilt worden ist und dass ihre Berufung vom zweiten mittleren Gericht in Peking zurückgewiesen wurde. Die Einzelheiten ihres Prozesses und ihrer Berufung müssen noch untersucht werden.

Dies ist nicht das erste Mal, dass die etwa 60-jährige Han wegen ihres Glaubens ins Visier genommen wird. 2008 war sie aus demselben Grund zu zwei Jahren Zwangsarbeit und 2015 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Zwei Jahre Zwangsarbeit

Im Jahr 2008 verhafteten mehrere Beamte der Polizeiwache Qinglongqiao im Bezirk Haidian Han in einem Supermarkt. Sie hielten sie dann in verschiedenen Einrichtungen fest, unter anderem in der Strafanstalt Qinghe, im Gefängnis Sujiatuo und in der Pekinger Versand-Zentrum für Zwangsarbeits-Häftlinge.

Letzteres verkaufte Han an das Frauenzwangsarbeitslager Hohhot in der Inneren Mongolei, nachdem sie zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden war. Einem Insider zufolge zahlte das Arbeitslager 800 Yuan (etwa 100 Euro) an das Versandzentrum.

Die Wärter des Arbeitslagers folterten die inhaftierten Falun-Dafa-Praktizierenden nach Belieben. Sie waren sogar noch grausamer gegenüber Praktizierenden, die wie Han von außerhalb der Provinz kamen. Sie schlugen und traten die Praktizierenden, fesselten ihre Hände, entzogen ihnen den Schlaf und verweigerten ihnen den Zugang zur Toilette.

Um die Praktizierenden davon abzuhalten, „Falun Dafa ist gut“ zu rufen, klebten die Wärter ihnen den Mund zu. Zum Haarewaschen gaben die Wärter den Praktizierenden absichtlich schmutziges Wasser, das zum Wischen des Bodens verwendet worden war.

Jede Praktizierende, die sich weigerte, die unbezahlte Arbeit zu verrichten, wurde schwerer Folter ausgesetzt. Vor allem musste sie von 5 Uhr bis 22 Uhr in der Hocke bleiben oder stillstehen, entweder im Haus oder im Freien, und das auch im eisigen Winter und im heißen Sommer.

Eine weitere, von den Wärtern oft angewandte Folter, bestand darin, die Hände des Opfers zu fesseln und die Praktizierende an den Handgelenken aufzuhängen (siehe Bild). Die Handschellen schnitten in das Fleisch und verursachten unerträgliche Schmerzen. Das Opfer wurde nicht eher befreit, als bis es ohnmächtig wurde.

Folter-Nachstellung: An den Handgelenken aufgehängt

Dreieinhalb Jahre Gefängnis

Anfang 2015 wurde Han im Yonghui-Supermarkt im Bezirk Haidian verhaftet. Die verhaftenden Beamten von der Polizeiwache Huilongguan der Zweigstelle des Bezirks Changping des Pekinger Büros für Öffentliche Sicherheit brachten sie in die Haftanstalt von Changping.

Als Han dort ankam, hielten die Wärter und der leitende Häftling sie fest und legten ihr Folterinstrumente an Hände, Füße und Rücken an. Sie war gezwungen, diese fast acht Tage lang 24 Stunden am Tag zu ertragen. Während sie tagsüber arbeiten musste, wurde sie oft geschlagen und beschimpft. Nachts hatte sie noch schlimmere Schmerzen, weil sie durch die Foltergeräte gefesselt war. Außerdem hatte sie Schwierigkeiten beim Atmen.

Am 14. Januar 2015 verurteilte das Bezirksgericht Changping unter dem Vorsitz des Richters Yang Weidong Han zu 3,5 Jahren Haft. Die stellvertretenden Richter waren Sun Ping und Zhao Huiyun, der Schreiber war Xiong Wenchao.

Han legte Berufung ein und das Erste Mittlere Gericht in Peking entschied, ihr ursprüngliches Urteil ohne Anhörung aufrechtzuerhalten. Der für ihren Berufungsfall zuständige Vorsitzende Richter war Sun Qinghong, mit Yang Liang und Fan Lin als Schöffen, der Schreiber hieß Gu Xin.

Die Beamten brachten Han in das Pekinger Frauengefängnis, wo sie verschiedenen Formen der Misshandlung durch die Wärterinnen und die Insassinnen ausgesetzt war. Diese schlugen Han oft und verweigerten ihr die Benutzung der Toilette. Sie erlaubten ihr auch nicht, Wasser zu trinken, sich zu waschen oder Dinge des täglichen Bedarfs zu kaufen. Nach Belieben reduzierten sie Hans Essensrationen, zwangen sie, Überstunden zu machen und verkürzten ihre Schlafenszeit. Gezwungenermaßen musste sich Han in dem Becken erleichtern, in dem sie sich das Gesicht wusch. Im Winter zogen sie sie nackt aus und gossen ihr kaltes Wasser über den Kopf. Sie kratzten und verletzten ihren Rücken mit scharfen Gegenständen.

Während sie im Gefängnis saß, stellte das Bezirksgericht Haidian Han ihr Scheidungsurteil zu. Darin hieß es, dass sie geschieden worden sei, weil sie gegen das Gesetz verstoßen habe, und dass ihrem Ex-Mann ihr gesamtes eheliches Vermögen zugesprochen worden sei.

Nach ihrer Freilassung im Jahr 2018 wurde Han auch weiter von Zeit zu Zeit von den Behörden schikaniert und eingeschüchtert.

Kontaktdaten zu den Tätern:

Bezirksgericht FangshanAdresse: Zhengtong Straße Nr. 10, Gongchen Straße, Bezirk Fangshan, Peking (Postleitzahl: 102488)Tel: +86-10-89366877Vorsitzender Richter: Dong JieStellvertretende Juroren: Zhang Enlan, Guo DianchenSachbearbeiter: Li Chao, Zhang Linlin

Staatsanwaltschaft des Bezirks FangshanAdresse: Zhengtong Straße Nr. 14, Liangxiang, Bezirk Fangshan, Peking (Postleitzahl: 102488)Tel: +86-10-81389810Staatsanwalt: Sui DanAssistent: Yang Dan

Zweites Mittleres Gericht in PekingAdresse: Nr. 10, Fangzhuang Road, Bezirk Fengtai, Peking (Postleitzahl: 100078)Tel: +86-10-87552367Vorsitzender Richter: Wang MinStellvertretende Juroren: Li Kai, Wang HongboSekretäre: Zhao Xin und Shen Yi