81-jährige Pekingerin verliert Berufung gegen rechtswidrige Verurteilung

(Minghui.org) Eine 81-jährige Pekingerin wurde am 30. März 2023 zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan (etwa 420 Euro) verurteilt, weil sie Falun Dafa praktiziert.

Hu Xingxi legte beim Zweiten Mittleren Gericht der Stadt Peking Berufung ein. Der Vorsitzende Richter Wang Hongbo, der stellvertretende Richter Wang Min und ein Videofilmer brachten ihr am 2. Juni 2023 den Beschluss nach Hause, dass das ursprüngliche Urteil aufrechten erhalten bleibt.

Hu weigerte sich, die Papiere zu unterschreiben, und gelobte, weiterhin Gerechtigkeit für sich zu fordern. Die Richter forderten sie auf, den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bezirksgericht Fengtai einzureichen, wenn sie entschlossen sei, weiter um ihr Recht zu kämpfen. In China müssen Berufungen bei den Gerichten eingereicht werden, damit diese sie an die Berufungsgerichte weiterleiten können.

Hu fragte, wer von den Behörden als unschuldig angesehen würde, wenn gesetzestreue Bürger wie sie, die den Falun-Dafa-Grundsätzen Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht folgen und gute Mensch sind, verurteilt werden. Die anderen schwiegen.

Es ist unklar, ob Hu dem Videofilmer erlaubt hat, ihr Gespräch mit den beiden Richtern aufzuzeichnen. Es ist auch nicht klar, ob sie ihre Strafe zu Hause absitzen darf oder ob sie bald in Haft genommen wird.

Verhaftung und Verurteilung

Am 23. April 2020 drangen Polizeibeamte in Hu Xingxis Wohnung ein. Unter dem Vorwand, sich für ihr Mietobjekt zu interessieren, brachten sie ihren Sohn dazu, die Tür zu öffnen. Hu verlangte, die Ausweise der Beamten zu sehen, doch diese weigerten sich, sie zu zeigen.

Sechs Beamte hielten Hu und ihren Sohn fest, während die anderen die gemeinsame Wohnung durchsuchten. Hus Falun-Dafa-Bücher, drei Laptops, ein Drucker und fünf Mobiltelefone wurden beschlagnahmt.

Die Beamten brachten Hu und ihren Sohn Liu Xiaojiang zum Verhör auf die Polizeiwache. Nach einer ärztlichen Untersuchung am Nachmittag wollten sie Hu in das Untersuchungsgefängnis des Bezirks Fengtai bringen, aber die Wärter verweigerten ihre Aufnahme aufgrund ihres Gesundheitszustandes. Daraufhin wurde Hu zurück in die Polizeiwache gebracht und dort über Nacht festgehalten. Ihr Sohn kam am Abend wieder frei. Am nächsten Tag setzte die Polizei die Praktizierende gegen Kaution auf freien Fuß.

Ein Jahr später, am 22. März 2021, lud die Staatsanwaltschaft des Bezirks Fengtai Hu vor. Hu weigerte sich zu erscheinen. Am 8. April brachte die Polizei sie und ihren Sohn zur Staatsanwaltschaft. Als sie sich weigerte, die Akte zu unterschreiben, wurde die Staatsanwältin so wütend, dass sie sie anschrie. Sie drohte Hu, sie zu verhaften, wenn sie nicht zu zwei weiteren Vorladungen am 9. und 12. April erscheinen sollte. Hu kam dem nicht nach. Auch auf eine Vorladung am 12. Mai 2021 vor dem Bezirksgericht Fengtai reagierte sie nicht.

Am 8. November 2021 übergab ein Gerichtsmitarbeiter Hu die Anklageschrift und teilte ihr mit, dass der Richter am nächsten Tag um 15 Uhr bei ihr zu Hause eine Anhörung durchführen wolle. Aufgrund des COVID-Ausbruchs in der Gegend wurde die Anhörung abgesagt und auf den 8. Februar 2023 verschoben. Der Richter Hu Chunsheng überbrachte Hu das Urteil am 30. März in ihre Wohnung: drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 3.000 Yuan.

Früherer Bericht:

81-jährige Pekingerin wegen ihres Glaubens zu drei Jahren Haft verurteilt