72-Jährige zum Antritt ihrer zweijährigen Haftstrafe ins Gefängnis überführt

(Minghui.org) Am 5. Juni 2023 wurde eine 72-Jährige ins Frauengefängnis der Provinz Jilin überführt. Sie war wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Zang Hongyan lebt in der Stadt Changchun, Provinz Jilin. Sie wurde am 16. September 2022 verhaftet. Am 7. Februar 2023 landete ihr Fall vor dem Bezirksgericht Chaoyang. Der Richter verkündete am 11. April das Urteil, zwei Jahre Gefängnis.

Bereits am 19. Januar 2023 waren bei der inhaftierten Praktizierenden Bluthochdruck und Symptome eines Schlaganfalls diagnostiziert worden. Sie wurde in das Polizeikrankenhaus verlegt, wo sie bis zur Überführung ins Gefängnis festgehalten wurde. Familienbesuche waren trotz ihrer misslichen Lage verboten.

Frühere Verfolgung

Früher litt Zang unter starken Kopfschmerzen, Rheuma und geschwollenen Beinen. Sobald sie einen Migräneanfall bekam, schlug sie den Kopf gegen die Wang oder versetzte sich Schläge mit einem Besen, um die Schmerzen ertragen zu können. Kurz nachdem sie 1996 begonnen hatte, Falun Dafa zu praktizieren, verschwanden alle Symptome. Zang war voller Energie und kümmerte sich hingebungsvoll um ihren bettlägerigen Schwiegervater.

In den vergangenen 24 Jahren der Verfolgung von Falun Dafa wurde Zang mehr als 10-mal inhaftiert. Viermal erfolgten Verurteilungen zu Arbeitslager. Wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes musste sie die Strafe jedoch nicht antreten. Wenn Zang sich gerade nicht in Haft befand, wurde sie von Polizisten schikaniert, die mehrmals ihre Wohnung durchsuchten.

Am 20. Juli 1999, dem Tag des Beginns der Verfolgung, reiste Zang mit ihrer Tochter und zwei ortsansässigen Praktizierenden nach Peking, um sich für Falun Dafa einzusetzen. Am 1. September 1999 verleitete die Polizei, die von der Reise erfahren hatte, Mutter und Tochter dazu, sich auf einer Polizeiwache zu melden. Tagelang wurden die beiden Frauen in der Haftanstalt Balibao und dem Gästehaus Chanying festgehalten. 

Im Sommer 2000 reiste Zang zweimal nach Peking, beide Male wurde sie verhaftet und für je 15 Tage in der Haftanstalt Daquang eingesperrt.

Im Jahr 2000 erfolgte noch eine weitere Verhaftung, weil Zang Unterschriften für eine Petition gesammelt hatte, in der ein Ende der Verfolgung gefordert wurde. Nach 15 Tagen in der Haftanstalt Daguang brachten Beamte sie in das Frauen-Zwangsarbeitslager Heizuizi, wo sie eine Haftstrafe von einem Jahr verbüßen sollte. Aufgrund ihres Gesundheitszustandes durfte sie sechs Monate früher nach Hause.

Im Juni 2001 fuhr Zang erneut nach Peking, um Einspruch zu erheben. Abermals wurde sie festgenommen. Da sie ihre Identität und ihren Wohnort nicht preisgab, um Familienangehörige, Praktizierende und Freunde zu schützen, brachten Beamte sie in eine Haftanstalt in der Stadt Shenyang in der Provinz Liaoning. Immer wieder setzten die Polizisten Zang unter Druck, um an die gewünschten Informationen zu ihrer Person kommen. Als sie merkten, dass Zang ihr Schweigen nicht brechen würde, legten sie ihr Handschellen an und ketteten sie ans Fenstergitter. Die ganze Nacht musste sie dort ausharren.

Während ihrer Haft in Shenyang machte Zang jeden Abend mit anderen inhaftierten Praktizierenden die Falun-Dafa-Übungen. Zur Strafe versetzten Polizisten ihr am nächsten Morgen Elektroschocks an Händen, Kopf, Hals und Füßen, sodass sich Blasen bildeten. Erst nach langer Zeit heilten die Wunden ab.

Später gelang es der Polizei, Zangs Identität zu ermittelt. Daraufhin wurde sie in die Haftanstalt Tiebei in Changchun verlegt. Dort zwangen die Wärter alle Inhaftierten, sich Seite an Seite schlafen zu legen, wobei jeder die Füße der Person neben sich festhielt.

Zwei Wochen später wurde Zang zum zweiten Mal ins Frauen-Zwangsarbeitslager Heizuizi eingeliefert. Da sie sich weigerte, eine Erklärung abzugeben, mit der sie sich von Falun Dafa lossagte, verlängerten die Behörden ihre Haftstrafe. Sie ordneten an, dass Zang die restliche Zeit ihrer vorherigen Haftstrafe absitzen müsse. Nach 20 Monaten kam sie am 15. Februar 2003 frei.

Eine weitere Verhaftung erfolgte am 16. Dezember 2006. Der Leiter des Nachbarschaftskomitees hatte Zang wegen des Verteilens von Informationsmaterialien über Falun Dafa angezeigt. Einen Monat war sie in der Haftanstalt Nr. 3 von Changchun in Gewahrsam, bevor sie zum vierten Mal ins Frauen-Zwangsarbeitslager Heizuizi gebracht wurde. Dreimal versuchten Polizisten, sie dort einzuliefern. Doch jedes Mal lehnte das Arbeitslager ihre Aufnahme mit Verweis auf ihren schlechten Gesundheitszustand ab.

Am 2. Juni 2010 wurde Zang wiederholt verhaftet, weil sie Materialien über Falun Dafa verteilt hatte. Nach sechs Tagen ließ die Polizei sie nach Hause.

Als die Praktizierende im Sommer 2011 an einer Bushaltestelle mit anderen über Falun Dafa sprach, wurde sie erneut festgenommen. Eine Woche befand sie sich auf der Polizeiwache im Gewahrsam, bevor sie für 15 Tage in die Haftanstalt Weizigou verlegt wurde.

Am 7. Februar 2012 löste eine verwehrte Unterschrift eine Festnahme aus. Zang war nicht bereit, eine Erklärung zum Verzicht auf Falun Dafa zu unterschreiben. Zur Strafe sperrten Beamte sie für einen Monat in die Haftanstalt Nr.3 von Changchun. Aus Protest gegen die Verfolgung trat Zang in den Hungerstreik. Nach einer Woche begannen die Wärter, sie einer systematischen Zwangsernährung zu unterziehen.

Bei einer solchen Foltermaßnahme wollte Zang vom Direktor der Haftanstalt wissen, ob die Praktizierenden Wang Shouhui und Li an den Folgen einer Zwangsernährung gestorben seien. Als Antwort ließ der Direktor Zang ein Folterinstrument anlegen, sodass Hände und Füße in Ketten gelegt und miteinander verbunden werden. Zang musste unerträgliche Schmerzen erdulden.

Folter-Zeichnung: Hände und Füße in Ketten gelegt

Am 1. Juni 2018 wurde Zang erneut abgeführt, weil sie im Freien die Falun-Dafa-Übungen praktiziert hatte. 15 Tage musste sie in der Haftanstalt Weizigou ausharren, bis sie freigelassen wurde.

Früherer Bericht:

Schlaganfall einer 71-Jährigen in der U-Haft - Monate später wird sie zu zwei Jahren Haft verurteilt