Gebrechliche Frau zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt: Sie hatte der Polizei einen Brief über ihren Glauben geschickt

(Minghui.org) Eine 60-jährige Frau in der Stadt Xichang in der Provinz Sichuan wurde am 12. Juni 2023 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie Falun Dafa praktiziert. Damit ist Yu Hongying in den letzten drei Jahren zum zweiten Mal wegen ihres Glaubens verurteilt worden.

Am 15. Juli 2022 wurde Yu vor dem Postamt von Daxiangkou verhaftet. Nachdem die Polizei herausgefunden hatte, dass Yu am 28. Februar 2022 einen Brief an die örtlichen Polizeichefs geschickt hatte, in dem sie diese aufforderte, Falun Dafa nicht zu verfolgen, verbrachte sie fünf Monate damit, sie aufzuspüren. Sie stuften den Brief als „Anti-KPCh“-Propaganda ein, weil Falun Dafa darin erwähnt wurde.

Im Januar 2023 wies Yu extrem hohen Blutdruck auf und man brachte sie ins Krankenhaus. Als sie entlassen wurde, war ihr Blutdruck weiterhin sehr hoch. Außerdem erlitt sie einen lakunären Hirninfarkt und erkrankte an Diabetes Typ II.

Das Untersuchungsgefängnis informierte das Zweite Gericht für Eisenbahntransport in Chengdu nicht über ihren Gesundheitszustand, wie es das Gesetz vorschreibt, und so wurde sie am 1. Juni 2023 vor Gericht gestellt. Ihre Anwälte beantragten eine Unterbrechung der Anhörung, als sie feststellten, dass sie sehr krank aussah, doch ihr Antrag wurde abgelehnt. Sie verteidigten ihre Unschuld und argumentierten, dass sie ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit wahrgenommen habe.

Der Staatsanwalt beschuldigte Yu der „Untergrabung des Gesetzesvollzugs durch eine Sektenorganisation“, dem üblichen Argument zur Kriminalisierung von Falun-Dafa-Praktizierenden in China. Die bei ihr beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher und -Informationsmaterialien wurden als Beweismittel der Anklage aufgeführt, aber der Staatsanwalt erwähnte nicht, in welchem Zusammenhang die Materialien mit der Anklage standen oder welchen Schaden sie der Öffentlichkeit oder Einzelpersonen zufügten. Es erschienen keine Zeugen der Staatsanwaltschaft vor Gericht, um über den erwähnten Brief auszusagen.

Yus Anwälte führten an, dass gemäß Artikel 138 der Strafprozessordnung „bei der Durchsuchung der Person, die durchsucht werden soll, ein Durchsuchungsbefehl vorgelegt werden muss“. Da die Polizei den Durchsuchungsbefehl bei ihrer Verhaftung und der Hausdurchsuchung nicht vorgelegt habe, seien die bei ihr beschlagnahmten Gegenstände als Beweismittel unzulässig.

Der Staatsanwalt beschuldigte Yu, eine Wiederholungstäterin zu sein, da sie am 9. Dezember 2020 vom Stadtgericht Xichang wegen Praktizierens von Falun Dafa zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Ihre Anwälte erklärten, dass ihre frühere Inhaftierung nie hätte erfolgen dürfen, da sie lediglich ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit wahrgenommen habe.

Richter Chen Qing vom Zweiten Gericht für Eisenbahntransport in Chengdu und Wang Wei von der Staatsanwaltschaft für Eisenbahntransport Xichang begaben sich am 12. Juni 2023 in die Justizvollzugsanstalt der Stadt Xichang, um ihr das Urteil zu überbringen. Yu bekundete ihre Absicht, sofort Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Kontaktinformationen zu den Tätern:

Yu Qi, Vorsitzender Richter, Zweites Gericht für Eisenbahntransport in Chengdu: +86-28-81255636Chen Hui, Richter: +86-18181917808Pan Hui, Chefankläger, Staatsanwaltschaft für Eisenbahntransport Xichang: +86-834-8623280

(Kontaktinformationen zu weiteren Tätern finden Sie im chinesischen Originalartikel)

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