Berufungsgericht bestätigt unrechtmäßige Haftstrafe – ohne Anhörung

(Minghui.org) Eine 49-jährige Bewohnerin des Landkreises Hejiang, Stadt Luzhou, Provinz Sichuan wurde am 2. Februar 2023 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu viereinhalb Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 8.000 Yuan (etwa 1.000 Euro) verurteilt.

Zhao Yongxiu ließ sich auch im Berufungsverfahren von ihrem Prozessanwalt vertreten. Der Anwalt reichte ihre Berufung und seine Verteidigungserklärung beim Mittleren Gericht der Stadt Luzhou ein. Richterin Li Xudong entschied dennoch am 18. April, das ursprüngliche Urteil aufrechtzuerhalten, ohne eine öffentliche Anhörung abzuhalten, wie von Zhao und ihrem Anwalt beantragt.

Verhaftung und Verurteilung

Zhao wurde am 2. April 2021 vor dem Bezirksgericht Hejiang verhaftet, als sie dort an einer Verhandlung gegen vier Falun-Dafa-Praktizierende teilnehmen wollte. Mehrere Exemplare von Materialien über Falun Dafa in ihrer Handtasche wurden beschlagnahmt. Während ihrer Vernehmung banden die Beamten sie an einen Metallstuhl und ließen sie nicht zur Toilette gehen.

Nach ihrer Freilassung erstattete Zhao Anzeige gegen Wang Zhonghe und Ren Wei von der Staatssicherheit des Landkreises Hejiang wegen der Verhaftung und des Verhörs. Als Vergeltung führte die Polizei am 18. August 2021 eine Razzia in ihrer Wohnung durch und nahm sie wieder fest.

Als die Polizei Zhaos Fall der Staatsanwaltschaft des Landkreises Hejiang vorlegte, fügte sie die bei ihrer Verhaftung und Hausdurchsuchung beschlagnahmten Materialien als Beweismittel der Staatsanwaltschaft bei. Die 26 Briefe, die sie an verschiedene Behörden geschrieben hatte, in denen sie sich über die Polizei beschwerte, wurden ebenfalls als „Falun-Dafa-Werbematerial“ aufgeführt. Da jede Seite der Briefe als separates „Beweisstück“ gezählt wurde, ergaben sich am Ende insgesamt 422 „Beweisstücke“.

Zhao wurde am 29. November 2021 angeklagt und erschien am 15. August 2022 vor dem Bezirksgericht Hejiang. Am 2. Februar 2023 wurde sie zu viereinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 8.000 Yuan (etwa 1.000 Euro) verurteilt. Sie beauftragte ihren Anwalt, sie in ihrem Berufungsverfahren erneut zu vertreten.

In seinem Verteidigungsplädoyer betonte der Anwalt Folgendes:

Zhao wurde wegen Verstoßes gegen Artikel 300 des Strafgesetzbuches verurteilt, der besagt, dass jeder, der eine Sektenorganisation benutzt, um die Strafverfolgung zu untergraben, im vollen Umfang des Gesetzes strafrechtlich verfolgt werden muss. Ihr Anwalt argumentierte, dass Chinas gesetzgebendes Organ, der Volkskongress, niemals ein Gesetz erlassen habe, das Falun Dafa kriminalisiert oder als Sekte bezeichnet habe. Daher gebe es keine rechtliche Grundlage für ihre Verurteilung.

Der Ankläger in dem Prozess hatte als Rechtsgrundlage eine gesetzliche Auslegung von Artikel 300 des Strafgesetzbuches angeführt, die vom Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 erlassen wurde. Die Interpretation verlange, dass jeder, der Falun Dafa praktiziert oder verbreitet, im größtmöglichen Ausmaß strafrechtlich verfolgt werde, hieß es.

Der Anwalt verwies darauf, dass am 1. Februar 2017 eine neue Gesetzesauslegung in Kraft getreten sei, die die Fassung von 1999 ersetzt habe. Die neue Interpretation erwähne Falun Dafa gar nicht und unterstreiche, dass jede Anklage gegen jemanden, der sich an einer Sekte beteilige, auf einer soliden rechtlichen Grundlage beruhen müsse. Da es in China kein Gesetz gebe, das Falun Dafa als Sekte einstufe, entbehre Zhaos Verurteilung auf Basis der Gesetzesauslegung jeglicher rechtlichen Grundlage.

Der Anwalt argumentierte auch, dass angesichts des Prinzips der Trennung von Kirche und Staat keine Regierung, auch nicht das chinesische kommunistische Regime, in der Position sei festzulegen, ob ein Glaubenssystem eine Sekte sei oder nicht.

Man dürfe nur für seine gesetzeswidrigen Handlungen strafrechtlich haftbar gemacht werden, nicht aber für seinen religiösen Glauben oder seine Gedanken. Zhaos Versenden von Beschwerdebriefen und ihr Praktizieren von Falun Dafa habe niemals einem Einzelnen oder der Gesellschaft allgemein irgendeinen Schaden zugefügt. Es gebe ja in ihrem Fall auch kein Opfer.

Zu den „Beweisen“ der Staatsanwaltschaft gehörten die 26 Beschwerdebriefe, die Zhao an verschiedene Behörden geschickt hatte. Die Verwendung der Briefe als „Beweismittel“ gegen Zhao verstoße jedoch gegen Artikel 40 der Verfassung, in dem es heißt: „Die Freiheit und das Briefgeheimnis der Bürger der Volksrepublik China sind gesetzlich geschützt. Keine Organisation oder Einzelperson darf aus irgendeinem Grund die Freiheit und das Briefgeheimnis der Bürger verletzen, außer in Fällen, in denen es den Organen der öffentlichen Sicherheit oder der Staatsanwaltschaft gestattet ist, die Korrespondenz gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zu zensieren, um den Erfordernissen der Staatssicherheit oder der strafrechtlichen Ermittlungen gerecht zu werden.“

Es gebe zudem keine unabhängige, dritte forensische Stelle, um die Beweise der Staatsanwaltschaft gegen Zhao zu überprüfen und zu beglaubigen. Die Staatsanwaltschaft habe es auch versäumt, die von der Polizei vorgelegten Beweise, einschließlich der 26 Briefe, zu untersuchen, wie es das Gesetz vorschreibe. Der Anwalt argumentierte, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Zhao ohne Überprüfung der Beweise als Pflichtverletzung ausgelegt werden müsse.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft zitierten als Rechtsgrundlage zwei Bescheide, die von der chinesischen Verwaltung für Presse und Veröffentlichungen im Juli 1999 herausgegeben wurden, um die Veröffentlichung von Falun-Dafa-Büchern zu verbieten. Der Anwalt wies darauf hin, dass die Verwaltungsbehörde für Presse und Publikationen das Verbot im Jahr 2011 aufgehoben habe und dass es für Praktizierende völlig legal sei, Falun-Dafa-Bücher zu besitzen. Daher hätten die Materialien, die bei Zhao beschlagnahmt wurden, niemals als Beweismittel für ihre Verurteilung zugelassen werden dürfen.

Zusammenfassend argumentierte der Anwalt, dass Zhao niemals hätte verurteilt werden dürfen, weil sie nur ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit und Korrespondenzfreiheit ausgeübt habe. Er beantragte eine öffentliche Anhörung in Zhaos Berufungsverfahren und drängte Richterin Li Xudong, ihr ursprüngliches Urteil zu widerrufen. Dennoch entschied die Richterin, das Urteil aufrechtzuerhalten, und das ohne eine Anhörung. 

Weitere Verbrechen der Richterin

Das Mittlere Gericht der Stadt Luzhou setzt seit 1999 aktiv die Verfolgungspolitik der KPCh um. Insbesondere Richterin Li Xuedong war an der Verurteilung von mindestens 39 Praktizierenden beteiligt.

Während der Anhörung im Berufungsverfahren von Yang Ming (m) unterbrach Li zum Beispiel seine Anwälte Tang Jitian und Liu Wei als sie für ihn auf nicht schuldig plädierten. Beide Anwälte mussten das Gericht verlassen, da Li sie beschuldigte, sich einem Gerichtsbeschluss widersetzt zu haben. Das führte dazu, dass beiden Anwälten ihre Zulassung entzogen wurde.

In den fünf Monaten zwischen November 2014 und März 2015 bestätigte Li die Verurteilung von vier Praktizierenden, darunter Yang Taiying (w) zu vier Jahren Haft, Li Yanjun (m) zu dreieinhalb Jahren, Tang Minghai (w) zu vier Jahren und Yi Qunren (w), zu vier Jahren Haft.

Frühere Berichte:

Sichuan Woman Appeals Second Wrongful Term in Four Years for Practicing Falun Gong  Luzhou City, Sichuan Province: Sixteen Residents Remain Incarcerated for Upholding Their Faith Sichuan: Berufung zweier Bürger gegen rechtswidrige Verurteilung abgelehnt