72-Jährige trotz schlechten Zustandes ins Gefängnis überführt und misshandelt

(Minghui.org) Am 10. September wurde die 72-jährige Gao Xiuhua aus der Stadt Qingdao in der Provinz Shandong ins Frauengefängnis der Provinz Shandong überführt. Dort soll sie eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verbüßen, zu der sie am 22. März wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt worden war – und zwar trotz ihres schlechten gesundheitlichen Zustands.

Mehrere ärztliche Untersuchungen, die nach einer im März 2024 erfolgten Festnahme durchgeführt wurden, hatten ergeben, dass die Rentnerin in keiner guten Verfassung war. Nachdem sie in der elften Abteilung misshandelt wurde, verschlimmerten sich ihre Symptome weiter. Am 1. Oktober litt sie unter Schmerzen in der Brust, woraufhin sie ins Gefängniskrankenhaus gebracht wurde, wo ihr Infusionen verabreicht wurden. Nach zwei Tagen wurde sie ins Gefängnis zurückgebracht. Danach nahmen ihre Brustschmerzen wieder zu: Ihr war schwindlig, sie konnte nicht deutlich sehen und hörte schlecht und litt sie an Schwellungen an Füßen und Beinen, sodass sie kaum gehen konnte. Ungeachtet ihres schlechten Zustands zwangen die Wärter Gao, den Boden der Gefängnistoiletten zu fegen.

Außerdem wurde Gao angewiesen, die qualitativ minderwertigen Mahlzeiten aufzuessen. Ansonsten würde sie bestraft, hieß es. Als Gaos Angehörige die 72-Jährige kürzlich besuchten, waren sie entsetzt, wie schwach und krank sie war. Die Wärter behaupten, dass all die Symptome auf ihr fortgeschrittenes Alter zurückzuführen seien. Ihre Familie ist derzeit um Haftverschonung bemüht und versucht, Gao nach Hause zu holen.

Verhaftung und Verurteilung

Gaos Haftstrafe geht auf ihre erste Festnahme Ende September 2023 im Rahmen einer Razzia zurück. Damals war sie angezeigt worden, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte. Beamte der Polizeiwache Lingshanwei-Straße im Bezirk Huangdao durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher sowie 500 Yuan (rund 65 Euro) Bargeld. Noch in derselben Nacht wurde sie auf Kaution freigelassen.

Am 14. März um 20 Uhr kamen drei Polizisten zu Gao nach Hause. Sie sollte mit ihnen gehen, um auf der Polizeiwache einige Papiere auszufüllen. Sobald sie fertig sei, dürfe sie wieder nach Hause, hieß es. Doch es kam anders. Gao wurde wieder in Gewahrsam genommen. Nach Aussage der Polizei lag ein Haftbefehl gegen sie vor, der von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Huangdao erlassen worden war.

Am nächsten Morgen brachten Beamte Gao in die Haftanstalt der Gemeinde Pudong in der Stadt Jimo, die der Stadt Qingdao untersteht. Da ein Arzt aufgrund ihres schlechten Zustands Haftuntauglichkeit festgestellt hatte, wurde sie jedoch nicht aufgenommen, sondern zurück auf die Polizeiwache gebracht.

In den nächsten Tagen versuchte die Polizei in verschiedenen Krankenhäusern, Gaos Hafttauglichkeit feststellen zu lassen. Am Morgen des 17. März wurde sie in die Haici-Klinik gebracht und am Nachmittag zurück zur Polizeiwache. Am folgenden Abend fiel sie in Ohnmacht und musste im Krankenhaus Kaifaqu wiederbelebt werden. Als sie gegen 23 Uhr wieder zu sich kam, wurde sie zurück zur Polizeiwache gebracht.

Bei den zahlreichen Untersuchungen stellten die Ärzte fest, dass sie herzkrank war, hohen Blutdruck hatte, an Tuberkulose litt und nur eine funktionierende Lunge besaß. Ungeachtet dieses Zustands konnte die Polizei schließlich die Haftanstalt des Bezirks Pudong dazu bringen, Gao am Morgen des 19. März aufzunehmen.

Am 22. März fand eine Anhörung in der Haftanstalt durch das Bezirksgericht Huangdao statt. Gao wurde zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.