Mann aus Gansu wegen seines Glaubens zum zweiten Mal verurteilt – nach Verlust seiner Ehefrau und seiner Arbeit
(Minghui.org) Vor Kurzem wurde bestätigt, dass ein Mann im Kreis Jingning in der Provinz Gansu zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt wurde, nur weil er auf die Verfolgung von Falun Dafa durch die Kommunistische Partei Chinas aufmerksam gemacht hatte.
Wang Shijun wurde am 22. März 2023 verhaftet, nachdem ihn jemand angezeigt hatte, weil er vor einer Schule mit Schülern über Falun Dafa gesprochen hatte. Die Staatssicherheitsbeamten des Bezirks Jingning brachten ihn in die Haftanstalt des Bezirks Jingning. Es ist ungewiss, wann er angeklagt, vor Gericht gestellt und verurteilt wurde. Doch ist bekannt, dass er sich im Gefängnis von Lanzhou befindet und keine Familienbesuche empfangen darf.
Wang, ein ehemaliger Lehrer an der Dorfschule Yanmiao der Stadt Bali, Kreis Jingning, fing 1994 an, Falun Dafa zu praktizieren und wurde bald darauf gesund. Er übte seine Lehrtätigkeit noch gewissenhafter aus und war bei seinen Schülern, deren Eltern und seinen Kollegen hoch angesehen. Als 1999 die Verfolgung von Falun Dafa begann, hielt er an seinem Glauben fest und wurde mehrmals verhaftet, musste drei Jahre Zwangsarbeit ableisten (November 2000 - November 2003) und verlor im Dezember 2000 seine Arbeitsstelle. Nach einer weiteren Festnahme im März 2005 verurteilte man ihn zu einer Gefängnisstrafe (Dauer ungewiss). Er wurde massiv gefoltert, bis er dem Tod nahe war und dann vorzeitig freigelassen. Seine Frau musste sich während seiner Haft um die gemeinsamen Kinder und die betagten Eltern kümmern. Sie erkrankte an Rheuma und litt das ganze Jahr über unter Schmerzen. Sie verstarb zu einem unbekannten Zeitpunkt.
Vor dem offiziellen Beginn der Verfolgung ins Visier genommen
Die Kommunistische Partei Chinas etablierte am 10. Juni 1999 das Büro 610, bevor sie einen Monat später, am 20. Juli, offiziell eine landesweite Verfolgungskampagne gegen Falun Dafa einleitete. Das Büro 610 ist befugt, sich bei der Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden über die Strafverfolgungs- und Justizbehörden hinwegzusetzen.
Zhu, ein Beamter des Büro 610 im Kreis Jingning, erschien Mitte Juni 1999 in der Schule, an der Wang lehrte, und stellte ihm viele Fragen; unter anderem wann er welche Vorträge des Begründers von Falun Dafa besucht habe. Einige Tage später suchte Wang Bin (nicht mit Wang verwandt) der Schulbehörde der Stadt Bali Wang in seinem Büro auf und beschlagnahmte sämtliche Falun-Dafa-Materialien, die Wang dort aufbewahrte. Am 22. Juni 1999 führten die Behörden im Kreis Jingning eine Großrazzia in den Wohnungen der dortigen Falun-Dafa-Praktizierenden durch. Der stellvertretende Hauptmann Liu Wenfeng der Staatssicherheitsabteilung des Kreises Jingning beschlagnahmte am Mittag dieses Tages Wangs Falun-Dafa-Bücher sowie weitere Materialien.
Am 10. Juli 1999 oblag Wang die Beaufsichtigung einer Abschlussprüfung. Die Schulbehörde entsandte an diesem Tag drei Personen zu seiner Überwachung.
Am 20. Juli 1999 verkündete das kommunistische Regime offiziell, dass jeder, der Falun Dafa praktizierte, verfolgt werden würde. Der Beamte Liu Xinyu verhaftete Wang in seiner Wohnung und brachte ihn in die örtliche Haftanstalt, wo er auf viele andere inhaftierte Praktizierende traf.
Später übergab die Polizei Wang an die Polizeistation der Stadt Bali, wo er zehn Tage lang festgehalten wurde, bevor man ihn in einen Raum der Schulbehörde verlegte. Wang wurde erst Ende des Sommers wieder freigelassen.
Seine Frau, Wang Guojin, wurde ungefähr zur gleichen Zeit verhaftet, ebenfalls wegen des Praktizierens von Falun Dafa, und im Gebäude der örtlichen Regierung festgehalten. Die kleinen Kinder des Ehepaars und ihre betagten Eltern mussten für sich selbst sorgen und die arbeitsreiche Agrarsaison bewältigen.
Nach Wangs Freilassung suchte ihn Hauptmann Wu Wenzheng der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Jingning häufig in seiner Schule auf und befahl ihm, Gedankenberichte zu schreiben.
Im Februar 2000 in Peking verhaftet – weil er sich für seinen Glauben eingesetzt hatte
Im Februar 2000 fuhr Wang nach Peking, um das Recht einzufordern, Falun Dafa praktizieren zu dürfen. Er wurde verhaftet und zum Verbindungsbüro der Provinz Gansu in Peking gebracht. Etwa fünf Tage später holten Hauptmann Wu, der Offizier Yan Guosuo und ein weiterer Mann ihn ab. Wu durchsuchte seine Tasche und beschlagnahmte einen Brief, den Wang an die Zentralregierung geschrieben hatte, in dem er ein Ende der Verfolgung forderte. Die Gruppe bestieg dann einen Zug zurück nach Gansu.
Sobald sie in Lanzhou (der Hauptstadt der Provinz Gansu) angekommen waren, wurde Wang in einen Streifenwagen gesetzt und zur örtlichen Haftanstalt des Bezirks Jingning gefahren. Die Haftgebühr von 265 Yuan wurde von seinem Lohn abgezogen. Der hiesige Bezirkssekretär, Li Xuefeng, hielt eine Sitzung ab und kündigte an, dass Wangs Gehalt für den Rest des Jahres ausgesetzt werden würde. Er wurde erst im Mai 2000 freigelassen.
Außerdem wurde Wang im Sommer 2000 gezwungen, weiterzuarbeiten, allerdings ohne Bezahlung.
Nach einer weiteren Verhaftung im November 2000 zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt
Im November 2000 belieferte Wang das Dorfkomitee Yanmiao mit Falun-Dafa-Materialien, welches die Materialien seiner Schule aushändigte. Am darauffolgenden Tag informierte der Schulleiter Li Changsheng die Schulbehörde, die sogleich die Polizei einschaltete. Hauptmann Wu und Sekretär Chen Shangkong begaben sich daraufhin unvermittelt zum Schulgebäude und nahmen Wang fest.
Wu fesselte Wang an einen Metallstuhl, wo er ihn vier Tage lang mit weiteren Beamten verhörte, ohne ihn schlafen zu lassen. Daraufhin erlitt Wang eine Kohlenmonoxidvergiftung und verlor für mehrere Stunden das Bewusstsein.
Im Dezember 2000 kamen drei Personen in die Haftanstalt, um Wang mitzuteilen, dass ihm gekündigt worden sei, er jedoch das im Jahr 2000 ausgesetzte Gehalt zurückerhalten würde. Bei den Personen handelte es sich um den Sekretär Jing Zhongzheng und den Buchhalter Wang Guozhu (der zufälligerweise der Bruder von Wangs Frau war) vom Bildungsministerium.
Wang wurde zu drei Jahren Zwangsarbeit in Ping’antai verurteilt. Der dort tätige Arzt stellte fest, dass er eine Lungeninfektion hatte und lehnte seine Aufnahme ab. Daraufhin brachte Wu Wang in ein Krankenhaus, das ihm die gleiche Diagnose stellte. Die Untersuchungsgebühr von 147 Yuan wurde von Wangs Lohn abgezogen.
Im April 2001 gelang es Wu, das Zwangsarbeitslager zu überzeugen, Wang aufzunehmen, obwohl bei einer nochmaligen Untersuchung im selben Monat weiterhin eine Lungeninfektion festgestellt wurde.
Im Zwangsarbeitslager gefoltert
An seinem ersten Tag im Arbeitslager schlug der dortige Leiter Wang ins Gesicht, als dieser versuchte, ihm die Fakten über Falun Dafa zu erläutern.
Die Häftlinge überwachten Wang abwechselnd rund um die Uhr, meist zu zweit. Es war ihm nicht erlaubt, mit anderen inhaftierten Falun-Dafa-Praktizierenden zu sprechen oder die Übungen zu machen. Als er einmal einen anderen Mitpraktizierenden grüßte, trat ihm der Leiter des Gefängnisses, Lai Gengcheng, gegen die Brust, was ihm monatelang Schmerzen bereitete. Zudem wurde Wang gezwungen, die Fenster zu putzen oder den Boden wischen, wenn die nicht praktizierenden Insassen ein Nickerchen machten.
Im Herbst 2001 wurde ein 20-jähriger Häftling namens Ma mit der Überwachung von Wang beauftragt. Wang musste die gleiche harte Arbeit verrichten wie Ma, es fiel ihm jedoch schwer mitzuhalten. Daraufhin schlug Ma ihm auf die Brust und in den Unterleib, manchmal zweimal am Tag. Seiner Schätzung zufolge hatte ihn Ma in diesen wenigen Monaten mindestens 100-mal geschlagen. Ma bekundete, dass er das nicht tun wollte, jedoch befürchtete, selbst von dem leitenden Häftling geschlagen zu werden, wenn er „seine Arbeit nicht machen würde“.
Wangs Gesundheitszustand verschlechterte sich immer mehr. Manchmal hatte er das Gefühl, ohnmächtig zu werden, wenn er noch ein bisschen länger stehen musste. Eines Nachts befahl ihm ein Aufseher, ein unbekanntes Medikament einzunehmen. Wang lehnte ab und wurde daraufhin in eine andere Zelle gebracht, wo man ihm die Hände auf dem Rücken und an ein Etagenbett fesselte. Daraufhin verlor er das Bewusstsein. Als er wieder aufwachte, fand er sich in einem Bett wieder, in dem ein Arzt des Zwangsarbeitslagers seinen Puls und seine Atmung kontrollierte.
Der Aufseher beließ Wang mit den gefesselten Händen im Bett. Pro Mahlzeit erhielt er nur ein halbes Dampfbrötchen. Der Insasse, der zu seiner Überwachung beauftragt worden war, hatte Mitleid mit ihm und gab ihm heimlich ein weiteres Dampfbrötchen. Wangs Hände schwollen stark an. Acht Tage später nahm der Aufseher ihm schließlich die Handschellen ab. Zu diesem Zeitpunkt hatte Wang seit acht Tagen keinen Stuhlgang mehr gehabt.
Nachdem er in seine Zelle zurückgebracht worden war, bemerkte ein Häftling, der vorbeikam, wie abgemagert „dieser alte Mann“ sei. Wang war erst 45 Jahre alt, jedoch aufgrund der unerbittlichen Folter nur noch Haut und Knochen.
Die Zwangsarbeit, zu der Wang und andere Praktizierende ungeachtet ihres Alters gezwungen wurden, umfasste alle Arten von körperlicher Arbeit, vom Abtransport von Dünger bis zur Viehzucht. Wenn sie nicht mithalten konnten, wurden sie geschlagen und getreten und bekamen nur sehr wenig zu essen.
Als im Frühjahr 2003 der Boden noch gefroren war, wurde Wang gezwungen, Löcher für Setzlinge zu graben. Der Oberhäftling Wang Gang schlug ihn jeden Tag, weil er zu langsam war. Wang bekam Bauchschmerzen und Durchfall. Die Wärter brachten ihn daraufhin in ein Krankenhaus, befahlen ihm jedoch weiterhin zu arbeiten und nahmen die Folter wieder auf, sobald es ihm etwas besser ging.
Eines Nachts wurde Wang in den Waschraum gebracht und gezwungen, sich in einem 45-Grad-Winkel zu bücken und seinen Kopf gegen die Wand zu drücken. Er musste mehrere Stunden in dieser Position verharren, bevor zwei Häftlinge ihn zurück in die Zelle brachten und ihm befahlen, zu stehen, damit er nicht einschlief. Als der Tag anbrach, wurde er erneut zu schwerer Arbeit gezwungen.
Einmal brachte ein Wärter Wang in ein Büro und schlug ihm mehr als eine Stunde lang ins Gesicht. Als seine Hand ermüdete, machte er eine Pause, und schlug Wang dann mit der anderen Hand.
Nach seiner Freilassung im November 2004, erfuhr Wang von seiner Frau, dass sie Anfang 2003 verhaftet worden war. Die Polizei verlangte als Gegenleistung für ihre Freilassung 2.500 Yuan. Schließlich verkaufte sein Vater seine Kuh, um das Strafgeld für ihre Freilassung zu bezahlen.
Nach der Verhaftung im Jahr 2005 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt
Im März 2005 wurde Wang abermals festgenommen und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Minghui.org liegen drei Versionen seiner Haftstrafe vor: drei Jahre, dreieinhalb Jahre und vier Jahre. Das genaue Strafmaß muss noch ermittelt werden.
Während seiner Haft im Gefängnis Tianshui wurde Wang denselben Foltermethoden unterzogen wie im Zwangsarbeitslager, so dass es mit seiner Gesundheit weiterhin bergab ging. Er wurde so schwach, dass er keinen Besen mehr halten konnte, um den Boden zu fegen, und auch nicht mehr in der Lage war, hörbar zu sprechen. Das Gefängnis forderte daraufhin seinen örtlichen Regierungsbeamten auf, ihn abzuholen.
In den darauffolgenden Jahren schikanierten zwei Beamte Wang fünf Mal in seiner Wohnung. Auch das Gefängnisbüro der Provinz Gansu schickte zweimal Leute zu ihm nach Hause, um zu sehen, ob er weiterhin an seinem Glauben festhielt.
Früherer Artikel (auf Chinesisch)
***
Copyright © 2024 Minghui.org. Alle Rechte vorbehalten.