Drei ältere Frauen wegen Praktizierens von Falun Dafa zu Gefängnisstrafen verurteilt
(Minghui.org) Drei Einwohnerinnen der Stadt Suining in der Provinz Sichuan sind am 18. März 2024 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu Gefängnisstrafen verurteilt worden.
Die 70-jährige Du Yingfen wurde zu einem Jahr und acht Monaten Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 650 Euro) verurteilt. Deng Xiugui, 72, bekam eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten Haft und eine Geldstrafe von 3.000 Yuan (etwa 400 Euro) und Yang Guihua, 67, erhielt ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 2.000 Yuan (etwa 260 Euro).
Alle drei Praktizierenden waren vor ihrer Verurteilung gegen Kaution auf freiem Fuß. Yang kam direkt nach der Urteilsverkündung in eine Haftanstalt und Deng und Du durften aus gesundheitlichen Gründen nach Hause gehen.
Im Dezember 2022 verhaftet und im Mai 2023 angeklagt
Die Verurteilung der drei Frauen geht auf ihre erste Verhaftung am 5. Dezember 2022 zurück. Die Polizei ließ sie damals noch in der Nacht gegen Kaution frei und reichte ihre Akten als gemeinsamen Fall später bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Chuanshan ein.
Als die drei Frauen am 17. Mai 2023 gemeinsam auf der Straße spazierengingen, wurden sie von Wang Huan von der Staatssicherheit von Chuanshan angehalten. Wang übergab sie der Polizeiwache Kaixuan-Straße, die dann den Beamten Ding Kai (Dienstausweis Nummer 102241) beauftragte, sie zur Bezirksstaatsanwaltschaft Chuanshan zu fahren.
Erst als jede von ihnen dort ein Formular unterschreiben sollte, wurde ihnen klar, dass sie von Staatsanwalt Tian Guangrong (+86-825-2381237) und seinem Assistenten Luo Dan (+86-825-2381233) angeklagt worden waren. In der Anklageschrift hieß es, dass die drei Praktizierenden „Tatverdächtige“ seien. Da es in China kein Gesetz gibt, das Falun Dafa kriminalisiert, weigerten sie sich, das Formular zu unterschreiben.
Verurteilt im März 2024
Das Bezirksgericht Chuanshan hielt am 15. November 2023 eine Anhörung ab und bestellte für jeden der drei Praktizierenden einen Anwalt. Als die Anwälte angewiesen wurden, sich für sie ‚schuldig‘ zu bekennen, lehnten die drei Frauen die Anwälte ab.
Der Vorsitzende Richter Zhu Li gemeinsam mit den stellvertretenden Richtern Li Mao und Liao Diying, ließ die drei Praktizierenden nach der Anhörung auf Kaution frei. Zhu Li ordnete jedoch an, dass sie am 29. Dezember 2023 wieder in Gewahrsam zu nehmen seien. Der Beamte Ding und zwei Sozialarbeiter nahmen die drei Frauen an diesem Tag fest und brachten sie in die Haftanstalt Yongxing. Da sie die vorgeschriebene körperliche Untersuchung nicht „bestanden“, wurden sie nach Hause entlassen.
Richter Zhu hielt am 18. März 2024 eine Anhörung zur Urteilsverkündung ab und erklärte alle drei Praktizierenden für schuldig.
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Drei Frauen wegen ihres Glaubens angeklagt
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