Nach über einem Jahr unrechtmäßiger Haft erneut vor Gericht
(Minghui.org) Eine 62-jährige Einwohnerin der Stadt Jiaozhou in der Provinz Shandong befindet sich weiterhin in Haft, nachdem sie am 22. März 2024 wegen Praktizierens von Falun Dafa verhaftet worden war.
Nach Zhou Minglans Verhaftung ging ihr Mann zur Polizeiwache Madian, um ihre Freilassung zu fordern. Die Polizei gab ihm eine Kopie über die einmonatige Strafhaft seiner Frau, welche von der Polizeibehörde der Stadt Jiaozhou ausgestellt worden war.
Zhou wurde jedoch nach einem Monat nicht freigelassen. Die Polizei brachte sie stattdessen in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Qingdao (in der Gemeinde Pudong, Bezirk Jimo). Qingdao ist für die Stadt Jiaozhou zuständig. Die Behörden gaben keine aktuellen Informationen zum Stand ihres Falles.
Zu einem besseren Leben durch Falun Dafa, aber eingesperrt, weil sie an ihrem Glauben festhielt
Zhou begann im Dezember 2009, Falun Dafa zu praktizieren und erholte sich bald von ihrer Hepatitis B, Magenkrankheit, Rheuma und gynäkologischen Erkrankungen. Auch die Beinverletzungen, die sie sich im Oktober 2008 bei einem Sturz von einem hohen Arbeitsplatz zugezogen hatte, heilten. Sie brauchte keine Gehhilfen mehr. Die Prinzipien von Falun Dafa – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – halfen ihr zu erkennen, dass sie teilweise auch für das Scheitern ihrer Ehe verantwortlich war. Sie ergriff die Initiative, um sich mit ihrem Ex-Mann zu versöhnen. Sie heirateten erneut und ihr Sohn war überglücklich, dass sie wieder eine harmonische Familiengemeinschaft hatten.
Die Familie, die damals in der Provinz Sichuan lebte, zog 2017 in die Stadt Jiaozhou in der Provinz Shandong. Bald nach dem Umzug versuchten Beamte der Polizeiwache Madian am 2. August 2017, Zhou festzunehmen. Sie war nicht zu Hause, deshalb hielt die Polizei ihren Sohn einen Tag lang in Gewahrsam. So war Zhou gezwungen, eine Zeit lang von zu Hause wegzuleben. Am 10. März 2019 wurde sie jedoch von Beamten der Polizeiwache Ligezhuang in der Stadt Jiaozhou festgenommen.
Auf der Polizeistation versuchten Beamte, sie zu zwingen, ein vorbereitetes Verhörprotokoll zu unterschreiben. Als Zhou sich weigerte, wickelten sie sie in einen Fenstervorhang und einer der Beamten schlug ihren Kopf mehrmals gegen die Wand. Vier Tage Schmerzen waren die Folge. Immer wieder sagten die Polizisten zu ihr: „Wenn du immer noch nicht mit uns kooperierst, werden wir dich einfach lebendig begraben.“
Am Abend brachten sie Zhou in einen Raum ohne Überwachungskameras und befahlen ihr niederzuknien. Sie weigerte sich, woraufhin sie sie zu Boden stießen. Dabei wurde ihr linkes Knie schwer verletzt.
Falun Dafa sei in China legitim und es lehre die Menschen, gut zu sein, sagte Zhou. Ein Beamter schlug ihr daraufhin mit seinem Schuh ins Gesicht. Er und einige andere drückten mit Gewalt ihre Fingerabdrücke auf das von ihnen vorbereitete Verhörprotokoll.
Seit ihrer Verhaftung am 10. März um 9:00 Uhr bis zu ihrer Überstellung in das Untersuchungsgefängnis am Abend des 11. März hatte Zhou weder etwas zu essen noch zu trinken bekommen. Vor lauter Durst konnte sie nicht mehr sprechen, als sie ärztlich untersucht wurde. Auch da bekam sie nur ein wenig Wasser, bevor sie ins Gefängnis eingesperrt wurde.
Die Polizei übergab Zhous Fallakte am 25. April 2019 der Staatsanwaltschaft des Bezirks Huangdao in der Stadt Qingdao. Sie wurde am 12. Juli angeklagt und stand am 18. September desselben Jahres vor Gericht. Richter Wang Decheng fragte sie, ob sie ihre „Schuld“ in Bezug auf das Praktizieren von Falun Dafa eingestehe, und sie entgegnete, sie habe bei der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit kein Gesetz gebrochen. Ihr Anwalt verteidigte in seinem Plädoyer ihre Unschuld. Ihr Mann, der als ihr nichtanwaltlicher Verteidiger fungierte, reichte seine Verteidigungserklärung schriftlich ein.
Der Richter verurteilte Zhou zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan (etwa 390 Euro). Sie blieb nach ihrer rechtswidrigen Verurteilung im Untersuchungsgefängnis der Stadt Qingdao und wurde im Mai 2020 freigelassen.
Früherer Bericht:
Polizei: „Wenn du immer noch nicht mit uns kooperierst, werden wir dich einfach lebendig begraben“
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