EU-Menschenrechtsdialog mit China: Europäische Union fordert Freilassung inhaftierter Falun-Dafa-Praktizierender in China

(Minghui.org) Die Europäische Union (EU) hat am 16. Juni 2024 in Chongqing den 39. Menschenrechtsdialog mit der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) geführt. In einer am 17. Juni herausgegebenen öffentlichen Stellungnahme drückte die EU ihre fortdauernde Besorgnis über die Missachtung grundlegender Menschenrechte in China aus, einschließlich der Unterdrückung der Meinungs- und Religionsfreiheit.

Screenshot der öffentlichen Stellungnahme der Europäischen Union zu ihrem 39. Menschenrechtsdialog mit China

Die EU äußerte sich insbesondere besorgt über die Unterdrückung von Menschenrechtsaktivisten, Anwälten und Journalisten in China. Sie fordert die KPCh nachdrücklich auf, Menschenrechtsverletzungen zu ermitteln und zu unterbinden, unter anderem Fälle von unrechtmäßiger Inhaftierung, gewaltsamem Verschwindenlassen, Folter und Misshandlung. Ferner fordert sie die KPCh auf, in China rechtswidrig inhaftierte Personen, darunter die Falun-Dafa-Praktizierenden Xu Na und Ding Yuande, unverzüglich freizulassen.

Pekinger Künstlerin zu acht Jahren Haft verurteilt, Aufenthaltsort unbekannt

Xu Na

Xu Na, eine 56-jährige Künstlerin in Peking, wurde am 19. Juli 2020 verhaftet, weil sie während der COVID-19-Pandemie Fotos von Straßen in Peking an ein ausländisches Medienunternehmen geschickt hatte. Sie wurde am 14. Januar 2022, einen Monat vor den Olympischen Winterspielen in Peking, vom Bezirksgericht Dongcheng zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Ihre Berufung wurde am 18. Mai 2023 vom Zweiten Mittleren Gericht in Peking abgelehnt.

Xu wurde am 20. September 2023 vom Untersuchungsgefängnis des Bezirks Dongcheng in das Gefängnisabfertigungszentrum Tianhe und im November 2023 in die dritte Abteilung des Pekinger Frauengefängnisses verlegt. Ihr derzeitiger Aufenthaltsort ist nicht bekannt.

Teebauer aus Shandong zu drei Jahren Haft verurteilt, Sohn in Deutschland fordert seine Freilassung

Ding Yuande und seine Frau Ma Ruimei

Ding Yuande, ein Teebauer in der Stadt Rizhao in der Provinz Shandong, wurde am frühen Morgen des 12. Mai 2023 auf seiner Teeplantage festgenommen. Die Polizei erließ am 20. Juli 2023 einen formellen Haftbefehl gegen ihn und übergab seinen Fall später der Staatsanwaltschaft des Kreises Wulian. Am 28. November 2023 fand sein Prozess vor dem Kreisgericht Wulian statt. Am 15. Dezember 2023 wurde er zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe und einer Geldstrafe von 15.000 Yuan (etwa 2.000 Euro) verurteilt. Das Mittlere Gericht der Stadt Rizhao lehnte seine Berufung am 29. Januar 2024 ab, ohne wie beantragt eine Anhörung abzuhalten. Er wurde am 20. März 2024 vom Untersuchungsgefängnis der Stadt Rizhao in das Gefängnis der Provinz Shandong verlegt.

Dings 82-jährige Mutter war wegen der Verfolgung ihres Sohnes am Boden zerstört und starb am 5. Februar 2024, fünf Tage vor dem chinesischen Neujahrsfest. Seine Frau, Ma Ruimei, ebenfalls eine Falun-Dafa-Praktizierende, steht derzeit unter strenger Überwachung.

Seit Dings Verhaftung arbeitet sein Sohn Ding Lebin unermüdlich daran, Gerechtigkeit für ihn zu erwirken. Auch er praktiziert Falun Dafa und lebt derzeit in Deutschland.

Die am 18. Januar 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedete Entschließung „fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung von Ding Yuande und allen anderen Falun-Gong-Anhängern in China“.

Die Entschließung „fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die in China üblichen Missstände bei Organtransplantationen öffentlich zu verurteilen und die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte sowie entsprechende nationale Sanktionsregelungen gegen alle Täter und Einrichtungen anzuwenden, die zur Verfolgung von Falun-Gong-Anhängern in China und im Ausland beitragen; betont, dass zu den Maßnahmen der EU die Verweigerung von Visa, das Einfrieren von Vermögenswerten, die Ausweisung aus dem Hoheitsgebiet der EU, die strafrechtliche Verfolgung, auch auf der Grundlage der extraterritorialen Gerichtsbarkeit, und Strafanzeigen auf der Grundlage des Völkerrechts gehören sollten …“