Unrechtmäßige Verhaftung und fragwürdige Beweise

(Minghui.org) Eine 58-jährige Einwohnerin der Stadt Tai’an in der Provinz Shandong stand am 6. August 2024 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht. Fu Yanlis Anwalt plädierte für sie auf nicht schuldig.

Fu, eine ehemalige Ärztin des 14. Büros des Eisenbahnministeriums in Tai’an, wurde entlassen, weil sie Falun Dafa nicht aufgab. Ihr wurde auch ihre Altersversorgung entzogen. Sie verdiente daraufhin ihren Lebensunterhalt mit der Vermietung ihres Eigentums und dem Betrieb eines Bekleidungsgeschäftes. Ihre letzte Verhaftung erfolgte am 26. Oktober 2023 durch Beamte der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Daiyue. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Daiyue erhob am 15. März 2024 Anklage gegen sie und übergab ihren Fall an das Bezirksgericht Daiyue.

Als Fu am 6. August 2024 gegen 9:30 Uhr vor Gericht stand, nach fast zehn Monaten Haft, wirkte sie abgemagert und sehr schwach und konnte nicht mehr alleine gehen. Als sie sich hinsetzte, stützte der Gerichtsdiener sie nicht ausreichend, sodass sie im Stuhl zusammensackte. Der Richter fragte sie, wie sie sich fühle. Sie antwortete, dass sie sich sehr schwach, schwindlig und übel fühle.

Fus Selbstverteidigung

Der Richter bat Fu zunächst, ihre Verhaftung zu beschreiben. Sie sagte, dass am 26. Oktober 2023 jemand im Aufzug ihres Wohnhauses auf sie zugekommen sei, als sie vom Friseur nach Hause kam. Er habe sie gefragt, ob sie Fu Yanli sei. Als sie bejahte, habe er sie gegen die Aufzugswand gedrückt. Weitere zehn Zivilbeamte seien aufgetaucht und hätten geschwiegen, als sie sie fragte, wer sie seien.

„Wissen Sie, dass Ihr Drucker und Ihr Computer bei Ihnen zu Hause beschlagnahmt wurden? Haben Sie eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände erhalten?“, fragte der Richter sie. Fu antwortete, dass sie keine Ahnung davon habe, welche Gegenstände bei ihr zu Hause beschlagnahmt worden seien, da sie nach ihrer Festnahme in ein weißes Auto gebracht worden und bei der Razzia nicht anwesend gewesen sei. Die Polizei habe ihr nie eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände ausgehändigt. Sie fügte hinzu, dass auch ihr Handy, ihr Familienauto und ihr Autoschlüssel beschlagnahmt worden seien. Sie wisse nicht, was die Polizei mit ihrem Handy oder ihrem Auto gemacht habe oder was als Beweismittel gegen sie verwendet worden sei.

Als Nächstes forderte der Richter sie auf zu erklären, warum sie Falun Dafa praktiziere. Sie erzählte, dass sie um 1990 eine schwere Nierenerkrankung gehabt habe. Sie sei allergisch gegen Antibiotika gewesen und der Arzt habe ihr deswegen nichts verschreiben können. Zu dieser Zeit sei Qigong populär gewesen und viele Menschen hätten durch das Praktizieren von Qigong gesundheitliche Verbesserungen erzielen können. Der Leiter des Krankenhauses, das zu ihrem Arbeitsplatz gehörte, habe ihr empfohlen, Falun Dafa zu praktizieren. Sie habe es ausprobiert und sehr gut gefunden. Seitdem praktiziere sie es und sei tatsächlich gesund geworden.

Auf die Frage, ob sie noch etwas hinzuzufügen habe, sagte Fu, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Dafa kriminalisiere oder als Sekte bezeichne. Auch in der Liste der 14 Sekten, die die Behörde für öffentliche Sicherheit im Jahr 2000 veröffentlicht habe, werde Falun Dafa nicht erwähnt.

Verteidigung des Anwalts

Fus Anwalt erklärte, dass das Hauptamt für Presse und Veröffentlichungen am 1. März 2011 die Bekanntmachung 50 herausgegeben habe. Darin seien zwei Bekanntmachungen aufgehoben worden, die die Veröffentlichung von Falun-Dafa-Büchern verboten hätten. Es sei daher für Fu völlig legal, Falun-Dafa-Materialien zu besitzen oder zu verteilen. Sie sollte dafür nicht angeklagt werden.

Der Anwalt wies auch auf mehrere Probleme in Bezug auf die gegen seine Mandantin verwendeten Beweise hin.

Zum einen ging es um die Aussage von zwei Falun-Dafa-Praktizierenden, den Frauen Wang Range und Cheng Guifeng, die 2020 beziehungsweise 2021 verhaftet wurden, weil sie Kalender mit Informationen über Falun Dafa verteilt hatten. Wang wurde nach drei Monaten Haft freigelassen und Cheng im Mai 2022 zu sechs Monaten Haft mit einem Jahr Bewährung verurteilt. Der für den Fall von Fu zuständige Staatsanwalt behauptete, dass sowohl Wang als auch Cheng sowie ihre Kinder ausgesagt hätten, dass die von ihnen verteilten Kalender von Fu bereitgestellt worden seien.

Fus Anwalt sagte, keiner der Zeugen sei vor Gericht erschienen, um sich einem Kreuzverhör zu unterziehen, und weder die Polizei noch der Staatsanwalt hätten die Aussagen mit ihnen verifiziert. Da bekannt sei, dass die Polizei Verhörprotokolle fälsche, um Falun-Dafa-Praktizierende zu belasten (auch in Fus eigenem Fall), könnten solche unbestätigten Aussagen nicht als gültige Beweise für die Anklage verwendet werden. Andererseits: Wenn die Kalender tatsächlich von Fu bereitgestellt worden wären, warum habe die Polizei sie dann nicht damals verhaftet, sondern drei Jahre gewartet, bevor sie Anklage gegen sie erhoben habe?

Anschließend präsentierte der Staatsanwalt die Aussage eines Zustellers, der sich daran erinnerte, dass eine über 50-Jährige zweimal in seinen Laden gekommen war, um zwei Kartons Kopierpapier abzuholen. Das von dem Zusteller notierte Nummernschild war das gleiche wie das von Fu.

Fu antwortete, dass es für sie völlig normal sei, Kopierpapier zu kaufen. Sie fragte, was den Zusteller dazu veranlasst habe, ihr Nummernschild zu notieren. Ihr Anwalt fügte hinzu, dass das Kopierpapier kein illegales Produkt sei und es jeder kaufen könne. Außerdem konnte der Zusteller nicht bestätigen, dass es Fu war, die das Papier abgeholt hatte, oder dass es ihre Familie gewesen war, die mit ihrem Auto das Papier abgeholt hatte.

Der Staatsanwalt zeigte mehrere Aufnahmen, die vor drei Jahren nachts mit sehr niedriger Auflösung gemacht wurden, und sagte aus, dass sie Fu beim Verteilen der Materialien gefilmt hätten. Fus Anwalt erklärte, dass die Videos sehr verschwommen seien und die gefilmte Person nicht eindeutig identifiziert werden könne. Er sagte auch, dass die Polizei, wenn die Kalender tatsächlich von seiner Mandantin verteilt worden wären, in der Lage gewesen sein müsste, ihre Fingerabdrücke daraus zu extrahieren, aber diese Information wurde nie vorgelegt.

Der Staatsanwalt warf Fu vor, weder das Verhörprotokoll noch die Liste der beschlagnahmten Gegenstände unterschrieben zu haben. Fu stellte klar, dass die Polizei ihr die Liste nie gezeigt habe. Der Grund, warum sie das Verhörprotokoll nicht unterschrieben habe, sei, dass die von der Polizei niedergeschriebenen Informationen nicht mit ihren Aussagen übereinstimmten und sie diese natürlich nicht unterschreiben könne.

Am Ende wies Fus Anwalt darauf hin, dass der Staatsanwalt seine Mandantin angeklagt habe, „mit einer Sekte die Strafverfolgung zu untergraben.“ Das ist die Standardanklage chinesischer Gerichte, um Falun-Dafa-Praktizierende zu kriminalisieren. Er habe jedoch nicht gezeigt, wie Fu die Strafverfolgung mit welchem Motiv untergraben habe. Darüber hinaus sei der Staatsanwalt nicht in der Lage gewesen, nachzuweisen, welchen Schaden Fu durch ihr Praktizieren von Falun Dafa einer Einzelperson oder der Gesellschaft als Ganzes zugefügt haben könnte. Solche gesetzestreuen Bürger sollten nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil sie ihren Glauben praktizierten, um ein guter Mensch zu sein und sich fit zu halten. Der Anwalt forderte den Richter auf, Fu freizusprechen.

Der Richter vertagte die Anhörung um 12:30 Uhr, ohne ein Urteil zu verkünden.

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