(Minghui.org) Vor Kurzem bestätigte Minghui.org, dass eine 75-jährige Frau aus der Stadt Daqing, Provinz Heilongjiang, am 18. Juni 2025 erneut in Gewahrsam genommen wurde. Sie muss nun eine achtjährige Haftstrafe absitzen, die sie aufgrund ihrer schlechten Gesundheit zunächst zu Hause verbringen durfte.
Inzwischen wurde bekanntgegeben, dass Han Lihua, eine pensionierte Kindergärtnerin, am 29. Juli 2025 aus der Haftanstalt in Daqing in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang verlegt wurde. Ihrer Familie wurde mitgeteilt, dass sie sie erst nach einer Wartezeit von drei Monaten besuchen dürfe. Ihre Haftzeit wird im Juni 2033 (wenn sie 83 Jahre alt sein wird) enden.
Ihre Haftstrafe geht auf ihre Festnahme am 22. November 2020 zurück, die erfolgte, weil sie Falun Dafa praktiziert. Sie wurde gegen Kaution freigelassen, zu acht Jahren Gefängnis verurteilt und im Dezember 2022 zu einer Geldstrafe von 50.000 Yuan (etwa 6.000 Euro) verurteilt.
Da Han mehrere Jahre lang arbeitsunfähig war (sie hatte sich 2018 bei einem Sturz die Beine gebrochen) und außerdem unter hohem Blutdruck litt, nahm die Haftanstalt der Stadt Daqing sie nicht auf; daher konnte sie ihre Haftzeit zu Hause absitzen. Aber auch in dieser Zeit wurde sie zu Hause mehrfach von der Polizei schikaniert.
Trotz ihres Gesundheitszustandes zwangen die Behörden die Haftanstalt der Stadt Daqing am 18. Juni 2025 sie aufzunehmen.
Han hat Mühe, sich in der Haftanstalt selbst zu versorgen. Die Wärter riefen ihre Familie an und forderten sie auf, einen Rollstuhl und eine Behindertentoilette für sie zu kaufen.
Frühere Verfolgung
Vor ihrer jüngsten Verfolgung war Han wiederholt wegen ihres Glaubens ins Visier geraten. Sie wurde am 16. November 2000 verhaftet und in verschiedenen Einrichtungen festgehalten (zwei Wochen im Bezirksgefängnis Ranghulu, einen Monat im Haftzentrum der Stadt Daqing, zwei Monate im Bezirksgefängnis Datong und zwei Monate im Bezirksheim Sartu).
Am 19. Dezember 2000 starb ihr Mann, doch sie erfuhr davon erst, als ihr Sohn sie besuchte. 2001 wurde sie zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt, doch das örtliche Arbeitslager nahm sie nicht auf, da sie die obligatorische ärztliche Untersuchung nicht bestanden hatte. Daraufhin wurde sie freigelassen.
Als Han am 25. September 2001 mit ihren Vorgesetzten auf der Arbeit über Falun Dafa sprach, meldeten diese sie der Polizei. Wang Qi und drei weitere Beamte der Polizeibehörde von Lamadian holten sie noch am selben Tag in ihrer Wohnung ab und überführten sie in eine örtliche Haftanstalt. Aufgrund der Misshandlungen erlitt sie mehrere Schocks und wurde vier Monate später in kritischem Zustand freigelassen.
Am 22. April 2003 nahmen mehr als zwölf Beamte Han in ihrer Wohnung fest und brachten sie in eine Gehirnwäsche-Einrichtung. Dort wurde sie sechs Monate lang festgehalten und während dieser Zeit brutal geschlagen, vom Schlafen abgehalten, gezwungen, lange Zeit in der Hocke zu verharren, und in Einzelhaft gehalten, weil sie an ihrem Glauben festhielt.
Am 4. Mai 2008 durchsuchten die Beamten Li Zhiyou, Wang und Zhang Youfu von der Polizeibehörde Lamadian ihre Wohnung und beschlagnahmten ihren Computer, ihren Drucker, ihren Papierschneider und ihre Falun-Dafa-Bücher. Während des Verhörs auf der Polizeiwache schlug der Beamte Li auf ihre mit Handschellen gefesselten Handgelenke, während ein anderer Beamter den Metallstuhl, auf dem sie saß, umstieß, sodass sie zu Boden stürzte. Nach fünf Tagen Folter wurde sie in die Haftanstalt der Stadt Daqing überstellt.
Ende Oktober 2008 verurteilte das Bezirksgericht Ranghulu Han zu sieben Jahren Haft, und sie wurde am 14. Januar 2009 in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang eingeliefert. Am 4. Oktober 2014 wurde sie vorzeitig freigelassen. Das Sozialversicherungsamt Daqing setzte sie davon in Kenntnis, dass ihre Rente ausgesetzt worden sei und sie die 180.000 Yuan (etwa 22.000 Euro), die sie während ihrer Haftzeit erhalten hatte, zurückzahlen müsse. Sie machten geltend, dass Rentner während ihrer Inhaftierung keine Rentenleistungen erhalten dürfen, und beriefen sich dabei auf eine Richtlinie, des Generalbüros des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit aus dem Jahr 2001.
Han argumentierte, dass die Zeit im Arbeitslager und auch die Zeit im Gefängnis eine Verfolgung darstellten und dass kein arbeitsrechtliches Gesetz die Rückzahlung von Rentenleistungen, die während der Haft gewährt wurden, vorschreibt. Sie könne es sich nicht leisten, einen Pauschalbetrag von 180.000 Yuan zu zahlen. Daraufhin setzte das Sozialversicherungsamt in Daqing ihre Rente aus.
Frühere Berichte:
Drei Praktizierende zu Haftstrafen bis zu fünf Jahren Haft verurteilt
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