(Minghui.org) Eine Einwohnerin von Chongqing stand am 12. November 2025 vor Gericht, weil sie Falun Dafa praktiziert. Sie wartet nun auf ihr Urteil.
Die 74-jährige Liu Fanqin, ehemals Managerin der Fabrik für optische Geräte im Bezirk Beibei, wurde am 27. April 2025 verhaftet und in das Gefängnis desselben Bezirks überstellt. Am 12. Mai 2025 wurde ein formeller Haftbefehl gegen sie ausgestellt. Die Staatsanwaltschaft Beibei leitete ihren Fall am 22. Juni 2025 an die Staatsanwaltschaft Jiangbei weiter, die am 11. September 2025 Anklage gegen sie erhob. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Jiangbei fand am 12. November 2025 statt. Das Komitee für Politik und Recht und die Justizbehörde in Chongqing verweigerten Lius Anwalt, für sie auf nicht schuldig zu plädieren.
1994 fing Liu an, Falun Dafa zu praktizieren und erholte sich bald darauf von ihren zahlreichen Beschwerden, darunter einer schweren Nasenschleimhautentzündung sowie Rachen- und Mandelentzündung. Nach Beginn der Verfolgung hielt sie an ihrem Glauben fest und wurde mehrfach ins Visier genommen.
Frühere Verfolgung
Liu wurde erstmals im August 1999 verhaftet und über Nacht auf der Polizeiwache Beibei festgehalten. Die Polizei setzte sie unter Druck, auf Falun Dafa zu verzichten, jedoch ohne Erfolg.
Im Januar 2000 fuhr Liu nach Peking, um das Recht, ihren Glauben praktizieren zu dürfen, einzufordern. Sie wurde erneut verhaftet und nach Chongqing zurückgebracht. Dort wurde sie im Gefängnis Beibei festgehalten und später zu einem Jahr Zwangsarbeit im Arbeitslager Maojiashan verurteilt, wo sie täglich über zehn Stunden unentgeltlich arbeiten musste. Die Wärter zwangen sie auch, Propagandamaterial zu lesen, das Falun Dafa dämonisierte, und folterten sie brutal. Hinzu kam, dass ihre Haftstrafe um neun Monate verlängert wurde. Die Polizei brummte ihr außerdem die Fahrtkosten nach Peking und wieder zurück in Höhe von mehreren Tausend Yuan auf. Da Liu kein Geld hatte, wurden der Betrag über mehrere Jahre hinweg von ihrer monatlichen Rente abgezogen.
Unmittelbar nach ihrer Freilassung aus dem Zwangsarbeitslager im November 2001 wurde Liu von Beamten des Büro 610 ein weiteres Mal verhaftet und zu einer neuntägigen Gehirnwäsche in die Parteischule des Bezirks Beibei gebracht.
Infolge langjähriger polizeilicher Überwachung und Schikanen sah sich Liu im September 2002 gezwungen, von zu Hause weg zu leben. Am Abend des 21. Juni 2003 wurde sie zusammen mit zwei anderen Falun-Dafa-Praktizierenden in ihrer Mietwohnung verhaftet. Die Beamten beschlagnahmten ihren Computer, Drucker, leere CDs und über 10.000 Yuan (etwa 1.200 Euro) Bargeld und brachten die Praktizierenden in die Haftanstalt des Bezirks Dadukou.
Folter bis zur Invalidität
Die Polizisten fesselten Liu die Arme mit Handschellen hinter dem Rücken und hängten sie an einem Fensterbalken auf, wobei ihre Zehen den Boden kaum berührten. Es war so schmerzhaft, dass sie nach einer halben Stunde kaum noch atmen konnte. Sie durfte weder essen, noch schlafen oder zur Toilette gehen. Sie ließen sie über 30 Stunden so hängen. Infolge der Schmerzen verlor sie mehrmals das Bewusstsein. Lange bevor sie sie herunternahmen, waren ihre Arme taub und behindert.
Folter-Nachstellung: von hinten aufhängen
Liu wurde in mehrere Krankenhäuser eingeliefert. Die Ärzte diagnostizierten Nervenschädigungen in beiden Armen und Bänderverletzungen in beiden Schultern, die ausgerenkt waren. Laut Ärzten bestand keine Hoffnung, dass sie die Funktion in beiden Armen wiedererlangen würde.
Im März 2004 deckte Liu die Vergewaltigung einer Falun-Dafa-Praktizierenden durch einen Polizisten im Gefängnis auf. Daraufhin verurteilte das Bezirksgericht Dadukou sie zu neun Jahren Haft. Sie legte Berufung beim Mittleren Volksgericht Chongqing ein, welches das Urteil jedoch aufrechterhielt. Im August 2005 wurde sie in das Frauengefängnis Yongchuan eingeliefert.
Während ihrer Haft musste Liu täglich über zehn Stunden regungslos auf einem kleinen Hocker sitzen. Der Kauf von Dingen des täglichen Bedarfs war ihr untersagt und sie durfte ihre Familie nicht anrufen. Später zwangen die Wärter sie zur Verrichtung von intensiver unentgeltlicher Arbeit. Sie sagten zu ihr: „Wenn du stirbst, muss der Staat lediglich 80 Yuan für deine Einäscherung berappen, mehr nicht. Was erwartest du also?“
Am 20. Dezember 2011 wurde Liu aus dem Gefängnis entlassen. Sie erholte sich durch das Praktizieren von Falun Dafa auf wundersame Weise und war ein Jahr später wieder in der Lage, sich selbst zu versorgen.
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