(Minghui.org) Eine 58-jährige Frau aus Chengde in der Provinz Hebei wurde kürzlich von einem Berufungsgericht freigesprochen. Ihre neunjährige Haftstrafe wegen Falun Dafa wurde auf vier Jahre reduziert.
Chen Yanqiu, die ihren Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Lunchpaketen an Bauarbeiter verdiente, war am 12. Juli 2024 zu Hause am Kochen, als Zivilbeamte eindrangen und ihre Falun-Dafa-Bücher, ihren Drucker, USB-Sticks, Kartenlesegeräte und 15.000 Yuan (ca. 1.800 Euro) Bargeld beschlagnahmten. Sie legten keinen Durchsuchungsbefehl vor. Ihr Mann filmte die Polizei mit seinem Handy, woraufhin ihm das Handy abgenommen wurde.
Nach der Razzia fesselten Polizisten Chen die Hände auf dem Rücken in Handschellen, trugen sie in ein Auto und brachten sie in die Haftanstalt Shuangfengsi. Sie erhielt keine Liste der beschlagnahmten Gegenstände.
Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Shuangqiao leitete Chens Fall am 12. November 2024 an das Bezirksgericht Shuangqiao weiter. Der Vorsitzende Richter setzte den 27. Dezember 2024 als Verhandlungstermin fest, benachrichtigte jedoch nicht ihre Angehörigen. Er argumentierte, da Chen volljährig sei, bestehe keine Notwendigkeit, ihre Familie zu informieren. Ihr Anwalt erfuhr später vom Verhandlungstermin und benachrichtigte dann die Familie.
Der Richter verweigerte Chens Tochter die Vertretung ihrer Mutter als Laienverteidigerin mit der Begründung, sie sei als Zeugin im Verfahren vernommen worden. Sie argumentierte, sie habe während des polizeilichen Verhörs nichts gesagt, was ihre Mutter belaste, und warf der Polizei Beweisfälschung vor. Der Richter beschwerte sich, dass es unter diesen Umständen unmöglich sei, eine Verhandlung abzuhalten, und brach die Verhandlung nach etwa einer Stunde ab.
Die zweite und dritte Anhörung
Am 7. Januar 2025 fand eine zweite Anhörung statt. Diesmal gestattete der Richter nur einem Familienmitglied von Chen die Teilnahme. Ihr Anwalt protestierte, jedoch vergeblich. Chen erlitt daraufhin einen Rückfall ihrer Herzerkrankung, woraufhin der Richter die Anhörung absagte. Ihre Familie erhob später bei der örtlichen Berufungsstelle Einspruch wegen der Entscheidung des Richters, nur einen Zuschauer zuzulassen.
Bei der dritten Anhörung am 10. Februar 2025 wies Chens Anwalt darauf hin, dass sie allein aufgrund ihres Glaubens an Falun Dafa verhaftet worden sei. Die Polizei habe sie ins Visier genommen, nachdem ein Regierungsbeamter einen Brief aus dem Kreis Chengde erhalten hatte, in dem er aufgefordert wurde, die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden einzustellen. Zwar sei das Verfassen von Briefen über Falun Dafa nicht illegal, allerdings habe Chen den besagten Brief weder geschrieben noch abgeschickt, so der Anwalt.
Die Polizei beharrte darauf, dass Chen den Brief verfasst habe, und führte die in ihrer Wohnung beschlagnahmten Gegenstände als Beweismittel an. Außerdem wurde ihre Tochter ohne ihr Wissen als Zeugin der Anklage aufgeführt.
Die Polizei suchte auch die Baustelle auf, die Chen häufig besuchte, um Lunchpakete zu verkaufen, und bot 500 Yuan (ca. 60 Euro) Belohnung für jede Aussage gegen sie. Die Arbeiter dort erwiderten, niemand werde eine so integre Person wie Chen wegen ein bisschen Geld belasten. Ihr Anwalt protokollierte die Aussagen der Arbeiter zu ihren Gunsten und beantragte deren Aufnahme in das Protokoll. Der Richter lehnte es ab, die Aussagen als Beweismittel zuzulassen oder dem Anwalt zu gestatten, die Bauarbeiter vor Gericht zu laden. Die „Beweismittel“, die die Polizei von den Bauarbeitern angeblich bekommen hatte, wurden hingegen zugelassen.
Die Staatsanwaltschaft führte Chens frühere Festnahme im Jahr 2016 (ebenfalls aufgrund ihres Glaubens) als weiteres Beweismittel gegen sie an. Sie wurde in jenem Jahr gegen eine Kaution von 8.000 Yuan (ca. 960 Euro) freigelassen, die ihr 2022 zurückerstattet wurde. Obwohl ihre Verhaftungen 2016 und 2024 nicht miteinander in Zusammenhang standen, erlaubte der Richter der Staatsanwaltschaft, sie miteinander zu verknüpfen, damit er mehr „Beweise“ gegen Chen hatte.
Berufungsverfahren
Chens Anwältin erfuhr Ende Mai 2025 von der Verurteilung zu neun Jahren Haft. Sie legte beim Mittleren Gericht der Stadt Chengde Berufung ein, das sie zweimal vernahm und ihre Berufung am 8. August und erneut am 9. September verhandelte. Im Vergleich zum ersten Prozess durften mehr Familienmitglieder an diesen Verhandlungen teilnehmen.
Am 10. Oktober wurde Chens Familie vom Berufungsgericht darüber informiert, dass ihre Haftstrafe auf vier Jahre reduziert worden sei. Am 25. Oktober erhielten sie ein weiteres Schreiben mit der Mitteilung, Chen sei am 16. Oktober in die 14. Abteilung des Frauengefängnisses der Provinz Hebei eingeliefert worden.
Frühere Berichte:
Drei Anhörungen zum Fall einer 58-jährigen Praktizierenden aus Hebei
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