(Minghui.org) Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Dadong in der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning, würde bis zum 12. Dezember 2025 über die Ausstellung eines formellen Haftbefehls gegen die 85-jährige Einwohnerin entscheiden, erfuhren die Angehörigen.
Zhou Guiqin droht die Strafverfolgung, weil sie Falun Gong praktiziert.
Die Einwohnerin des Bezirks Tiexi wurde am 13. November 2025 kurz nach 10 Uhr festgenommen, als sie in einem Park mit anderen Menschen über Falun Gong sprach. Beamte der Polizeidienststelle des Bezirks Tiexi und der Polizeistation Yanfen brachten sie auf die Polizeiwache.
Polizeibeamter Wang Chong und andere nahmen ihr die Schlüssel ab und durchsuchten ihre Wohnung ohne ihr Wissen und ihre Anwesenheit. Sie beschlagnahmten alle ihre Falun-Gong-Bücher und Informationsmaterialien. Sie täuschten sie außerdem, indem sie sie zur Unterschrift unter eine Verwaltungsanordnung zur Inhaftierung zwangen, ohne ihr die Möglichkeit zu geben, diese zu lesen oder ihr den Inhalt zu erklären. Ihre Familie wurde nicht über die Inhaftierung informiert.
Zhou wurde anschließend gegen Kaution freigelassen. Sie suchte die Polizeistation danach mehrmals auf, um die von den Polizisten beschlagnahmten Gegenstände zurückzubekommen. Der Polizeibeamte Wang und sein Vorgesetzter lehnten das ab, da sie die Gegenstände als Beweismittel gegen sie verwenden wollten.
Die Polizei versuchte zweimal, Zhou erneut festzunehmen, scheiterte jedoch, da sie die Tür nicht öffnete. Beim dritten Versuch am 2. Dezember 2025 ließ sie die Beamten schließlich herein. Sie täuschten sie, indem sie ihr versprachen, sie nach Abschluss einiger „Formalitäten“ sofort nach Hause zu bringen, und brachten sie so dazu, mit ihnen zur Polizeiwache zu gehen. Sie gaukelten ihr vor, dass sie eine ärztliche Untersuchung benötige.
Nach einer Untersuchung (einschließlich Blutentnahme) im Weikang Krankenhaus brachten Polizisten Zhou in die Erste Haftanstalt der Stadt Shenyang. Zu diesem Zeitpunkt war sie so erschöpft, dass sie ihren Rücken nicht mehr aufrichten konnte und auf dem Boden hocken musste. Obwohl ihr systolischer Blutdruck 180 mmHg betrug (der Normalwert liegt bei 120 mmHg oder darunter) und sie Anzeichen von Herzversagen zeigte, gelang es der Polizei dennoch, ihre Aufnahme in die Haftanstalt zu erwirken.
Ihre Familie wandte sich an den Beamten Wang und bat um ihre Freilassung gegen Kaution. Wang erklärte, er sei nicht mehr zuständig und verwies sie an die Polizeidienststelle des Bezirks Tiexi. Die von ihm angegebene Telefonnummer erwies sich jedoch als ungültig, da niemand die Anrufe entgegennahm. Die Familie rief Wang erneut an, doch er wich ihren Fragen aus oder nahm den Hörer nicht ab.
Die Polizei reichte den Zhous Akte am 5. Dezember 2025 bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Dadong ein. Ihre Familie rief die Staatsanwaltschaft an, um zu erfahren, welcher Staatsanwalt für den Fall zuständig sei. Sie erhielten keine Auskunft und wurden aufgefordert, alle gewünschten Unterlagen einzureichen. Ihnen wurde außerdem mitgeteilt, dass bis zum 12. Dezember über die Ausstellung eines formellen Haftbefehls gegen Zhou entschieden werde.
Die Familie suchte die Staatsanwaltschaft persönlich auf, durfte das Gebäude jedoch nicht betreten. Eine Mitarbeiterin der Beschwerdeabteilung kam heraus, um mit ihnen zu sprechen, verhielt sich aber sehr unhöflich und weigerte sich, ihre Unterlagen entgegenzunehmen. Die Familie beschwerte sich daraufhin bei der zuständigen Behörde. Erst dann kam eine andere Mitarbeiterin heraus, nahm die Unterlagen entgegen und versprach, sie an den zuständigen Staatsanwalt weiterzuleiten.
Frühere Verfolgung
Zhou hat aufgrund ihres Praktizierens von Falun Gong bereits mindestens eine Haftstrafe in einem Arbeitslager verbüßt. Sie wurde außerdem mindestens einmal in einer Haftanstalt festgehalten. Ihre Familie ist angesichts der Misshandlungen, die sie während früherer Haftzeiten erlitten hat, um ihre Sicherheit besorgt.
Copyright © 1999-2025 Minghui.org. Alle Rechte vorbehalten.