(Minghui.org) Eine 66-jährige Frau aus Foshan in der Provinz Guangdong wurde, wie Minghui.org kürzlich erfuhr, heimlich zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie Falun Gong praktiziert.

Am 18. März 2025 nahmen Beamte der Polizeistation Zumiao die Praktizierende Cai Xi in ihrer Wohnung fest. Dabei beschlagnahmten sie ihre Falun-Gong-Bücher sowie ihren Computer und Drucker. Anschließend brachten sie sie in das Untersuchungsgefängnis des Bezirks Chancheng, wo sie inhaftiert blieb.

Cais Familie wurde Anfang Dezember 2025 über ihre unrechtmäßige Verurteilung informiert, jedoch weder über die Anklage noch über den Prozess.

Dies war nicht das erste Mal, dass Cai aufgrund ihres Glaubens ins Visier der Behörden geriet. Am 12. April 2016 wurde sie von acht Polizisten belästigt. Sie weigerte sich, ihnen die Tür zu öffnen. Daraufhin zwangen sie ihren Mann, mittags von der Arbeit nach Hause zurückzukehren und sie hereinzulassen. Als ihr Mann die Polizei wegen der Verfolgung seiner Frau kritisierte, drohten sie ihm, ihn festzunehmen. Er begleitete sie, als sie seine Frau zur Polizeistation von Zumiao brachten. Sie versprachen ihm, sie nach einer halben Stunde und einigen Fragen wieder freizulassen.

Nach 30 Minuten Verhör fragte Cais Ehemann, ob sie nach Hause gehen könnten. Die Polizei antwortete, die „Vorschriften hätten sich geändert“ und seine Frau dürfe nicht gehen.

Die Polizei durchsuchte am Nachmittag Cais Wohnung und beschlagnahmte einen Desktop-Computer und Bargeld. Sie wurde im Gefängnis von Shiwan inhaftiert; einen Monat später erging ein formeller Haftbefehl gegen sie.

Cai wurde am 3. November 2017 zu zwei Jahren Haft und drei Jahren Bewährung verurteilt. Zwischen dem 14. November 2017 und dem 13. November 2020 musste sie regelmäßig Berichte über ihre Gedanken verfassen und sich beim örtlichen Justizamt melden. Ihr Mobiltelefon wurde überwacht und Polizisten suchten sie häufig zu Hause auf, um nach ihr zu sehen. Am 10. Oktober 2020 zwangen die Behörden sie gegen ihren Willen, eine Erklärung zum Verzicht auf Falun Gong zu unterschreiben. Später erklärte sie diese Erklärung für ungültig.