(Minghui.org) Fünf Einwohner des Kreises Suiling in der Provinz Heilongjiang wurden am 16. Oktober 2025 wegen ihres Glaubens an Falun Gong zu Haftstrafen verurteilt.

Herr Li Zhongyuan erhielt fünf Jahre Haft, Herr Wang Yu viereinhalb Jahre. Herr Xiu Zhongchen und Herr Zhao Shuquan wurden jeweils zu zweieinhalb Jahren Haft mit vier Jahren Bewährung verurteilt. Herr Jiang Ming erhielt zwei Jahre Haft mit drei Jahren Bewährung. Alle fünf wurden außerdem zu einer Geldstrafe von jeweils 10.000 Yuan (ca. 1.200 Euro) verurteilt.

Die Praktizierenden waren am 10. Mai 2025 auf Anordnung der Staatssicherheitsabteilung der Provinz Heilongjiang festgenommen worden. Die Polizei der Städte Hailun und Suihua war für die Festnahmen zuständig und wurde dabei von ihren Kollegen im Kreis Suiling unterstützt. Sowohl Hailun als auch Suiling gehören zum Verwaltungsgebiet der Stadt Suihua.

Die Praktizierenden gerieten ins Visier der Behörden, nachdem Zivilpolizisten sie beim Verteilen von Informationsmaterialien über Falun Gong in der Stadt Hailun beobachtet hatten. Sie wurden dabei gefilmt und fotografiert. Die verteilten Materialien wurden als Beweismittel gegen sie verwendet.

Die Verhaftungen begannen am 10. Mai um 3 Uhr morgens. Ein Praktizierender wurde sofort nach Verlassen seines Hauses von Zivilpolizisten, die vor dem Haus gewartet hatten, festgenommen. Die Polizisten legten weder ihre Ausweise noch einen Durchsuchungsbefehl vor und informierten auch nicht die Familie des Verhafteten.

Die fünf Praktizierenden wurden am Tag ihrer Verhaftung in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Hailun gebracht. Am 16. Oktober 2025 verurteilte das Stadtgericht Hailun sie. Es ist unklar, wann die Anklage erhoben wurde oder wann der Prozess stattfand.

Li und Wang wurden in das Gefängnis von Beian eingeliefert. Da Jiang und Xiu vor dem Prozess gegen Kaution freigelassen worden waren, wurden sie und Zhao, der ebenfalls zuvor nach einer Erkrankung in Haft gegen Kaution freigelassen worden war, gezwungen, Erklärungen abzugeben, in denen sie ihren Glauben abschwören mussten. Außerdem wurde ihnen befohlen, sich täglich über eine Telefon-App bei den Behörden zu melden und sich monatlich persönlich bei der örtlichen Justizbehörde zu melden.