40-Jährige aus Liaoning wegen ihres Glaubens unrechtmäßig vor Gericht

(Minghui.org) Die 40-jährige Zhou Lina aus der Stadt Jinzhou, Provinz Liaoning, stand am 18. Februar 2025 vor Gericht, nur weil sie Falun Dafa praktiziert.

Richter Xie Lihua vom Stadtgericht Linghai führte den Vorsitz im Prozess gegen Zhou. Die Richter Tian Fang und Zhang Meng sowie der Staatsanwalt Li Feng und der stellvertretende Staatsanwalt Tan Yuwei von der Staatsanwaltschaft Linghai waren ebenfalls anwesend. Linghai untersteht der Verwaltung von Jinzhou. Staatsanwaltschaft und Gericht von Linghai sind für die Bearbeitung von Falun-Dafa-Fällen im Großraum Jinzhou zuständig.

Die Anhörung wurde nach etwa 50 Minuten vertagt. Zhou wartet nun in einer örtlichen Haftanstalt auf ihr Urteil.

Festgenommen

Auslöser für Zhous Verhaftung war die Verhaftung ihrer Mitbewohnerin Meng Chunying, ebenfalls eine Falun-Dafa-Praktizierende. Die Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Tiehe führte am 14. April 2024 eine Razzia in der Wohnung der beiden Frauen durch. Zhou war nicht anwesend, aber ihre 115.000 Yuan (ca. 16.100 Euro) in bar und zwei Einlagenzertifikate über 50.000 Yuan (ca. 7000 Euro) und 30.000 Yuan (ca. 4.200 Euro) wurden von der Polizei beschlagnahmt. Außerdem beschlagnahmten sie einen großen Teil von Mengs persönlichen Gegenständen und Falun-Dafa-Büchern.

Nachdem Mengs Sohn der Polizei mitgeteilt hatte, dass Zhou und Meng eine gemeinsame Wohnung teilten, fasste die Polizei alle beschlagnahmten Gegenstände zusammen und kennzeichnete sie als „gemeinsames Eigentum“ der beiden Frauen. Daraufhin setzte die Polizei Zhou auf die Fahndungsliste und spürte sie schließlich auf.

Zhou wurde am 21. August 2024 verhaftet, als sie einen anderen Praktizierenden namens Miao Jianguo besuchte, um ihr Elektrofahrrad aufzuladen. Die Polizisten, die Zhou beschatteten, verhafteten sowohl sie als auch Miao.

Gerichtsverhandlung

Die Staatssicherheitsabteilungen der Stadt Jinzhou und des Bezirks Tiehe, sowie die Staatsanwaltschaft und das Gericht Linghai arbeiteten bei der Strafverfolgung von Zhou, Meng und Miao zusammen.

Meng wurde am 30. Dezember 2024 zu 4,5 Jahren Haft verurteilt. Die Einzelheiten zum Prozess sind unklar.

Miao wurde kurz nach dem Prozess von Zhou am 18. Februar 2025 vom Stadtgericht Linghai separat verurteilt. Seine Familie wagte nicht, einen Anwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen, weil die Polizei sie bedrohte. Die Einzelheiten seiner Anhörung sind unklar. Zuvor war er über ein Jahrzehnt lang eingesperrt gewesen, weil er Falun Dafa praktiziert.

Während Zhous Prozesses präsentierten die Staatsanwälte nur ein Foto der Gegenstände, die sie in ihrer Wohnung beschlagnahmt hatten, obwohl in der Anklageschrift zahlreiche „Beweise“ aufgeführt waren. Sie versuchten, sie zu zwingen zuzugeben, dass die Gegenstände ihr und Meng gemeinsam gehörten. Sie widersprach. Ihr Anwalt fügte hinzu, dass das Vernehmungsprotokoll nicht die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift von Meng trage und daher unzulässig sein sollte.

Die Staatsanwaltschaft warf Zhou vor, eine „Flüchtige“ zu sein. Sie verlangte zu erfahren, welche Bedingungen sie erfüllte, damit sie als Flüchtige geführt wurde. Die Staatsanwälte antworteten ihr, dass sie ihre Frage nicht beantworten müssten. Ihr Anwalt fragte, wie sie als flüchtig eingestuft werden könne, wenn sie Jinzhou nie verlassen habe.

Die Staatssicherheitsabteilung von Jinzhou wurde als die Behörde aufgeführt, die bestätigte, dass die in der Wohnung von Zhou beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher „Sektenpropaganda“ waren. Ihr Anwalt wies diese Behauptung zurück und erklärte, dass kein Gesetz in China Falun Dafa kriminalisiere oder als Sekte bezeichne; daher sei der Besitz dieser Bücher rechtmäßig. Außerdem sei nur eine unabhängige, dritte Stelle befugt, die Beweise der Staatsanwaltschaft zu überprüfen und zu beglaubigen. Die Staatssicherheitsabteilung der Stadt Jinzhou habe als Aufsichtsbehörde der verhaftenden Beamten einen offensichtlichen Interessenkonflikt bei der Beglaubigung der Beweismittel der Anklage.

Der Anwalt wies ferner darauf hin, dass die 115.000 Yuan in bar und zwei Einlagenzertifikate in Höhe von 50.000 Yuan und 30.000 Yuan, die in Zhous Wohnung beschlagnahmt wurden, ihr rechtmäßiges Vermögen seien und ihr rasch zurückgegeben werden müssten. Die Polizei hat das Geld jedoch trotz wiederholter Aufforderungen von Zhou, ihren Angehörigen und ihrem Anwalt noch immer nicht zurückgegeben.

Frühere Berichte:

Nach Razzia und Beschlagnahme von 195.000 Yuan droht Praktizierender jetzt Anklage

Wiederholt wegen seines Glaubens inhaftiert – nur ein Jahr nach der letzten Haft erneut im Gefängnis

Falun-Dafa-Praktizierende trotz schwerer Erkrankungen oder Verletzungen ins Gefängnis überstellt – einige mittlerweile verstorben