Dreiköpfige Familie wegen ihres Glaubens inhaftiert – Anwälten wird Besuch verweigert
(Minghui.org) Eine Einwohnerin der Stadt Handan, Provinz Hebei, ihre Tochter und ihr Schwiegersohn sind seit ihrer Festnahme am 19. Februar 2025 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa inhaftiert. Die Haftanstalten erlauben ihren Anwälten nicht, sie aufzusuchen.
Mehr als 20 Beamte des Polizeireviers Fudong und des Polizeireviers Luochengtou brachen am 19. Februar gegen 23 Uhr mit Hilfe eines professionellen Schlossers in die Wohnung der Familie ein. Ohne ihre Ausweise vorzuzeigen, legten die Polizisten Yang Fenglian und ihrer Tochter Du Likun Handschellen an. Als Dus Mann Ma Yongxiao versuchte, mit der Polizei zu reden, wurde er gewaltsam in das Polizeiauto gezerrt. Danach kehrten die Polizisten zurück und durchsuchten die Wohnung bis mittags am nächsten Tag. Der Computer, der Drucker und Bargeld der Familie wurden beschlagnahmt, außerdem die beiden Privatfahrzeuge und ein Fahrrad.
Die Polizisten behaupteten, der Befehl zur Verhaftung der Familie sei von der Provinzregierung gekommen. „Wir werden Sie in Ruhe lassen, wenn Sie [Falun Dafa] nur zu Hause praktizieren. Aber wenn Sie auf die Straße gehen, um Materialien zu verteilen, werden wir Sie verhaften“, hieß es.
Yang, 70, und Du, 40, wurden am nächsten Tag in die dritte Haftanstalt von Handan gebracht, Ma in die zweite Haftanstalt. Sie alle traten in den Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren, und wurden daraufhin zur Zwangsernährung in ein Krankenhaus gebracht. Du bekam hohen Blutdruck und Ma geriet nach einem Krampfanfall in einen bedrohlichen Zustand.
Die Familie der Praktizierenden beauftragte drei Anwälte mit ihrer Vertretung. Zwei der Anwälte begaben sich am Nachmittag des 28. Februar zur dritten Haftanstalt in Handan, um die Mutter und die Tochter zu besuchen. Die Haftanstalt verwies sie an Yin Yuefei, den für den Fall zuständigen Polizeibeamten, damit sie eine Genehmigung erhalten. Yin lehnte jedoch den Antrag der Anwälte auf einen Besuch ab. Yangs Anwalt wies darauf hin, dass die Polizei nicht befugt sei, darüber zu entscheiden, ob er seine Klienten besuchen dürfe oder nicht. Er versprach, gegen die Polizei und die Haftanstalt wegen dnes derart eklatanten Rechtsverstoßes Beschwerde einzulegen. Erst dann erhielt Yangs Anwalt die Erlaubnis, sie zu sehen.
Die dritte Haftanstalt in Handan setzte sich am 1. März mit den beiden Anwälten in Verbindung und „erklärte“, dass der Grund für die anfängliche Ablehnung des Besuchsantrags darin liege, dass Yang und Du im Verdacht stünden, „die nationale Sicherheit zu untergraben“. Auch die Polizeibehörde von Hanshan schloss sich der Entscheidung an, die Besuchsanträge der Anwälte abzulehnen.
Die Anwälte entgegneten, dass die Haftbescheide ihrer Mandanten andere Anschuldigungen enthielten, die nicht die „Untergrabung der nationalen Sicherheit“ beinhalteten. Selbst wenn dies der Fall wäre, hätte die Polizei nicht darüber zu entscheiden, ob die Anwälte ihre Mandanten besuchen können. Sie stellten die Beweggründe der Polizei in Frage, die Anklagen erst zu ändern, nachdem die Anwälte der Betroffenen einen Anwalt beauftragt hatten.
In der Zwischenzeit schikanierten Polizisten Yangs Mann weiter und versuchten, ihn zu zwingen, die Anwälte zu entlassen. Er weigerte sich, dem nachzukommen, und verlangte von der Polizei die Rückgabe des von der Familie beschlagnahmten Bargeldes, jedoch ohne Erfolg.
Frühere Verfolgung von Mutter und Tochter
Yang war vor ihrer Verrentung leitende Prüfingenieurin der Abteilung für Städtebau des Hebei-Instituts für Architektur und Technologie. Sie begann Anfang 1999, Falun Dafa zu praktizieren. Viele ihrer langjährigen Beschwerden, einschließlich Krebs, verschwanden bald danach. Nachdem Du ihre Veränderungen beobachtet hatte, begann auch sie, Falun Dafa zu praktizieren. Als Monate später die Verfolgung begann, wurden Mutter und Tochter wiederholt wegen ihres Glaubens ins Visier genommen.
Yang und Du gingen am 1. Oktober 2000 nach Peking, um sich für das Recht auf das Praktizieren von Falun Dafa einzusetzen. Sie wurden auf dem Platz des Himmlischen Friedens verhaftet. Zunächst kamen sie ins Untersuchungsgefängnis in Yanqing, danach wurden sie in das Verbindungsbüro Handan in Peking gebracht. Am 4. Oktober wurden sie dann in die zweite Haftanstalt der Stadt Handan eingewiesen. Die Wärter des Gefängnisses versetzten der damals 16-jährigen Du viermal Elektroschocks, insbesondere an den Innenseiten der Oberschenkel, den Achselhöhlen und am Hinterkopf. Außerdem wurde sie gezwungen, schwere Fesseln zu tragen, was zu starken Verletzungen an ihren Knöcheln führte.
Yang wurde Ende 2000 in das Zwangsarbeitslager für Frauen Shijiazhuang eingewiesen, wo sie eine einjährige Haftstrafe verbüßen musste. Sie wurde an den Handgelenken aufgehängt und durfte nicht schlafen.
Folterabbildung: Aufgehängt werden
Du blieb in der Haftanstalt. Anfang 2001 trat sie aus Protest in den Hungerstreik und wurde von den Wärtern mit einer halben Schüssel Essen zwangsernährt, was für sie äußerst unangenehm war. Später hielten die Wärter sie über einen Monat lang in Einzelhaft, weil sie sich weigerte, Falun Dafa abzuschwören. Als sie am 16. Juli 2001 freigelassen wurde, nachdem ihre Familie der Haftanstalt 3.000 Yuan (etwa 420 Euro) gezahlt hatte, war sie bereits von ihrer Schule verwiesen worden.
Am 27. Februar 2002 versuchten die Behörden erneut, Yang zu verhaften, aber sie entkam und kehrte nach Hause zurück. In den nächsten Monaten traute sie sich nicht aus dem Haus. Polizisten kamen ein paar Mal und versuchten, sie zu verhaften, aber sie weigerte sich, die Tür zu öffnen.
Mutter und Tochter wurden am Abend des 3. November 2002 erneut gemeinsam verhaftet. Polizisten waren mit einem Scherenheber in ihre Wohnung im sechsten Stock eingebrochen. Nachdem sie auf das Polizeirevier Kaiyuan gebracht worden waren, wurde Yang über eine Stunde lang mit Elektroschocks traktiert. Ihre Hände, ihr Gesicht, ihre Lippen und ihr Hals wurden schwer verbrannt. An ihrer Hand hatte sie eine Blase von der Größe eines Eies.
Beide Frauen wurden am nächsten Tag um die Mittagszeit in die zweite Haftanstalt von Handan gebracht. Obwohl Yang nach den Elektroschocks extrem geschwächt und nicht in der Lage war, für sich selbst zu sorgen, hielt die Polizei sie neun Monate lang in Haft. Sie wurde am 5. August 2005 freigelassen und um 2.000 Yuan (etwa 280 Euro) erpresst.
Du wurde nach zwei Monaten entlassen, nachdem sie um 6.000 Yuan (etwa 850 Euro) erpresst worden war. Bevor sie nach Hause gehen durfte, hielt die Polizei sie zehn Tage lang in einem Polizeihotel fest und zwang sie zur Zahlung von über 100 Yuan (etwa 14 Euro) pro Tag.
Am 27. September 2003 wurde Yang ein weiteres Mal verhaftet. Sie ging aus Protest in den Hungerstreik und wurde zwangsernährt. Polizisten schlugen ihr ins Gesicht. Ihre Zähne wurden zertrümmert und sie erbrach Blut. Erst am 2. April 2004 wurde sie freigelassen.
Während Yangs Inhaftierung wurde Du am 10. Dezember 2003 von der Polizei festgenommen, weil sie Falun-Dafa-Materialien verteilt hatte. Im Untersuchungsgefängnis Nr. 1 der Stadt Handan wurde sie zwangsernährt, nachdem sie aus Protest gegen die Verfolgung in den Hungerstreik getreten war. Die Wärter klebten ihr außerdem das Gesicht ab und fesselten ihre Hände auf dem Rücken, um zu verhindern, dass sie die Ernährungssonde aus ihrem Magen zieht. Sie wurde über Nacht auf dem kalten Betonboden sitzend zurückgelassen und konnte sich nicht bewegen. Am nächsten Tag erbrach sie Blut. Die Wärter setzten die Zwangsernährung später ab, verabreichten ihr jedoch Infusionen.
Am 18. Dezember 2003 erpresste die Polizei 8.000 Yuan (etwa 1.120 Euro) von Dus Familie. Zudem wurde die Familie aufgefordert, weitere 1.000 Yuan zu zahlen, als sie am nächsten Tag zu einer ärztlichen Untersuchung gebracht wurde, bei der eine schwere Myokardischämie festgestellt wurde. Von da an bis April 2004 wurde sie in der Rechtserziehungsanstalt der Provinz Hebei festgehalten – eine getarnte Gehirnwäsche-Einrichtung. Die Wärter entzogen ihr den Schlaf, schrieben Worte auf ihren Körper, die Falun Dafa verleumdeten, und zwangen sie, stundenlang im Lotussitz zu sitzen. Sie wollten sie sie zwingen, Falun Dafa abzuschwören, indem sie ihr mit drei Jahren Haft drohten.
Obwohl Du im April 2004 freigelassen wurde, wurde sie kurz darauf zu drei Jahren Haft in einem Arbeitslager verurteilt. Ihre Familie wurde erneut von der Polizei erpresst. Ihre Haft im Arbeitslager wurde zwar nicht vollstreckt, doch wurde sie erneut von einer anderen Oberschule verwiesen.
Am 15. Oktober 2004 wurde Yang ein weiteres Mal verhaftet. Nach ihrer Entlassung war sie gezwungen, von zu Hause wegzuziehen, um sich vor der Polizei zu verstecken. Am 28. März 2005 wurde sie erneut verhaftet, als sie eine Freundin besuchte. Diesmal wurde sie vier Tage lang festgehalten.
Eine Gruppe von Beamten durchsuchte Yangs Wohnung und beschlagnahmte ihren Computer, ihren Drucker und ihre Satellitenschüssel, mit der die Familie unzensierte Fernsehprogramme aus dem Ausland empfing.
Yang wurde am 13. August 2007 erneut zu Hause verhaftet und am nächsten Tag in die zweite Haftanstalt von Handan gebracht. Sie wurde am 16. Januar 2008 freigelassen.
Du und ihr Mann wurden am 28. Januar 2015 verhaftet, als sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilten. Die Polizei führte bei ihr eine Leibesvisitation in der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Shahe durch. Sie ließen das Paar am nächsten Tag wieder frei, nachdem sie die Familie zur Zahlung von 20.000 Yuan (etwa 2.800 Euro) gezwungen hatten.
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