70-Jährige aus Jilin zu drei Jahren Haft verurteilt, nur weil sie Falun Dafa praktiziert
(Minghui.org) Eine 70-jährige Einwohnerin der Stadt Shulan, Provinz Jilin, wurde am 2. April 2025 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu drei Jahren Haft verurteilt. Aufgrund ihres angeschlagenen Gesundheitszustands wurde sie nicht in die örtliche Haftanstalt aufgenommen und durfte vorerst nach Hause zurückkehren. Die Polizei kündigte jedoch an, weiterhin auf ihre Inhaftierung hinzuwirken.
Der Leidensweg von Guo Qingfen begann mit ihrer Verhaftung am 12. Juni 2018, als sie auf dem Weg zu einem Verwandten war. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmten die Polizisten über 40 Falun-Dafa-Bücher. Guo kam ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Jilin. Am 14. Juni 2018 übergab die Polizei ihrer Familie einen Bescheid über eine strafrechtliche Verhaftung. Monate später wurde sie zu drei Jahren Haft mit einer dreijährigen Bewährungsfrist verurteilt.
Während Guos Inhaftierung erkrankte ihr Ehemann schwer. Er verstarb nur kurz nach ihrer Entlassung auf Bewährung im November 2018. In den darauffolgenden Jahren wurde sie regelmäßig von der Polizei schikaniert, die sicherstellen wollte, dass sie ihre Bewährungsauflagen nicht verletzte. Am 23. September 2019 und erneut am 10. September 2020 versuchten Polizisten, sie zu fotografieren und sie dazu zu bringen, ihren Namen auf ein leeres Blatt Papier zu schreiben.
Im November 2021 endete ihre Bewährungszeit – am 5. Juni 2024 wurde sie jedoch erneut verhaftet und später gegen Kaution freigelassen.
Als Guo am 28. Dezember 2024 zu ihrer Tochter reiste, wurde sie von Beamten der Eisenbahnpolizei in Jilin verhaftet. Die Polizisten behaupteten, dass sie eine „gesuchte“ Person sei.
Obwohl Guo kurz darauf wieder freigelassen wurde, rief das örtliche Gericht sie am 17. Januar 2025 an und forderte sie auf, bestimmte Dokumente zu unterschreiben. Einzelheiten zu diesen Dokumenten wurden ihr nicht mitgeteilt. Am 5. Februar 2025, als sie sich bei ihrer Tochter aufhielt, erhielt sie erneut einen Anruf vom Gericht, in dem sie aufgefordert wurde, nach Hause zurückzukehren. Sie sagte, dass sie nicht vor dem Ende des chinesischen Neujahrsfestes (29. Januar bis 12. Februar 2025) zurückkommen würde.
Als sie Mitte Februar 2025 nach Hause zurückkehrte, forderte das Gericht sie auf, ein weiteres Dokument zu unterschreiben. Diesmal erklärte man ihr, dass es ihre Gefängnisstrafe aus dem Jahr 2018 betreffe – doch konkrete Einzelheiten blieben erneut aus. Dabei hatte Guo ihre Bewährungszeit bereits im Jahr 2021 längst abgeschlossen. Nach geltendem Recht hätte ihre jüngste Verhaftung im Juni 2024 in keinem Zusammenhang mit der früheren Bewährungsstrafe stehen dürfen.
Das Gericht warf Guo zudem „Fluchtversuche“ vor. Nachdem bestätigt worden war, dass kein laufendes Verfahren mehr gegen sie bestand, durfte sie schließlich nach Hause gehen. Ihr wurde allerdings gedroht, dass die Polizei „noch nicht mit ihr fertig sei“.
Am 2. April 2025 wurde sie vor das Stadtgericht von Shulan geladen, um sich dort zu verantworten. Sie sagte aus, dass die Polizei versucht hatte, ihr etwas anzuhängen, indem man ihr Falun-Dafa-Bücher mitgab und anschließend Fotos davon in ihrer Wohnung anfertigte. Als sie während der Anhörung sagte, dass diejenigen, die gute Menschen verfolgen, eines Tages mit den Konsequenzen konfrontiert würden, reagierte der Richter verärgert: „Wer wurde denn mit den Konsequenzen konfrontiert?“ Er wies den Gerichtsdiener an, Guo aus dem Gerichtssaal zu entfernen; ihre Tochter, die der Anhörung beiwohnen wollte, durfte jedoch bleiben. Wenige Augenblicke später verkündete der Richter das Urteil: drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 600 Euro).
Nach der Verhandlung wurde Guo von der Polizei zur ärztlichen Untersuchung ins Krankenhaus der Stadt Jilin gebracht. Aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands weigerte sich die örtliche Haftanstalt, sie aufzunehmen. Die Polizei brachte sie zum Polizeirevier Jishu und hielt sie über Nacht in einem Metallkäfig fest, ohne ihr etwas zu essen zu geben. Sie war sehr schwach, als Polizisten sie am nächsten Tag nach Hause brachten. Am 10. April brachten Polizisten sie erneut zur Untersuchung ins Krankenhaus. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt.
Früherer Bericht:
Nach Ablauf einer dreijährigen Bewährungsstrafe erneut Zielscheibe der Verfolgung
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