Bewohner der Provinz Guangdong: Berufung gegen vierjährige Haftstrafe abgelehnt
(Minghui.org) Ein Mann aus der Stadt Shenzhen, Provinz Guangdong, hat kürzlich seine Berufung gegen eine vierjährige Haftstrafe wegen seines Glaubens an Falun Dafa verloren.
Der 65-jährige Huang Ruhong wurde am 20. September 2023 in der Wohnung seines Sohnes in Guangzhou, der Hauptstadt von Guangdong, festgenommen. Nach Aussage der Polizei hatte ihn jemand angezeigt, weil er in der vorhergehenden Nacht Aufkleber mit Informationen über Falun Dafa in der Öffentlichkeit angebracht hatte.
Staatsanwältin Huang Jieying und ihr Assistent Kuang Yunqi von der Staatsanwaltschaft Haizhu, erhoben Anklage gegen Huang und leiteten seinen Fall am 14. März 2024 an das Bezirksgericht Haizhu weiter. Er wurde am 8. August 2024 vor Gericht gestellt und am 29. Oktober 2024 zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 600 Euro) verurteilt.
Huang legte beim Mittleren Gericht in Guangzhou Berufung ein. Der vorsitzende Richter Zhou Tianyue entschied am 20. März 2025, das ursprüngliche Urteil aufrechtzuerhalten, ohne eine Anhörung durchzuführen oder seinen Anwalt zu informieren. Er beschuldigte Huang außerdem, ein „Wiederholungstäter“ zu sein, da er wegen des Praktizierens von Falun Dafa bereits eine Gefängnis- und Zwangsarbeitslagerstrafe verbüßt hatte. Die Richter Chen Juntao und Tang Junguo, sowie die Gerichtsassistenten Cao Zhongwei und Guo Siyun, unterzeichneten das Urteil ebenfalls.
Vor seiner jüngsten Verurteilung war Huang am 16. Mai 2007 zu 2 Jahren Zwangsarbeit und nach einer weiteren Festnahme am 17. Juli 2017 zu 3,5 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.200 Euro) verurteilt worden.
Einem Insider zufolge müssen die Gerichte in der Stadt Guangzhou ihre geplanten Urteile gegen Falun-Gong-Praktizierende dem Mittleren Volksgericht der Stadt Guangzhou zur Überprüfung vorlegen, bevor sie ein Urteil fällen. Das Mittlere Volksgericht entscheidet faktisch für die unteren Instanzen und weist routinemäßig die Berufungen der Praktizierenden gegen ihre unrechtmäßigen Verurteilungen ab. Kein Falun-Gong-Praktizierender in der Stadt Guangzhou hat in all den Jahren jemals einen Berufungsfall gewonnen und keiner ihrer Anträge auf eine öffentliche Berufungsverhandlung wurde je bewilligt.
Zu den Richtern, die Falun-Dafa-Fälle am Mittleren Gericht in Guangzhou verhandelten, gehören Ding Yangkai, Huang Minqia, Liu Weihong, Huang Jian, Wang Jing, He Chunzhu, Hu Peng, Chen Juntao und Tang Junguo. Mehrere Assistenten der Richter, darunter Liu Yao, He Rongrong, Wu Qingyun, Wang Shiting, Cao Zhongwei und Guo Siyun, waren ebenfalls beteiligt.
Frühere Berichte:
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