(Minghui.org) Ein zentrales Element der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) besteht in sogenannten „Umerziehungsmaßnahmen“. Während Falun-Gong-Praktizierende sich bemühen, bessere Menschen zu werden, indem sie sich nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht richten, propagiert die KPCh Klassenkampf, Hass und Brutalität. Die Beamten zwingen die Praktizierenden nicht nur, ihrem Glauben abzuschwören, sondern zwingen die „umerzogenen“ Anhänger dazu an, ihrerseits andere Praktizierende zu schlagen und zu beschimpfen, um auch sie „umzuerziehen“.
Lügen erfinden und verbreiten
Um öffentliche Unterstützung für ihre Kampagne gegen Falun Gong zu gewinnen und gezielt Hass zu schüren, inszenierte die KPCh im Januar 2001 auf dem Tiananmen-Platz eine Selbstverbrennung, bei der sich Personen als Falun-Gong-Praktizierende ausgaben. Die Lehre von Falun Gong untersagt ausdrücklich Mord und Selbstmord; dennoch wurde diese Inszenierung von vielen Menschen in China als Tatsache akzeptiert.
Die KPCh ist dafür bekannt, dass sie negative Nachrichten unterdrückt. Normalerweise hätten die Beamten ein solches Ereignis, so gut es ging, vertuscht. Diesmal wurde es jedoch mit außergewöhnlicher Geschwindigkeit und Reichweite im In- und Ausland verbreitet. Die Behörden ließen das Filmmaterial unablässig im Fernsehen ausstrahlen und überschwemmten sämtliche Medienkanäle – von Nachrichten über Bildung bis hin zu Literatur und Unterhaltung – mit gezielter Propaganda.
Missbrauch des Rechtssystems
Die chinesische Verfassung gewährleistet den Bürgern Religions- und Glaubensfreiheit, weshalb die KPCh keine rechtliche Grundlage besitzt, Falun-Gong-Praktizierende festzunehmen oder zu inhaftieren. Deshalb bediente sich die KPCh nach Beginn der Verhaftungen im Juli 1999 allerhand Vorwände: Dazu gehörten der Artikel 300 des Strafgesetzbuchs („Untergrabung des Gesetzesvollzugs durch eine Sekte“), die Auslegungen des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft sowie ein „Beschluss des Nationalen Volkskongresses zur Bestrafung häretischer Religionen“. Das widerspricht dem rechtsstaatlichen Grundsatz „nullum crimen sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz). Denn keines dieser Gesetze ist explizit auf Falun Gong anwendbar. Zudem wird nicht dargelegt, inwiefern Praktizierende die Umsetzung des Gesetzes untergraben.
Außerdem liegt die gesetzgebende Gewalt ausschließlich beim Nationalen Volkskongress. Die Unterdrückung von Falun Gong durch richterliche Auslegungen stellt somit eine Überschreitung der Kompetenzen des Obersten Volksgerichtes und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft dar.
Einsatz brutaler Gewalt
Um Falun-Gong-Praktizierende zum Widerrufen ihres Glaubens zu bewegen, setzt die KPCh über hindert Foltermethoden aus der Vergangenheit und der Gegenwart ein. Wenn Überredungsversuche und Manipulationen erfolglos bleiben, wenden die Behörden systematisch physische und psychische Folter an. Die Methoden werden häufig kombiniert, um die Qualen zu verstärken – dabei nehmen sie auch den Tod der Praktizierenden in Kauf.
Ein Beispiel: Im Sommer 2000 beauftragte das Büro 610 in der Stadt Linyi, Provinz Shandong, professionelle Schläger mit der Misshandlung von Praktizierenden. Zu den Betroffenen gehörten Zhang Suqing, ihr Ehemann Zhang Ruzhong, Gao Yiming und Zhang Yupei, die im Keller und in der Garage der Lebensmittelfabrik des Bezirks Lanshan gefangen gehalten wurden.
Die Schläger erschienen abends einzeln, ausgestattet mit Elektrostäben, Knüppeln und Taschenlampen, und trugen dunkle Sonnenbrillen sowie schwarze Westen. Nach dem Ausschalten der Lichter richteten sie die Taschenlampen auf die Augen der Gefangenen. Schlossen diese die Augen vor dem blendenden Licht, wurden sie geschlagen. Zusätzlich verbrannten sie mit Feuerzeugen gezielt deren Hände. Bei Frau Zhang heilten die Blasen tagelang nicht.
Außerdem wurden die Praktizierenden gezwungen, auf ein Porträt von Meister Li, des Begründers von Falun Gong, zu treten. Wer sich weigerte, wurde geschlagen, getreten oder mit Elektrostäben traktiert. Laut Aussage eines Schlägers erhielten sie für jeden „umerzogenen“ Praktizierenden eine Prämie von 500 Yuan (etwa 60 Euro).
Im selben Jahr beschäftigte das Büro 610 in der Stadt Linyi rund 30 Männer, um Falun-Gong-Praktizierende im Seniorenzentrum und in der Familienplanungskommission von Lanshan zu misshandeln. Die Praktizierenden wurden gezwungen, auf dem Boden zu kriechen und Tierlaute nachzuahmen. Außerdem wurden sie durch sogenanntes „militärisches Training“ körperlicher Gewalt ausgesetzt. Ihnen wurde der Schlaf entzogen oder man zwang sie, mit ausgestreckten Armen und einem Wassereimer auf dem Kopf zu stehen. Sobald sie Wasser verschütteten, wurden sie verprügelt.
Die Schläger verletzten die Praktizierenden zudem durch Verbrennungen an den Händen, indem sie Nägel durch ihre Haut trieben und sie mit Gürteln auspeitschten, während sie mit Handschellen an Heizungsrohre gefesselt waren. Familienangehörige wurden zur Übernahme der Lebenshaltungskosten der Inhaftierten gezwungen.
Als Peng Chengxu durch Schläge bewusstlos wurde, verlegte man ihn zur Behandlung ins Krankenhaus, von wo er anschließend wieder eingesperrt und weiter gefoltert wurde. Auch Zhao Fumin, eine weitere in dieser Aktion festgenommene Praktizierende, verlor mehrfach das Bewusstsein.
Besonders grausam war der Einsatz von Tieren: Die Schläger setzten giftige Schlangen ein, die die Praktizierenden beißen sollte – bei Peng Chengxu blieben tiefe Bissspuren am Hals zurück. Skorpione wurden auf die Hände der Praktizierenden gesetzt oder sie mussten auf einem Boden voller Skorpione sitzen. Diese Methoden dienten dazu, die von den Behörden geforderten „Umerziehungsquoten“ zu erfüllen.
Systematische „Umerziehung“
In den vergangenen 26 Jahren wurde die sogenannte „Umerziehung“ immer systematischer und umfassender geplant und durchgeführt. Die Umsetzung erfolgt nicht mehr primär durch lokale Verwaltungen, sondern findet verstärkt in den Gefängnissen statt. Die Maßnahmen entwickelten sich von administrativen zu gerichtlichen Verfahren und reichen von Verhörsitzungen am Arbeitsplatz bis zur Unterbringung in geheimen Gefängnissen, die vom Büro 610 betrieben werden.
Die „Umerziehung“ findet darüber hinaus in speziellen Gehirnwäsche-Einrichtungen statt. Sitzungen können am Arbeitsplatz, in Gemeindeverwaltungen, im Büro 610, in psychiatrischen Kliniken, Arbeitslagern oder Gefängnissen organisiert werden. Manche dieser Zentren stehen in Verbindung mit geheimen Militäreinrichtungen und sind der Öffentlichkeit nicht bekannt.
Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung umfasst die „Umerziehung“ Überwachung, Kontrolle, Verfolgung, Datenanalyse, Verhaftungen, Hausdurchsuchungen, Verurteilungen, Gehirnwäsche, Einschüchterung durch Wärter, Täuschung durch Kollaborateure, Beobachtung durch Mitgefangene, erzwungene Unterzeichnung von Verzichtserklärungen auf Falun Gong, wiederholte Schikanen im Privatbereich sowie den Tod durch Folter oder Zwangsorganentnahme. Jeder Aspekt dieser Durchführung ist illegal und stellt auf jeder Regierungsebene ein schweres Verbrechen dar.
Ein Beispiel ist Qian Fajun aus Zhuanggang, Stadt Linyi. Weil er Falun Gong praktizierte, wurde er mehrfach inhaftiert und gefoltert, darunter dreimal in Arbeitslagern (2003, 2004 und 2011). Zu den Tätern zählten lokale Polizeibeamte, Arbeitslagerwärter und Kollaborateure.
Die Folter umfasste unter anderem das Stoßen gegen Wände, Schläge auf den Hals, Schlafentzug, Schläge mit Gummiknüppeln, Elektroschocks an empfindlichen Körperstellen sowie Handschellen und Fußfesseln. Qian wurde der Zugang zur Toilette verwehrt, über längere Zeiträume aufgehängt, gezwungen, bewegungslos auf einem kleinen Hocker zu sitzen, auf ein „Totenbett“ gefesselt, mit Nadeln gestochen, im Winter im Freien ausgesetzt, in Einzelhaft gehalten und zwangsernährt. Kurz vor seiner Entlassung erhielt er eine unbekannte Substanz injiziert und verstarb kurz nach seiner Rückkehr zuhause.
Eine unheilvolle verzerrte Denkweise
Kriminelle sind sich ihres Fehlverhaltens meist bewusst, rechtfertigen es jedoch mit Ausreden. Dieses Muster lässt sich auch bei KPCh-Beamten und Mitarbeitern von Gehirnwäsche-Enrichtungen beobachten, die Falun-Gong-Praktizierende verfolgen. Typische Rechtfertigungen lauten: „Ich handle auf Anordnung höherer Beamter“, „Das ist Teil meiner Arbeit“ oder „Es dient meiner Beförderung“.
Unter dem Einfluss der kommunistischen Ideologie, die von Hass und Propaganda geprägt ist, setzen die Täter oft Anweisungen um, die sie selbst als moralisch verwerflich erkennen. Im Vertrauen auf politischen Schutz glauben sie, nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden, und schieben die Verantwortung auf die Partei. Diese verzerrte Denkweise hat zur massiven und rücksichtslosen Verfolgung beigetragen.
Boshafte Bemerkungen zur Demütigung
Worte spiegeln häufig die Moral und den Charakter einer Person wider. Als Jiang Zemin, der ehemalige Vorsitzende der KPCh, die Verfolgung von Falun Gong anordnete, erließ er die Anweisung, dass „das Töten von Praktizierenden als Selbstmord gewertet wird“ und „Leichname ohne Identitätsprüfung direkt zur Einäscherung gebracht werden sollen“. Diese Befehle werden von KPCh-Beamten weiterhin umgesetzt. Zudem bedrohen, verspotten und beleidigen Mitarbeiter von Gehirnwäsche-Einrichtungen Praktizierende – oft in Verbindung mit körperlicher Folter.
Ein Beispiel ist Zhang Shibin, Leiter des Büro 610 im Mo Banner der Inneren Mongolei, der am 29. Mai 2007 die Praktizierenden Yang Yuxin und dessen Frau Zhen Haiyan verhaftete. Yang wurde wenige Tage später an einen Ort gebracht, wo er psychischer und physischer Folter ausgesetzt war, die ihn zum Widerrufen seines Glaubens bringen sollte. Als Yang sich weigerte, drohte Zhang wütend: „Ich werde dich verbrennen lassen, wenn du dich nicht umerziehen lässt.“
Nach Yangs Rückkehr ins Gefängnis des Mo-Banners wies Zhang Wärter und Mitgefangene an, ihn weiter zu foltern. Yang starb schließlich an den Folgen der Misshandlungen.
Schlimme Folgen
Die sogenannte „Umerziehung“ bildet einen zentralen Bestandteil der politischen Kampagnen der KPCh. Die meisten dieser Maßnahmen richten sich gezielt gegen traditionelle Werte und ersetzen diese durch die kommunistische Ideologie des Klassenkampfes, des Hasses, der Brutalität und der Lüge.
Im Rahmen der Verfolgung von Falun Gong setzt die KPCh nicht nur auf physische Folter, sondern auch auf psychische Misshandlungen, um Praktizierende zum Widerrufen ihres Glaubens an Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht zu zwingen. Ziel ist es, gute Menschen in schlechte umzuerziehen – ein Vorgehen, das dem Gemeinwohl und der Menschlichkeit fundamental widerspricht und gegen die chinesische Verfassung und auch gegen zahlreiche nationale Gesetze wie das Strafgesetz, die Strafprozessordnung und das Verwaltungsrecht verstößt.
Wird diese Verfolgung nicht beendet, droht die anhaltende Tragödie noch verheerendere Verluste für China und die Weltgemeinschaft mit sich zu bringen.
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